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S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

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crosseye
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S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von crosseye » Do 19. Jun 2014, 19:13

Fragen an die Experten:
Fällt der S&W No. 3 Revolver (bzw. deren Replicas z.B. von Uberti) unter den Ausnahmeparagraphen WaffenG 1996 - Faustfeuerwaffe vor 1871 entwickelt belegt keinen Platz auf der WBK?
Historisch müsste dies ja zutreffen, nur wie sieht das die Behörde bei einem Zentralfeuerpatronenrevolver mit automatischem Ausstoßer?

Quelle: http://en.wikipedia.org/wiki/Smith_%26_Wesson_Model_3

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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von gewo » Do 19. Jun 2014, 19:23

crosseye hat geschrieben:Fragen an die Experten:
Fällt der S&W No. 3 Revolver (bzw. deren Replicas z.B. von Uberti) unter den Ausnahmeparagraphen WaffenG 1996 - Faustfeuerwaffe vor 1871 entwickelt belegt keinen Platz auf der WBK?
Historisch müsste dies ja zutreffen, nur wie sieht das die Behörde bei einem Zentralfeuerpatronenrevolver mit automatischem Ausstoßer?

Quelle: http://en.wikipedia.org/wiki/Smith_%26_Wesson_Model_3

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die zentralfeuerconversions kamen doch erst 1875 oder?
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von crosseye » Do 19. Jun 2014, 20:04

Die Erstversion kam 1870 in .44 S&W American bzw. .44 Russian und die waren beide Schwarzpulver-Zentralfeuerpatronen.

The U.S. Army adopted the .44 S&W American caliber Smith & Wesson Model 3 revolver in 1870, making the Model 3 revolver the first standard-issue cartridge-firing revolver in US service.

Perkussionsrevolver ist es damit definitiv keiner.
Gilt der Ausnahmeparagraph nur für Perkussionsrevolver oder reicht nur vor 1871 entwickelt?
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von gewo » Do 19. Jun 2014, 20:09

crosseye hat geschrieben:Die Erstversion kam 1870 in .44 S&W American bzw. .44 Russian und die waren beide Schwarzpulver-Zentralfeuerpatronen.
Perkussionsrevolver ist es damit definitiv keiner.
Gilt der Ausnahmeparagraph nur für Perkussionsrevolver oder reicht nur vor 1871 entwickelt?
Ist echt ein interessanter Fall!


hi

wir haben das so selten bei uns
ich hab da einen eigenen schummelzettel im laden mit den bestimmungen

daher jetzt nur so aus der erinnerung:
es reicht vor 1871 in umlauf gekommen

auf den originalen shofield (?) conversions zb steht aber " patent pending 1875" drauf
damit kannst es vergessen, logisch

wenn die originalkaliber 44s&w american und 44russian wirklich vor 1871 in umlauf kamen, dann muessten echte originale ( nichtaber replicas) trotz zentralfeuer "frei" sein ( glaub ich...)
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von crosseye » Do 19. Jun 2014, 20:15

Mit der Version von 1875 hast du sicher recht.

Nur was ist mit dem russischen Modell von 1870?

http://www.uberti.com/top-break-revolver
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von Stefan » Do 19. Jun 2014, 21:00

Das ursprüngliche Modell 3 wurde 1870 von den Russen im Kaliber .44russ und von den Amis im Kaliber .44american eingeführt. Technische Entwicklung war also schon spätestens 1870 abgeschlossen. Müsste somit eindeutig in diese Regelung fallen. Fraglich für mich noch immer, ob das auch auf das jeweilige Kaliber zutrifft. Defakto wäre dieses Stück für mich nur in .45LC interessant und das kam ja erst 2 Jahre später auf den Markt.
Werde hier wohl eine Anfrage schreiben müssen, sonst hat man nie eine wirklich belastbare Aussage in Händen.

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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von cowroper » Fr 20. Jun 2014, 11:33

keinen Platz auf der WBK belegen nur Perkussionsrevolver bzw der Repliken.
Conversions verwenden Patronen, deshalb: Platz auf der WBK.
der Smith & Wesson ist eindeutig ein nur für Patronen gefertigt, deshalb: Platz auf der WBK; Ausnahme: ein Original, das vor 1871 gerzeugt worden ist, dann ist er frei; ist es einer, der 1872 erzeugt worden ist, dann wird er wieder einen Platz benötigen.
Zuletzt geändert von cowroper am Fr 20. Jun 2014, 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von gewo » Fr 20. Jun 2014, 11:38

cowroper hat geschrieben:keinen Platz auf der WBK belegen nur Perkussionsrevolver bzw der Repliken.
Conversions verwenden Patronen, deshalb: Platz auf der WBK.


hi

ok, dann habe ich das missverstanden

ich habe das so gelesen dass es darum geht ob die waffe original vor 1871 gebaut wurde und daher keine waffeneingenschaft hat
also nicht wbk pflichtig ..
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von crosseye » Fr 20. Jun 2014, 12:08

Im Waffengesetz 1996 steht nur:

Anzahl der erlaubten Waffen:
§23 (2a): Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.


