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Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Doppelposting
Grüße
susi
susi
Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Bezieht sich auf die Definition nach §11b im Waffg.
Sportschützen
§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne
dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden
Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur
Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass
er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben
teilnimmt.
(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002,
gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er
seinen Sitz hat, oder
2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder
dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen,
mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen
Schießwettbewerben teilnehmen.
4
(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als
Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten
durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt.
Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn
er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen
hat.
(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie
A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen
Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband
bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten
Disziplin des Schießsports erforderlich ist.“
g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Würde das auch für die Glock mit 33er Magazin gelten? Also ein AUG mit 30er Magazinen und eine Glock mit 33er Magazin ergibt zwei A-Plätze. Wenn ich jetzt das 33er Magazin vernichte, wird die Glock zu B-Waffe und ich habe dafür einen Platz für eine A-Waffe gewonnen? Natürlich immer nur bis zur Gesamtanzahl der Plätze ...gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 18:38bei altbesitz bekommst du plaetze
fuer waffe und fuer magazine
diese kannst du tauschen
d.h. wenn du vor dem stichtag
einen 223 HA
einen 22lr HA und
einen 308 HA hast
dann hast du fuer alle zukunft ohne weitere nachweise 3 plaetze fuer HAs altbesitz
du kannst den 22lr HA wegtun und dafuer einen 9x19 HA kaufen
detto fuer magazine
hast du zum stichtag 76 magazine hicap dann darfst du fuer alle zukunft bis zu max 76 magazine ohne weitere rechtfertigung haben
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Glaube nicht das man in Summe Plätze geschenkt bekommt, denke wennn du jetzt zwei B Plätze hast und zwei Waffen hast die dann zu A werden bekommst du dann nicht 2 A Plätze plus 2 B sondern nur so einen Zusatz das die Waffe mit Magazin dannn A ist und ohne B und du das Besitzen darfst.Bourne hat geschrieben: ↑Do 7. Mär 2019, 09:46Würde das auch für die Glock mit 33er Magazin gelten? Also ein AUG mit 30er Magazinen und eine Glock mit 33er Magazin ergibt zwei A-Plätze. Wenn ich jetzt das 33er Magazin vernichte, wird die Glock zu B-Waffe und ich habe dafür einen Platz für eine A-Waffe gewonnen? Natürlich immer nur bis zur Gesamtanzahl der Plätze ...gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 18:38bei altbesitz bekommst du plaetze
fuer waffe und fuer magazine
diese kannst du tauschen
d.h. wenn du vor dem stichtag
einen 223 HA
einen 22lr HA und
einen 308 HA hast
dann hast du fuer alle zukunft ohne weitere nachweise 3 plaetze fuer HAs altbesitz
du kannst den 22lr HA wegtun und dafuer einen 9x19 HA kaufen
detto fuer magazine
hast du zum stichtag 76 magazine hicap dann darfst du fuer alle zukunft bis zu max 76 magazine ohne weitere rechtfertigung haben
Meine Meinung passiert auf keinen Fakten und ist ausschließlich ein persönlicher Gedanke . Ich hoffe natürlich das es anders ist .
Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen ich Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
Sig Sauer P226 Legion
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Genau so war es gemeint
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Bedeutet das, daß ich lediglich drei mal in 12 Monaten an einem Bewerb teilnehmen muß, um die Voraussetzungen zu erfüllen, ein "Edelsportschütze" zu sein? Müßte ich dafür gar kein monatliches Training mehr nachweisen?panhandle hat geschrieben: ↑Do 7. Mär 2019, 09:34
Sportschützen
§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne
dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden
Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur
Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass
er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben
teilnimmt.
(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als
Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten
durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt.
Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn
er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen
hat.
Es stellt sich auch die Frage, welche Art von Bewerb muß ich absolvieren, um den § 11b zu erfüllen?
Grüße
susi
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- Glock1768
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Ja, es steht oder und nicht und ...
