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Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Pitmaster
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Pitmaster » Mi 6. Mär 2019, 17:53

Servus,
Wenn ich das AR in 223 kaufe mit Magazinen 20er + 30er
kann ich 2020 das 9mm Wechselsystem kaufen und große Magazine nach Wahl
ohne auf das Amt laufen zu müssen mit Listen von Bewerben die ich mit Leihmagazinen geschossen habe.

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zeroflow
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von zeroflow » Mi 6. Mär 2019, 17:59

Hat jemand eine Idee wie der Eintrag nach §17(1) Z8 funktioniert?

Laut dem was ich gelesen habe gibt's dann ja den Satz " X Schusswaffen Kategorie A nach §17(1) Z8" (oder so)

Wäre dieser Platz dann "abwärtskompatibel" zu neuen Kat B? (z.B ich kauf 2020 eine AR-10)?

Bzw gibt's schon Infos wie das mit dem Eintrag für Sportschützen läuft? Oder kommt das erst noch rechtzeitig vorm 14.12.?

gewo
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von gewo » Mi 6. Mär 2019, 18:38

Pitmaster hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 17:53
Wenn ich das AR in 223 kaufe mit Magazinen 20er + 30er
kann ich 2020 das 9mm Wechselsystem kaufen und große Magazine nach Wahl
ohne auf das Amt laufen zu müssen mit Listen von Bewerben die ich mit Leihmagazinen geschossen habe.
bei altbesitz bekommst du plaetze
fuer waffe und fuer magazine

diese kannst du tauschen
d.h. wenn du vor dem stichtag
einen 223 HA
einen 22lr HA und
einen 308 HA hast
dann hast du fuer alle zukunft ohne weitere nachweise 3 plaetze fuer HAs altbesitz
du kannst den 22lr HA wegtun und dafuer einen 9x19 HA kaufen

detto fuer magazine
hast du zum stichtag 76 magazine hicap dann darfst du fuer alle zukunft bis zu max 76 magazine ohne weitere rechtfertigung haben
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burggraben
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von burggraben » Mi 6. Mär 2019, 18:48

gewo hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:38
dann hast du fuer alle zukunft ohne weitere nachweise 3 plaetze fuer HAs altbesitz
du kannst den 22lr HA wegtun und dafuer einen 9x19 HA kaufen
Spannend wird ob das bei späteren KatA Plätzen die man als Sportschütze genehmigt bekommt gleich großzügig gehandhabt werden wird. Sprich, muss ich einmal den Bedarf als Sportschütze nachweisen und hab dann einen zusätzlichen A Platz mit dem ich machen kann was ich will oder sind die Sportschützen Plätze dann waffenbezogen? Weiß vermutlich auch noch keiner.

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von gewo » Mi 6. Mär 2019, 18:50

burggraben hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:48
gewo hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:38
dann hast du fuer alle zukunft ohne weitere nachweise 3 plaetze fuer HAs altbesitz
du kannst den 22lr HA wegtun und dafuer einen 9x19 HA kaufen
Spannend wird ob das bei späteren KatA Plätzen die man als Sportschütze genehmigt bekommt gleich großzügig gehandhabt werden wird. Sprich, muss ich einmal den Bedarf als Sportschütze nachweisen und hab dann einen zusätzlichen A Platz mit dem ich machen kann was ich will oder sind die Sportschützen Plätze dann waffenbezogen? Weiß vermutlich auch noch keiner.
doch

wenn du NICHT altbesitz geltend machst dann musst du EINMAL den nachweis fuer den edelsportschuetzen erbringen
danach kannst du kat B->A HA waffen und hicap magazine kaufen ohne beschraenkung
keine plaetze hier

plaetze nur bei altbesitz
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von HowlingWolf » Mi 6. Mär 2019, 18:52

gewo hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:38
Pitmaster hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 17:53
Wenn ich das AR in 223 kaufe mit Magazinen 20er + 30er
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diese kannst du tauschen
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einen 22lr HA und
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du kannst den 22lr HA wegtun und dafuer einen 9x19 HA kaufen

detto fuer magazine
hast du zum stichtag 76 magazine hicap dann darfst du fuer alle zukunft bis zu max 76 magazine ohne weitere rechtfertigung haben
Fast. Für .22lr gibt es keine Magazinbeschränkung und daher auch keinen Hi-Cap-Altbestandsplatz. Oder?

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Glock1768 » Mi 6. Mär 2019, 18:52

Richtig, da Randzünder ...
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von gewo » Mi 6. Mär 2019, 18:55

Glock1768 hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:52
Richtig, da Randzünder ...
hmmm
mag sein
ok
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von burggraben » Mi 6. Mär 2019, 18:55

gewo hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:50
doch

wenn du NICHT altbesitz geltend machst dann musst du EINMAL den nachweis fuer den edelsportschuetzen erbringen
danach kannst du kat B->A HA waffen und hicap magazine kaufen ohne beschraenkung
keine plaetze hier

plaetze nur bei altbesitz
Aber das würd ja dann bedeuten dass der Edelsportschütze Kat A Waffen besitzt obwohl er eine WBK mit zB 8 Kat B Plätzen hat? Wenn da wirklich so ist, müsste mal ihm aber zumindest einen zusätzlichen Bescheid Edelsportschütze in die Hand drücken den er dann immer dabei haben muss, oder Edelsportschütze hinten auf die WBK schreiben. Ich war bis jetzt davon ausgegangen dass man später mit Edelsportschützennachweis die beantragte Anzahl an Plätzen von B auf A hochgestuft bekommt, analog Altbestand.

