Damit hast du dich komplett lächerlich gemacht. 12h wie kommt man auf so eine Idee bitte?MatzeSTU hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 23:15Ja der bin ich und ich habe mich bewusst für eine Signatur entschieden um namentlich eine Stellungnahme zu fordern.
Und JA, ich finde 12 Stunden sind eine angemessene Zeit für eine Kanzlei die auch am Wochenende Vereinstätigkeiten nachgeht. Angesichts der Tatsache, dass man sich damit tatsächlich strafbar gemacht hat, hätte eine Erklärung umgehend nach Bekanntwerden erfolgen müssen.
Ich stell mir gerade die vor Lachen hüpfenden Bäuche in einem mündlichen Verfahren vor, wie der vor Wut kochende Gustl, der seinen Namen inkl. allen Daten selbst genauso an alle Betroffenen geschickt hat, argumentiert: "Hr. Vorsitzender ich habe dem Beklagten am Samstag nachmittag eine 12h Frist eingeräumt."