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Genau die Zuordnung zur Kategorie A macht meiner Meinung nach nur Probleme, wenn ich z.B. meine 9mm Glock + 33er Mag. (Kat. A) verkaufe und mir eine .45er (Kat. B) zulege, muss ich dann WBK/WP wieder ändern lassen ?Peanut hat geschrieben: ↑Do 7. Mär 2019, 10:40Glaube nicht das man in Summe Plätze geschenkt bekommt, denke wennn du jetzt zwei B Plätze hast und zwei Waffen hast die dann zu A werden bekommst du dann nicht 2 A Plätze plus 2 B sondern nur so einen Zusatz das die Waffe mit Magazin dannn A ist und ohne B und du das Besitzen darfst.Bourne hat geschrieben: ↑Do 7. Mär 2019, 09:46Würde das auch für die Glock mit 33er Magazin gelten? Also ein AUG mit 30er Magazinen und eine Glock mit 33er Magazin ergibt zwei A-Plätze. Wenn ich jetzt das 33er Magazin vernichte, wird die Glock zu B-Waffe und ich habe dafür einen Platz für eine A-Waffe gewonnen? Natürlich immer nur bis zur Gesamtanzahl der Plätze ...gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 18:38
bei altbesitz bekommst du plaetze
fuer waffe und fuer magazine
diese kannst du tauschen
d.h. wenn du vor dem stichtag
einen 223 HA
einen 22lr HA und
einen 308 HA hast
dann hast du fuer alle zukunft ohne weitere nachweise 3 plaetze fuer HAs altbesitz
du kannst den 22lr HA wegtun und dafuer einen 9x19 HA kaufen
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Meine Meinung passiert auf keinen Fakten und ist ausschließlich ein persönlicher Gedanke . Ich hoffe natürlich das es anders ist .
Warum trägt man nicht einfach die Berechtigung für die Kat. A ein und lässt die Waffen grundsätzlich in Kat. B. Lässt sich ganz einfach mit 5 ja/nein Feldern (Z7 bis Z11) im ZWR bzw. auf WBK/WP lösen.
Würde auch der EU-Richtline entsprechen, da diese nicht von Plätzen sondern nur von Berechtigungen spricht. Auch bei den Magazinen wäre das die einfachste Lösung, die Erfassung und Verwaltung der Anzahl ist nur Aufwand, von der RL nicht verlangt und bringt überhaupt nichts.
Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Ich hab's schon so verstanden. Aber Du hast nur von LW gesprochen. Meine Frage war, ob ich, wenn durch die Vernichtung des 33er Magazins die Glock zu Kat. B wird ich stattdessen auch eine LW als Kat. A kaufen kann.
Ein Beispiel zum besseren Verständnis. Ich habe sechs Plätze (Kat B.), vier davon sind belegt, zwei frei. Darunter sind eine Glock und ein AUG. Für die Glock habe ich ein 33er Magazin, für das AUG 30er Magazine. Durch die Altbestand-Regelung hätte ich dann vier B-Plätze (nur zwei sind belegt) und zwei A-Plätze. So, jetzt vernichte ich das 33er Magazin der Glock und diese rutscht auf einen (freien) B-Platz. Dadurch wird ein A-Platz frei. Kann ich den dann x-beliebig belegen, also auch mit einem HA mit +20er Magazin?
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Vlt. eine blöde Frage bzw. Vlt hab ich’s überlesen.
Wenn ich keine WBK besitze, allerdings im Besitz eines 30 Schuss Magazins für einen Halbautomaten mein eigen nenne, muss ich dieses dann auch melden bzw. Darf ich dann in Zukunft ohne „Edelsportschütze“ zu sein welche erwerben?
LG Tok
Wenn ich keine WBK besitze, allerdings im Besitz eines 30 Schuss Magazins für einen Halbautomaten mein eigen nenne, muss ich dieses dann auch melden bzw. Darf ich dann in Zukunft ohne „Edelsportschütze“ zu sein welche erwerben?
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
So wie ich es verstanden habe: jaBourne hat geschrieben: ↑Do 7. Mär 2019, 13:04Ich hab's schon so verstanden. Aber Du hast nur von LW gesprochen. Meine Frage war, ob ich, wenn durch die Vernichtung des 33er Magazins die Glock zu Kat. B wird ich stattdessen auch eine LW als Kat. A kaufen kann.
