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Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

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Maddin
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Maddin » Mi 6. Mär 2019, 20:10

Glock1768 hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 20:08
Maddin hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 20:03
Irgendwie auch lächerlich, oder ?

Wieso nicht gleich bei allen die Altbestand haben die Außnahme auf die WBK drucken ? Heißt ja so wie ich das verstehen würde, dass man für den Altbestand die neue Sportschützenregelung gar nicht mehr anwenden kann. Alles was Altbestand ist, hat eine Maximalzahl die nicht erweiterbar zu sein scheint ?
So wie dieser Punkt ist vieles im Waffengesetz absolut lächerlich ...

Es steht laut Hrn Wagner noch nicht fest, ob der Altbestand hinsichtlich Mengenanzahl begrenzt wird oder nicht ... ist alles noch offen
Ich spanne den Fall mal weiter.

Jetzt hast zB. zwei AUG's oder Ar15. Das eine Altbestand, das andere Sportschütze neu.

Wie schauts jetzt mit den Magazinen aus ? Darf man die jetzt mischen oder muss man streng getrennt verwahren ? Kennzeichnung von Magazin AUG 1 und AUG 2 ?

:lol: :headslap:

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Glock1768
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Glock1768 » Mi 6. Mär 2019, 20:16

wir werden sehen ... wenn einfach auf deiner wbk steht du hast eine Ausnahme für HighCap-Magazine für Langwaffen (egal ob jetzt eine Mengenangabe dort steht oder Pauschal), wie wollen sie dann kontrollieren? Werden die Typen (wie die Waffe selbst) dann ins ZWR eingetragen? Oder steht dort nur binär Altbestand ja oder nein?

Laut Hrn. Wagner weiß das das BMI noch nicht, wie all das realisiert werden soll ... er merkte auch an, vielleicht kommen sie eh drauf, dass das alles nichts bringt und lassen es fallen ...

wie gesagt, alles offen ...
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Chris_82 » Mi 6. Mär 2019, 21:56

Glock1768 hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 06:25
Auch erwähnte er, das es aus seiner Sicht ganz klar ist, das ein Wechselsystem mit einem zusätzlichen Griffstück auch am Schießsstand nicht zusammengesetzt werden darf ... Bei dem Punkt gibt es hier im Forum eigentlich auch eine andere Sichtweise
Hat er auch begründet warum dies auf einem behördlich genehmigten Schießplatz verboten sein sollte?

Das würde ein 9mm AR Wechselsystem ad absurdum führen. Denn ohne zusätzlichen Lower müsstest du den originalen mit einem Insert modifizieren wodurch er für den ursprünglichen .223 Upper nicht mehr zu gebrauchen wäre. Von einem WS kann dann keine Rede mehr sein da es ohne Umbauarbeiten nichts mehr zu wechseln gibt.

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Glock1768 » Mi 6. Mär 2019, 22:02

Nein, hat er nicht ... Da war für ihn schlicht ohne Diskussion ... Zb Glock Wechselsystem mit zusätzlichen Griffstück für ihn ganz böse ...
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von rupi » Mi 6. Mär 2019, 22:04

Chris_82 hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 21:56
Das würde ein 9mm AR Wechselsystem ad absurdum führen. Denn ohne zusätzlichen Lower müsstest du den originalen mit einem Insert modifizieren wodurch er für den ursprünglichen .223 Upper nicht mehr zu gebrauchen wäre. Von einem WS kann dann keine Rede mehr sein da es ohne Umbauarbeiten nichts mehr zu wechseln gibt.
der Umbau von einem .223 Lower auf 9mm dauert ganze 5 Sekunden für den Magazinschachtadapter und 15s für das Wechseln vom Buffer
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von gewo » Mi 6. Mär 2019, 22:20

rupi hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 22:04
Chris_82 hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 21:56
Das würde ein 9mm AR Wechselsystem ad absurdum führen. Denn ohne zusätzlichen Lower müsstest du den originalen mit einem Insert modifizieren wodurch er für den ursprünglichen .223 Upper nicht mehr zu gebrauchen wäre. Von einem WS kann dann keine Rede mehr sein da es ohne Umbauarbeiten nichts mehr zu wechseln gibt.
der Umbau von einem .223 Lower auf 9mm dauert ganze 5 Sekunden für den Magazinschachtadapter und 15s für das Wechseln vom Buffer
funktioniert doch nur wennst des magazin insert verschraubst oder vernietest
und den hammer musst du umbaun

die aussage ist einfach falsch
vermutlich wollte er damit nur "bewustsein schaffen"
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Chris_82 » Mi 6. Mär 2019, 22:27