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Pitmaster » Mi 6. Mär 2019, 18:58

Servus Gerhard,
dann werde ich mich einstellen dass die neue KW erst 2020 kommt und das AR im Herbst noch her muss,
so wäre eh mein ursprünglicher Plan gewesen der hat sich jetzt doch bestätigt.
Zu schöne Sache wäre es wenn man sich mit diversen Magazinen um ein paar Hunderter eindeckt bis Dezember
und die Knarren erst später kauft.

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von gewo » Mi 6. Mär 2019, 19:00

burggraben hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:55
gewo hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:50
doch

wenn du NICHT altbesitz geltend machst dann musst du EINMAL den nachweis fuer den edelsportschuetzen erbringen
danach kannst du kat B->A HA waffen und hicap magazine kaufen ohne beschraenkung
keine plaetze hier

plaetze nur bei altbesitz
Aber das würd ja dann bedeuten dass der Edelsportschütze Kat A Waffen besitzt obwohl er eine WBK mit zB 8 Kat B Plätzen hat? Wenn da wirklich so ist, müsste mal ihm aber zumindest einen zusätzlichen Bescheid Edelsportschütze in die Hand drücken den er dann immer dabei haben muss, oder Edelsportschütze hinten auf die WBK schreiben. Ich war bis jetzt davon ausgegangen dass man später mit Edelsportschützennachweis die beantragte Anzahl an Plätzen von B auf A hochgestuft bekommt, analog Altbestand.
ja aklar muss der edelsportschuetze das beantragen
aber da stehen dann keine plaetze mehr

sondern nur mehr ein eintrag auf der wbk mit

..darf gemaess xxx waffg besitzen ...

feddich
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von burggraben » Mi 6. Mär 2019, 19:33

gewo hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 19:00
aber da stehen dann keine plaetze mehr

sondern nur mehr ein eintrag auf der wbk mit

..darf gemaess xxx waffg besitzen ...

feddich
Das wär dann eigentlich eh sowas wie wir hier im Forum schon vor einen Jahr diskutiert haben, damals sagten wir bei denen die dürfen einfach "HiCap blabla" hinten auf die WBK schreiben (gleich wie beim Zubehöreintrag) und fertig. Nicht schlecht, besser als ich mir erwartet hab.

gewo
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von gewo » Mi 6. Mär 2019, 19:39

burggraben hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 19:33
gewo hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 19:00
aber da stehen dann keine plaetze mehr

sondern nur mehr ein eintrag auf der wbk mit

..darf gemaess xxx waffg besitzen ...

feddich
Das wär dann eigentlich eh sowas wie wir hier im Forum schon vor einen Jahr diskutiert haben, damals sagten wir bei denen die dürfen einfach "HiCap blabla" hinten auf die WBK schreiben (gleich wie beim Zubehöreintrag) und fertig. Nicht schlecht, besser als ich mir erwartet hab.
man muss jetzt mal abwarten wie das umgesetz wird

selbst wenn das bmi das so haben will
wart nur wie die einzelnen behoerden das wieder verdrehen

alleine was ich in den letzten wochen zum simplen 11b fuer bloedsinn hoere ist eigentlich unfassbar
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Maddin » Mi 6. Mär 2019, 20:03

gewo hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:50
burggraben hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:48
gewo hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:38
dann hast du fuer alle zukunft ohne weitere nachweise 3 plaetze fuer HAs altbesitz
du kannst den 22lr HA wegtun und dafuer einen 9x19 HA kaufen
Spannend wird ob das bei späteren KatA Plätzen die man als Sportschütze genehmigt bekommt gleich großzügig gehandhabt werden wird. Sprich, muss ich einmal den Bedarf als Sportschütze nachweisen und hab dann einen zusätzlichen A Platz mit dem ich machen kann was ich will oder sind die Sportschützen Plätze dann waffenbezogen? Weiß vermutlich auch noch keiner.
doch

wenn du NICHT altbesitz geltend machst dann musst du EINMAL den nachweis fuer den edelsportschuetzen erbringen
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plaetze nur bei altbesitz
Irgendwie auch lächerlich, oder ?

Wieso nicht gleich bei allen die Altbestand haben die Außnahme auf die WBK drucken ? Heißt ja so wie ich das verstehen würde, dass man für den Altbestand die neue Sportschützenregelung gar nicht mehr anwenden kann. Alles was Altbestand ist, hat eine Maximalzahl die nicht erweiterbar zu sein scheint ?

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Glock1768 » Mi 6. Mär 2019, 20:08

Maddin hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 20:03
Irgendwie auch lächerlich, oder ?

Wieso nicht gleich bei allen die Altbestand haben die Außnahme auf die WBK drucken ? Heißt ja so wie ich das verstehen würde, dass man für den Altbestand die neue Sportschützenregelung gar nicht mehr anwenden kann. Alles was Altbestand ist, hat eine Maximalzahl die nicht erweiterbar zu sein scheint ?
So wie dieser Punkt ist vieles im Waffengesetz absolut lächerlich ...

Es steht laut Hrn Wagner noch nicht fest, ob der Altbestand hinsichtlich Mengenanzahl begrenzt wird oder nicht ... ist alles noch offen
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