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Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Servus,
Wenn ich das AR in 223 kaufe mit Magazinen 20er + 30er
kann ich 2020 das 9mm Wechselsystem kaufen und große Magazine nach Wahl
ohne auf das Amt laufen zu müssen mit Listen von Bewerben die ich mit Leihmagazinen geschossen habe.
LG
Pitmaster
Wenn ich das AR in 223 kaufe mit Magazinen 20er + 30er
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Hat jemand eine Idee wie der Eintrag nach §17(1) Z8 funktioniert?
Laut dem was ich gelesen habe gibt's dann ja den Satz " X Schusswaffen Kategorie A nach §17(1) Z8" (oder so)
Wäre dieser Platz dann "abwärtskompatibel" zu neuen Kat B? (z.B ich kauf 2020 eine AR-10)?
Bzw gibt's schon Infos wie das mit dem Eintrag für Sportschützen läuft? Oder kommt das erst noch rechtzeitig vorm 14.12.?
Laut dem was ich gelesen habe gibt's dann ja den Satz " X Schusswaffen Kategorie A nach §17(1) Z8" (oder so)
Wäre dieser Platz dann "abwärtskompatibel" zu neuen Kat B? (z.B ich kauf 2020 eine AR-10)?
Bzw gibt's schon Infos wie das mit dem Eintrag für Sportschützen läuft? Oder kommt das erst noch rechtzeitig vorm 14.12.?
Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
bei altbesitz bekommst du plaetze
fuer waffe und fuer magazine
diese kannst du tauschen
d.h. wenn du vor dem stichtag
einen 223 HA
einen 22lr HA und
einen 308 HA hast
dann hast du fuer alle zukunft ohne weitere nachweise 3 plaetze fuer HAs altbesitz
du kannst den 22lr HA wegtun und dafuer einen 9x19 HA kaufen
detto fuer magazine
hast du zum stichtag 76 magazine hicap dann darfst du fuer alle zukunft bis zu max 76 magazine ohne weitere rechtfertigung haben
doubleaction OG, Wien
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- burggraben
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Spannend wird ob das bei späteren KatA Plätzen die man als Sportschütze genehmigt bekommt gleich großzügig gehandhabt werden wird. Sprich, muss ich einmal den Bedarf als Sportschütze nachweisen und hab dann einen zusätzlichen A Platz mit dem ich machen kann was ich will oder sind die Sportschützen Plätze dann waffenbezogen? Weiß vermutlich auch noch keiner.
Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
dochburggraben hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 18:48Spannend wird ob das bei späteren KatA Plätzen die man als Sportschütze genehmigt bekommt gleich großzügig gehandhabt werden wird. Sprich, muss ich einmal den Bedarf als Sportschütze nachweisen und hab dann einen zusätzlichen A Platz mit dem ich machen kann was ich will oder sind die Sportschützen Plätze dann waffenbezogen? Weiß vermutlich auch noch keiner.
wenn du NICHT altbesitz geltend machst dann musst du EINMAL den nachweis fuer den edelsportschuetzen erbringen
danach kannst du kat B->A HA waffen und hicap magazine kaufen ohne beschraenkung
keine plaetze hier
plaetze nur bei altbesitz
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- HowlingWolf
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Fast. Für .22lr gibt es keine Magazinbeschränkung und daher auch keinen Hi-Cap-Altbestandsplatz. Oder?gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 18:38bei altbesitz bekommst du plaetze
fuer waffe und fuer magazine
diese kannst du tauschen
d.h. wenn du vor dem stichtag
einen 223 HA
einen 22lr HA und
einen 308 HA hast
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- Glock1768
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Richtig, da Randzünder ...
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
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- burggraben
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Aber das würd ja dann bedeuten dass der Edelsportschütze Kat A Waffen besitzt obwohl er eine WBK mit zB 8 Kat B Plätzen hat? Wenn da wirklich so ist, müsste mal ihm aber zumindest einen zusätzlichen Bescheid Edelsportschütze in die Hand drücken den er dann immer dabei haben muss, oder Edelsportschütze hinten auf die WBK schreiben. Ich war bis jetzt davon ausgegangen dass man später mit Edelsportschützennachweis die beantragte Anzahl an Plätzen von B auf A hochgestuft bekommt, analog Altbestand.
Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Servus Gerhard,
dann werde ich mich einstellen dass die neue KW erst 2020 kommt und das AR im Herbst noch her muss,
so wäre eh mein ursprünglicher Plan gewesen der hat sich jetzt doch bestätigt.
Zu schöne Sache wäre es wenn man sich mit diversen Magazinen um ein paar Hunderter eindeckt bis Dezember
und die Knarren erst später kauft.
LG
Pitmaster
dann werde ich mich einstellen dass die neue KW erst 2020 kommt und das AR im Herbst noch her muss,
so wäre eh mein ursprünglicher Plan gewesen der hat sich jetzt doch bestätigt.
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und die Knarren erst später kauft.
LG
Pitmaster
Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
ja aklar muss der edelsportschuetze das beantragenburggraben hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 18:55Aber das würd ja dann bedeuten dass der Edelsportschütze Kat A Waffen besitzt obwohl er eine WBK mit zB 8 Kat B Plätzen hat? Wenn da wirklich so ist, müsste mal ihm aber zumindest einen zusätzlichen Bescheid Edelsportschütze in die Hand drücken den er dann immer dabei haben muss, oder Edelsportschütze hinten auf die WBK schreiben. Ich war bis jetzt davon ausgegangen dass man später mit Edelsportschützennachweis die beantragte Anzahl an Plätzen von B auf A hochgestuft bekommt, analog Altbestand.
aber da stehen dann keine plaetze mehr
sondern nur mehr ein eintrag auf der wbk mit
..darf gemaess xxx waffg besitzen ...
feddich
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Das wär dann eigentlich eh sowas wie wir hier im Forum schon vor einen Jahr diskutiert haben, damals sagten wir bei denen die dürfen einfach "HiCap blabla" hinten auf die WBK schreiben (gleich wie beim Zubehöreintrag) und fertig. Nicht schlecht, besser als ich mir erwartet hab.
Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
man muss jetzt mal abwarten wie das umgesetz wirdburggraben hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 19:33Das wär dann eigentlich eh sowas wie wir hier im Forum schon vor einen Jahr diskutiert haben, damals sagten wir bei denen die dürfen einfach "HiCap blabla" hinten auf die WBK schreiben (gleich wie beim Zubehöreintrag) und fertig. Nicht schlecht, besser als ich mir erwartet hab.
selbst wenn das bmi das so haben will
wart nur wie die einzelnen behoerden das wieder verdrehen
alleine was ich in den letzten wochen zum simplen 11b fuer bloedsinn hoere ist eigentlich unfassbar
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Irgendwie auch lächerlich, oder ?gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 18:50dochburggraben hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 18:48Spannend wird ob das bei späteren KatA Plätzen die man als Sportschütze genehmigt bekommt gleich großzügig gehandhabt werden wird. Sprich, muss ich einmal den Bedarf als Sportschütze nachweisen und hab dann einen zusätzlichen A Platz mit dem ich machen kann was ich will oder sind die Sportschützen Plätze dann waffenbezogen? Weiß vermutlich auch noch keiner.
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Wieso nicht gleich bei allen die Altbestand haben die Außnahme auf die WBK drucken ? Heißt ja so wie ich das verstehen würde, dass man für den Altbestand die neue Sportschützenregelung gar nicht mehr anwenden kann. Alles was Altbestand ist, hat eine Maximalzahl die nicht erweiterbar zu sein scheint ?
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
So wie dieser Punkt ist vieles im Waffengesetz absolut lächerlich ...Maddin hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 20:03Irgendwie auch lächerlich, oder ?
Wieso nicht gleich bei allen die Altbestand haben die Außnahme auf die WBK drucken ? Heißt ja so wie ich das verstehen würde, dass man für den Altbestand die neue Sportschützenregelung gar nicht mehr anwenden kann. Alles was Altbestand ist, hat eine Maximalzahl die nicht erweiterbar zu sein scheint ?
Es steht laut Hrn Wagner noch nicht fest, ob der Altbestand hinsichtlich Mengenanzahl begrenzt wird oder nicht ... ist alles noch offen
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.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
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