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S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

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crosseye
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von crosseye » Fr 20. Jun 2014, 14:44

@rhodium:

War gerade auf der HP von Uberti, den S&W No. 3 "Russian" von 1870 gibt es auch im Originalkaliber .44 Russian.
Der braucht dann keinen Platz auf der WBK/WP.

Gibt ja doch eine "Österreich-Edition" :dance:
Nur wieviel kostet die Munition für so ein Teil :?
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Bud Spencer

Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von Bud Spencer » Fr 20. Jun 2014, 15:04

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gewo
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von gewo » Fr 20. Jun 2014, 15:36

hi

nur um es nochmal klar zu sagen:

ORIGINALWAFFEN die vor 1871 erzeugt wurden sind nicht WBK/ WP pflichtig (WaffG §45.2)

waffen, die solchen originalwaffen vorv 1871 NACHGEBAUT worden sind, benoetigen unter bestimmten bedingungen keinen platz auf der WBK, sind aber natuerlich trotzdem WBK-pflichtig (WaffG §23.2a)

conversions, also waffen die auf waffen basieren die vor 1871 gebaut bzw auch konstruiert worden sind, die jedoch aenderungen aufweisen die es vor 1871 noch nicht gegeben hat (zb anderes kaliber) benoetigten ganz normal einen eigenen WBK platz

weiteres gibt es sg. "minderwirksame waffen" wie zb waffen mit luntenschloss, radschloss, steinschloss oder einschuessige perkussionszuendung (WaffG §45.1 ), und fuer die benoetigt man kein waffendokument
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von cowroper » Fr 20. Jun 2014, 16:45

den zitierten text hab ich von irgendeiner erläuterung, weiß aber nicht mehr woher :)

schaut so aus als ob ich nicht recht hab, was repliken von vor 1871 hergestellten waffen anbelangt, ich würde aber, wie auch @Bud Spencer sagt, vorsicht walten lassen und genaue erkundigungen einziehen.
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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von Brainiac1234 » Mo 5. Jan 2015, 21:27

crosseye hat geschrieben:Genau den Originalwortlaut des §23 (2a) aus dem WaffenG 1996, Novelle 2010 habe ja zitiert.

Vielen Dank für das Heraussuchen der Erläuterung.
Damit dürfte nahezu klar sein, dass das originale Modell des S&W No. 3 von 1870 und dessen exakte 1:1 Replicas (in .44 American oder .44 Russian) keinen Platz auf der WBK/WP beanspruchen. Auch der Gasser M1870 war ja ein Zentralfeuer-Patronenrevolver.

Ich fürchte aber, dass die Uberti-Replicas vom S&W No. 3 wegen des Kaliberwechsels auf .45lc eine wesentliche Abweichung zum Originalmodell darstellen (auch wenn das Funktionsprinzip 1:1 dasselbe ist) und daher mit größter Wahrscheinlichkeit einen Platz beanspruchen.

P.S.: Einen Originalen könnte man sogar noch problemlos betreiben, da die Munition .44 Russian noch von z.B. Fiocchi produziert wird. Ich frage aber nicht nach der Logik im Waffengesetz...


Habe mich in die Materie ein bisschen eingelesen, Vorderlader-Waffe konstruiert vor 1871 nehmen also keinen Platz auf der WBK, soweit so gut.

Wie schaut es jetzt wirklich aus mit den Replicas des S&W Nr.3 ?
Bei Uberti gibt's den ja im Original-Kaliber .44 Russian, auch die Patrone ist alt genug.

Nimmt genau dieser Revolver jetzt einen Platz auf der WBK weg oder nicht?

Danke im Voraus !

LG

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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von GSchoenbauer » Di 6. Jan 2015, 13:01

um es klarzustellen:
das Waffengesetz spricht
im §45 (Ausnahmebedingungen - ohne WBK) von ORIGINALEN VOR 1871 HERGESTELLT
und
im §23 ( WBK - aber nicht in Stückzahl) von SCHUSSWAFFEN VOR 1871 ENTWICKELT

Die Entwicklung des 1. Model 3 American stammt zwar noch aus 1870, die ersten Lieferungen erfolgten auch noch 1870 aber nur für Armeeversuche und noch im Kaliber .44 Randfeuer
ALLE Weiterentwicklungen: 2.Model 3 American, 3.Model 3 American mit Zentralfeuermunition erfolgten IN und NACH 1871.

Die Bestellung der Russen für das 1.Modell 3 Russian erfolgte erst 1871, gefertigt und geliefert wurde erst DANACH, und dann wurde auch noch weiterentwickelt in 2.Model 3 Russian und 3.Model 3 Russian.

die Entwicklung des "Schofield" - die verbesserte Version des Mod. 3 - stammt aus 1875, Herstellung daher auch nicht früher.

ihr könnt also beruhigt alle Originale (außer ihr habt ein unbezahlbares originales 1.Modell 3 American in Randfeuerkaliber) für den WBK-freien Besitz vergessen
und alle Replikas (ausser es gäbe eine Replica vom 1.Model 3 American in .44 Randfeuer) für den Stückzahlbeschränkungsfreien Besitz vergessen.

die Grenze VOR 1871 ist von den Gesetzesmachern also durchaus überlegt gesetzt worden.
Zuletzt geändert von GSchoenbauer am Di 6. Jan 2015, 16:04, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von crosseye » Di 6. Jan 2015, 14:35

Danke für die super Zusammenfassung!
Der Gesetzgeber scheint sich mit der Festlegung vor 1871 wirklich etwas überlegt zu haben.
Ich dachte bisher immer, dies wäre nur gewählt worden um den Colt Single Action Army (und dessen zahllose Replicas) auszuschließen...

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Re: S&W No. 3 - verbraucht der Platz auf WBK?

Beitrag von Warnschuss » Di 6. Jan 2015, 17:42

Den S&W No. 3 Russian von Uberti hatte ich mir auch mal überlegt, belegt aber leider einen Platz. Die Russen haben zwar 1871 bestellt, aber ich weiß nicht, wann S&W denen das Probemodell geschickt hatte und in welchem Kaliber. Wenn es tatsächlich schon 1870 einen entwickelten Prototypen vom Russian Model in .44 Russian gegeben hätte, würde die Replika keinen Platz belegen.

Aber diese Überlegungen sind eh umsonst, da es von Uberti nicht das ursprüngliche No. 3 Russian Model gibt, sondern das "New Model" und dieses wurde erst 1877 gefertigt, wenn ich das richtig auf Wikipedia gelesen habe.

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