In der Theorie mag es stimmen, es gibt ja auch Hämmer die mit beiden Kalibern funktionieren. Aber praktikabel ist es nicht. Wer verwendet ein nicht fixiertes Insert? Hat schon einen Grund warum man das verschraubt/vernietet oder gleich einen 9mm lower anschafft. Gut, dem Gesetzgeber wahrscheinlich wurscht.

Aber egal, mich würde nur interessieren welche Gesetzesübertretungen beim Zusammenbau auf einem behördlich genehmigten Schießplatz in Frage kommen könnten. Dass man sich daheim nicht mehr Waffen als Plätze und auch keine nicht eingestuften Kombinationen zusammenbauen darf ist sowieso klar.

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Glock1768 » Do 7. Mär 2019, 06:29

Chris, absolut deiner Meinung ...

Als Maschinenbauer kommt für mich noch dazu, das Verschluss und Griffstück sich ja auch aufeinander einlaufen ...
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Huck_Finn » Do 7. Mär 2019, 08:44

Glock1768 hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 22:02
... Zb Glock Wechselsystem mit zusätzlichen Griffstück für ihn ganz böse ...
Getrennt sind die Teile ja kein Problem. Erinnere dich an die Diskussion "Wechselsystem für sich alleine schießt ja nicht." Darum ging es. Zusammenführen ist verboten da du damit eine schussfähige Waffe in den Händen hältst die nicht registriert ist. Ob du dafür 3 Sekunden oder 3 Stunden brauchst ist dem Gesetzgeber egal. Das Ergebnis ist das Ausschlaggebende.
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von AUG-andy » Do 7. Mär 2019, 09:09

woolf hat geschrieben:
Do 7. Mär 2019, 09:02
Huck_Finn hat geschrieben:
Do 7. Mär 2019, 08:44
Glock1768 hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 22:02
... Zb Glock Wechselsystem mit zusätzlichen Griffstück für ihn ganz böse ...
Getrennt sind die Teile ja kein Problem. Erinnere dich an die Diskussion "Wechselsystem für sich alleine schießt ja nicht." Darum ging es. Zusammenführen ist verboten da du damit eine schussfähige Waffe in den Händen hältst die nicht registriert ist. Ob du dafür 3 Sekunden oder 3 Stunden brauchst ist dem Gesetzgeber egal. Das Ergebnis ist das Ausschlaggebende.
Nach dieser Argumentation dürfte man aber auch das WS nicht mit der "Basiswaffe" verbinden, schließlich hätte man damit auch eine "schussfähige Waffe in Händen, die nicht registriert ist".
Das würde das ganze Prinzip des "Zubehörs" ad absurdum führen. Das kann es nicht sein.
Mann oh Mann :o
Da geht es darum , dass du eine nicht registrierte Waffe zu viel Daheim hast !
Das Wechselsystem ist derzeit Waffengebunden und darf nur mit der registrierten Waffe (Griffstück)verbunden werden.
MfG
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von susi » Do 7. Mär 2019, 09:18

gewo hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:50

wenn du NICHT altbesitz geltend machst dann musst du EINMAL den nachweis fuer den edelsportschuetzen erbringen
Bitte kannst Du den Begriff "Edelsportschütze" genau definieren?
Grüße
susi

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von susi » Do 7. Mär 2019, 09:18

susi hat geschrieben:
Do 7. Mär 2019, 09:18
gewo hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:50

wenn du NICHT altbesitz geltend machst dann musst du EINMAL den nachweis fuer den edelsportschuetzen erbringen
Bitte kannst du den Begriff "Edelsportschütze" genau definieren?
Grüße
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von susi » Do 7. Mär 2019, 09:19

gewo hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 18:50

wenn du NICHT altbesitz geltend machst dann musst du EINMAL den nachweis fuer den edelsportschuetzen erbringen
Bitte kannst du den Begriff "Edelsportschütze" genau definieren?
Grüße
susi

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