Da ist keine Rede davon ob Perkussion/Patronen etc. ...
Demnach müsste ein originales Modell aus 1870 ganz klar nicht einzurechnen sein.
Frage ist nur wie das bei einer Replica zu sehen ist, die ein anderes Kaliber als die Originalwaffe verwendet (.45lc anstatt .44 American/.44 Russian).
In .45lc gab es den No.3 nämlich nie.
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von cowroper » Fr 20. Jun 2014, 12:51

dir ist möglicherweise entgangen, dass es seit 2010 eine waffengestz-novelle gibt.

3. Spezielle Bestimmungen für die Kategorie B
3.1. Modelle vor 1871 erfordern keinen Platz auf WBK oder Waffenpass
In § 23 wird durch die Einfügung eines Abs. 2a normiert, dass Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde (de facto also Faustfeuerwaffen), nicht in die von der Behörde festgelegte Anzahl ("Plätze" auf WBK oder Waffenpass) einzurechnen sind. Dies stellt eine gewisse Erleichterung für Sammler von Replika-Perkussionsrevolvern, aber auch anderer Faustfeuerwaffe dar. Z.B. beanspruchten bisher Gasser-Revolver des Modells 1870, die ab 1871 erzeugt worden sind, einen vollwertigen Platz, solche des Erzeugungsjahres 1870 waren allerdings frei. An letzterem hat sich nicht geändert, allerdings beanspruchen nunmehr die ab 1871 erzeugten nunmehr keinen Platz auf der waffenrechtlichen Urkunde mehr, erfordern allerdings zum Erwerb und Besitz nach wie vor einen Waffenpass oder eine WBK. Auch die entsprechende Meldung gern. § 28 (Überlassung) ist bezüglich derartiger Waffen selbstverständlich weiterhin erforderlich.
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von crosseye » Fr 20. Jun 2014, 13:30

Genau den Originalwortlaut des §23 (2a) aus dem WaffenG 1996, Novelle 2010 habe ja zitiert.

Vielen Dank für das Heraussuchen der Erläuterung.
Damit dürfte nahezu klar sein, dass das originale Modell des S&W No. 3 von 1870 und dessen exakte 1:1 Replicas (in .44 American oder .44 Russian) keinen Platz auf der WBK/WP beanspruchen. Auch der Gasser M1870 war ja ein Zentralfeuer-Patronenrevolver.

Ich fürchte aber, dass die Uberti-Replicas vom S&W No. 3 wegen des Kaliberwechsels auf .45lc eine wesentliche Abweichung zum Originalmodell darstellen (auch wenn das Funktionsprinzip 1:1 dasselbe ist) und daher mit größter Wahrscheinlichkeit einen Platz beanspruchen.

P.S.: Einen Originalen könnte man sogar noch problemlos betreiben, da die Munition .44 Russian noch von z.B. Fiocchi produziert wird. Ich frage aber nicht nach der Logik im Waffengesetz...
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von rhodium » Fr 20. Jun 2014, 13:42

Dann brauchen wir einen S&W 3 im Originalkaliber als Österreich-Edition.

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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von cowroper » Fr 20. Jun 2014, 14:01

@crosseye:

also einer von uns beiden ist auf dem holzweg.

soweit ich das verstehe bezieht sich das nur auf repliken von percussionsrevolvern, nicht aber auf repliken von patronenrevolver. da wären ja alle colt SAA clone von uberti/san marco und was es noch gibt frei. dem ist aber garantiert nicht so.
erkundig dich bei deiner behörde. wenn ich im irrtum bin würd mich das freuen. da hätte ich über nacht ein große anzahl von freien plätzen :D
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von Thule » Fr 20. Jun 2014, 14:16

crossey hat Recht.
cowroper hat geschrieben:da wären ja alle colt SAA clone von uberti/san marco und was es noch gibt frei. dem ist aber garantiert nicht so.
SAA ist ja auch von 1973
Der Text von cowroper ist leider ohne Quellenangabe aber offenbar irgendeine Erläuterung. Aber selbst darin steht ja:
Dies stellt eine gewisse Erleichterung für Sammler von Replika-Perkussionsrevolvern, aber auch anderer Faustfeuerwaffe dar.

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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von gewo » Fr 20. Jun 2014, 14:43

hi

originale die vor 1871 HERGESTELLT WURDEN, also die waffen selber die schon knapp 145jahre alt sind fuer brauchst auch keine WBK
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