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Vorderlader kauf

Vom Vorderlader bis zum Cowboy Action Shooting - Hauptsache es kracht und raucht!
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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von gewo » Do 21. Apr 2016, 15:10

rhodium hat geschrieben:D.h. es ist unklar ob sowas erlaubt/möglich ist?


nein
es ist klar dass du als AT kunde es bestellen und bekommen darfst

je nachdem welches DE amt fuer den versender zustaendig ist kann der versender es schicken oder nicht

wenn er es schickt
prima
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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von GSchoenbauer » Do 21. Apr 2016, 15:19

des liegt aber net am Amt, da gelten für alle des selbe Gesetz.
Wenn er eine Erlaubnis nach §31 hat, dann braucht er des Amt garnet ...

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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von gewo » Do 21. Apr 2016, 17:01

GSchoenbauer hat geschrieben:des liegt aber net am Amt, da gelten für alle des selbe Gesetz.
Wenn er eine Erlaubnis nach §31 hat, dann braucht er des Amt garnet ...


das stimmt nicht

jede einzelne verbringung ist voranzumelden
und ueber die erfolgte verbringung ist eine erfuellungmeldung zu schicken

lies die den bescheid nach §31 durch den die DE haendler erhalten
es steht im kleingedruckten ausdruecklich drinnen
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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von gewo » Do 21. Apr 2016, 17:54

woolf hat geschrieben:Als Käufer ist mir das herzlich egal wie der Händler nun genau verfährt um die für ihn gültigen Vorschriften einzuhalten.


ja
vor allem da es ein deutscher haendler ist

deutsches recht
nicht dein thema als kaeufer
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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von GSchoenbauer » Do 21. Apr 2016, 19:13

jede einzelne verbringung ist voranzumelden
und ueber die erfolgte verbringung ist eine erfuellungmeldung zu schicken


jo eh --- aber des leidige Verbringungspapierl braucht er net und drum muss er auch kein österreichisches verlangen. Und die Meldungen braucht des Amt von ihm und net er vom Amt.
Des Amt braucht er einmal alle drei Jahren für eine neue Allgemeinerlaubnis.
Und von Amt zu Amt verschieden ist des auch net. Zumindest net nach Gesetz - daß da genausoviele Eigenmächtigkeiten passiern könnten wie bei uns, des kann natürlich schon sein. Wenn er sichs gfallen lasst .... :(

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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von gewo » Do 21. Apr 2016, 19:22

GSchoenbauer hat geschrieben:
jede einzelne verbringung ist voranzumelden
und ueber die erfolgte verbringung ist eine erfuellungmeldung zu schicken


jo eh --- aber des leidige Verbringungspapierl braucht er net .... :(


der deutsche schon!

"drueben" ist das teil ja verbringungspflichtig
und das prinzip der vorherigen einwilligung sagt dass zur verbringung der "einfuehrer" den wisch fuer die behoerde des "ausfuehrers" vorlegen muss
bei den deutschen gibt es die freistellung in der verbringung fuer diese waffen ja nicht

aber ich geb dir recht das viele keine ahnung haben
entweder in die eine oder in die andere richtung
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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von GSchoenbauer » Do 21. Apr 2016, 23:07

bei den deutschen gibt es die freistellung in der verbringung fuer diese waffen ja nicht


Natürlich gibt es diese Freistellung ähnlich der Waffen unseres §45 auch bei den Deutschen:

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fkostenfreieinhalte%2Finfokostenfreieinhalte.jsp&fcstate=5&showdoccase=1&doc.part=X&doc.id=BJNR397010002#BJNR397010002BJNE006102377

Anhang2 zum Waffengesetz
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 3999 - 4002)


Unterabschnitt 2:
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
.....
.....
7.
Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
7.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sofern sie den Voraussetzungen der Nummer 1.1 oder 1.2 entsprechen;
7.2
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
7.3
veränderte Langwaffen, die zu Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind (Salutwaffen), wenn sie entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5 abgeändert worden sind.
7.4
Schusswaffen, die vor dem 1. April 1976 entsprechend den Anforderungen des § 3 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 19. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2522) verändert worden sind;
7.5
Munition für die in Nummer 7.2 bezeichneten Waffen;
7.6
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
7.7
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung oder mit Zündnadelzündung deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

7.8 ....

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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von rhodium » Mi 27. Apr 2016, 22:26

Prinzipiell müsste man als Österreicher in D in einem Waffengeschäft ja alles was dort ab 18 ist, problemlos ausgehändigt bekommen. Ein paar Fallen gibt's aber auch dort. Schalldämpfer für Luftgewehre z.B. (bei uns hundepfui)

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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von cowroper » Do 28. Apr 2016, 07:39

rhodium hat geschrieben:... alles was dort ab 18 ist, problemlos ausgehändigt bekommen...


Ganz so einfach dürfte das aber nicht sein, soviel ich weiß braucht man in Tschörmeni für nahezu alles einen Bedürfnisschein bzw eine gelbe, grüne oder rote Waffenbesitzkarte.

http://www.waffensammelpass.de/waffenbesitzkarte-wbk
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.

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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von Schütze65 » So 9. Okt 2016, 19:47

Hallo!

Passt nicht ganz hier her aber ich will deswegen kein eigenes Thema erstellen.
Weis jemand ob der Ruger Old Army Perkussionsrevolver eine Neukonstruktion ist und einen Platz auf einer Wbk wegnimmt ?
Was ist von dem Teil zu halten?

Mfg

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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von rupi » So 9. Okt 2016, 19:58

Schütze65 hat geschrieben:Hallo!

Passt nicht ganz hier her aber ich will deswegen kein eigenes Thema erstellen.
Weis jemand ob der Ruger Old Army Perkussionsrevolver eine Neukonstruktion ist und einen Platz auf einer Wbk wegnimmt ?
Was ist von dem Teil zu halten?

Mfg

korrekt ist Platzpflichtig und nicht als § 23 2a meldbar
member the old PD design ? oh I member

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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von Counterstriker » So 9. Okt 2016, 23:25

So is es
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von Schütze65 » Fr 14. Okt 2016, 19:06

Hallo!

Welcher platzschonender Revolver ist denn in Ordnung und welche präzision kann man dann erwarten?

Mfg

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Re: Vorderlader kauf

Beitrag von rhodium » Fr 14. Okt 2016, 21:32

Schön finde ich eigentlich nur Modelle mit geschlossenem Rahmen und da ist die Auswahl wohl mau. ...

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