-wolf- hat geschrieben: ↑Do 7. Mär 2019, 18:26
MikeD hat geschrieben:
[...]
Mit diesem Eintrag darfst Du aber KEINE HiCap-Magazine mehr kaufen !
[...]
Hat es nicht zwischendrin mal geheißen, Anzahl der Altbestandsmagazine melden und dann zukünftig die Möglichkeit haben bis zu dieser maximalen Anzahl Magazine nachkaufen zu können, wenn z.B. eines defekt ist?
In dem Chaos steigt doch keiner mehr durch...
Das ergibt sich aus den Übergangsbestimmungen (Altbestandsregelung) in §58(13):
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Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
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Im Gegensatz dazu §17(3):
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Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.
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Im Klartext, hat man nur Magazine (Z9 bzw. Z10) eingetragen, darf man diese nur besitzen (Führen), ist die Waffe (Z7 bzw. Z8) eingetragen darf man auch Magazine erwerben.
Steht eigentlich ganz klar im Gesetz, viel Spielraum für Interpretationen bleibt da nicht
Aber vielleicht gibt es ja eine Sonderregelung für den Austausch von defekten Magazinen...