Seite 2 von 5

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 13:26
von Schnupfersnono
Hallo, ich bin auch neu hier im Forum und möchte mal alle begrüßen!
Jetzt hab ich auch noch gleich ein paar Fragen. Vor ein paar Jahren habe ich mir mal einen Perkussions Vorderlader gekauft und als das neue Waffengesetz kam, über einen Händler auch im ZWR registrieren lassen. Laut Waffengesetz fällt er ja jetzt aber unter §45 sprich ich müsste ihn garnicht gemeldet haben oder sehe ich das falsch?
Meine nächste frage ist bezüglich dem Schwarzpulver, und zwar was ist wenn ich ein Kilo Pulver kaufe muss ich jetzt buchführen oder ist das noch alles wie früher? Habe so viele unterschiedliche Aussagen gehört und gelesen, dass ich mich nicht mehr auskenne!
Danke im Vorraus!

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 13:50
von Counterstriker
Wenn er EINschüssig ist, dann fällt er unter §45 und ist frei ab 18.
Wenn ehr MEHRschüssig ist (Trommel oder mehrere Läufe) dann §23/2a - sofern Modell von vor 1871

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 14:39
von Schnupfersnono
Ja einschüssig, also kann ich ihn aus dem ZWR streichen lassen und behalten?

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 15:14
von alfacorse
Aus der ZWR streichen? Der war gut.


Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 15:38
von Mandella
alfacorse hat geschrieben:Aus der ZWR streichen? Der war gut.


Ist auch wirklich gut. Ich hab das schon durchgezogen, und zwei versehentlich im ZWR gelandeten Vorderlader, wegen eines übereifrigen Büxners, wurden wieder aus dem ZWR entfernt.

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 15:42
von Schnupfersnono
Sprich er ist in diesem Fall gemeldet müsste es aber nicht sein und ich kann ihn problemlos entfernen lassen.

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 16:48
von gewo
Schnupfersnono hat geschrieben:...bezüglich dem Schwarzpulver, und zwar was ist wenn ich ein Kilo Pulver kaufe muss ich jetzt buchführen ...


hi

du nicht
der haendler muss ....

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 17:56
von cowroper
ich hab auch schon falsch gemeldete VL-pistolen ändern bzw entfernen lassen. das geht sehr wohl!

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 20:40
von Counterstriker
cowroper hat geschrieben:ich hab auch schon falsch gemeldete VL-pistolen ändern bzw entfernen lassen. das geht sehr wohl!

Ebenfalls

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Fr 10. Apr 2015, 08:59
von Schnupfersnono
Danke für die schnellen Antworten!

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Mi 20. Apr 2016, 16:19
von Maxflint1996
Servus alle zusammen, ich heiße Max, bin 19 Jahre alt und komme aus Tirol.
Mich interessiert seit kurzem das Vorderlader schießen und bin auch direkt zum lokalen Waffengeschäft und auch zum kettner gegangen um mich zu informieren ob sie welche da haben, und da haben mir die Verkäufer gesagt das ich die am besten über das Internet in Deutschland kaufe. Jetzt geht die Unwissenheit los :cry: Sie sagt das ich eine Importgenehmigung von der BH brauche und das die Waffe nur von Händler zu Händler geschickt werden darf, und nicht vor die Haustür. Der deutsche Händler sagt genau das gegenteil nämlich das ich keine importgenehmigung brauche und das es vor die Haustür geliefert wird. Ich hab sogar nach Wien angerufen und die haben mir auch gesagt nur mit Importgenehmigung und Lieferung zum Geschäft.
Hier im Forum steht auch dass man sich das zeug frei liefern lassen kann aber ich bin inzwischen so verwirrt das ich nicht mehr weiß was stimmt und was nicht.
Danke im Voraus!! :)

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Do 21. Apr 2016, 12:08
von gewo
weiss nicht ob das stimmt

es ist richtig dass der AT kaeufer keine verbringungsgenehmigung braucht

der deutsche versender braucht aber die vorherige einwilligung seiner behoerde
diese erteilt sie nur wenn die verbringungserlaubnis vorliegt

kann also entweder klappen
oder auch nicht

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Do 21. Apr 2016, 13:57
von rhodium
D.h. es ist unklar ob sowas erlaubt/möglich ist?

Re: Vorderlader kauf

Verfasst: Do 21. Apr 2016, 14:16
von GSchoenbauer
zitat maxflint:
... Der deutsche Händler sagt genau das gegenteil nämlich das ich keine importgenehmigung brauche und das es vor die Haustür geliefert wird....


wo is euer Problem, wenn der deutsche Händler sagt, er braucht keine Papierln? :?