Ein Beispiel zum besseren Verständnis. Ich habe sechs Plätze (Kat B.), vier davon sind belegt, zwei frei. Darunter sind eine Glock und ein AUG. Für die Glock habe ich ein 33er Magazin, für das AUG 30er Magazine. Durch die Altbestand-Regelung hätte ich dann vier B-Plätze (nur zwei sind belegt) und zwei A-Plätze. So, jetzt vernichte ich das 33er Magazin der Glock und diese rutscht auf einen (freien) B-Platz. Dadurch wird ein A-Platz frei. Kann ich den dann x-beliebig belegen, also auch mit einem HA mit +20er Magazin?
Plätze zum beliebigen belegen
Erwähnt wurde ausdrücklich anderer Hersteller anderes modell
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Du musst HiCap-Magazine bis zum 14.12.2021 melden, ansonsten werden sie illegal !Tok-M57 hat geschrieben: ↑Do 7. Mär 2019, 13:11Vlt. eine blöde Frage bzw. Vlt hab ich’s überlesen.
Wenn ich keine WBK besitze, allerdings im Besitz eines 30 Schuss Magazins für einen Halbautomaten mein eigen nenne, muss ich dieses dann auch melden bzw. Darf ich dann in Zukunft ohne „Edelsportschütze“ zu sein welche erwerben?
LG Tok
In der WBK (im WP) werden sie dann als §17(1) Z9 bzw. Z10 eingetragen.
Mit diesem Eintrag darfst Du aber KEINE HiCap-Magazine mehr kaufen !
Das geht nur bei einem Eintrag in §17(1) Z7 bzw. Z8 (Waffe vor dem 14.12.2019 vorhanden) .
Auch wenn man sich eine passende Waffe dazu nach dem 14.12.2019 kauft, wird diese "nur" als Kat. B eingetragen. Lediglich wenn man die Voraussetzungen für den "Edelsportschützen" erfüllt, kann sie als Kat. A (Z7 bzw. Z8) eingetragen werden.
Und bei den Voraussetzungen hierfür nicht den §11b(4) übersehen:
Meiner Meinung nach kann eine solche Bestätigung (momentan) nur IPSC Austria ausstellen, wenn man an entsprechenden Bewerben teilnimmt. Vermutlich werden die Behörden dann sogar Bestätigungen von einem internationalen Verband fordern(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Danke dir recht herzlich für deine Erklärung!MikeD hat geschrieben: ↑Do 7. Mär 2019, 14:13Du musst HiCap-Magazine bis zum 14.12.2021 melden, ansonsten werden sie illegal !Tok-M57 hat geschrieben: ↑Do 7. Mär 2019, 13:11Vlt. eine blöde Frage bzw. Vlt hab ich’s überlesen.
Wenn ich keine WBK besitze, allerdings im Besitz eines 30 Schuss Magazins für einen Halbautomaten mein eigen nenne, muss ich dieses dann auch melden bzw. Darf ich dann in Zukunft ohne „Edelsportschütze“ zu sein welche erwerben?
LG Tok
In der WBK (im WP) werden sie dann als §17(1) Z9 bzw. Z10 eingetragen.
Mit diesem Eintrag darfst Du aber KEINE HiCap-Magazine mehr kaufen !
Das geht nur bei einem Eintrag in §17(1) Z7 bzw. Z8 (Waffe vor dem 14.12.2019 vorhanden) .
Auch wenn man sich eine passende Waffe dazu nach dem 14.12.2019 kauft, wird diese "nur" als Kat. B eingetragen. Lediglich wenn man die Voraussetzungen für den "Edelsportschützen" erfüllt, kann sie als Kat. A (Z7 bzw. Z8) eingetragen werden.
Und bei den Voraussetzungen hierfür nicht den §11b(4) übersehen:Meiner Meinung nach kann eine solche Bestätigung (momentan) nur IPSC Austria ausstellen, wenn man an entsprechenden Bewerben teilnimmt. Vermutlich werden die Behörden dann sogar Bestätigungen von einem internationalen Verband fordern(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten
Wie Woolf geschrieben hat.. es reicht wenn du es NICHT ansteckst damit die Waffe wieder zur Kategorie "B" wird. Wie dann der Besitz und Verkauf von Kat. "A" Magazinen gehandhabt wird ist eine andere Geschichte.Ich hab ja keine Glaskugel, aber ich mir ziemlich sicher dass es ausreichen wird das 33er Magazin aus der Glock zu entfernen anstatt es zu vernichten um die Glock wieder zu B zu machen
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker