Hey
Ich hab desletzt öfters mit dem Gedanken gespielt mir eine SP Kurzwaffe zuzulegen. Mir ist die Regelung mit vor 1871 und exakten Kopien bewusst. Auch die Regelung mit einschüssigen Kurzwaffen mit Perkussionszündung ist mir bekannt.
Meine Frage ist aber wie folgende Waffe einzustufen wäre : http://www.greatgun.eu/index.php?/vyrob ... nger-54-10
Ist ja soweit ich weiß keine Kopie. Die Frage ist halt, ob das noch als einschüssig gewertet wird.
Hat da vl. jemand Erfahrung ?!
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Perkussions- und Steinschlosskurzwaffen
Re: Perkussions- und Steinschlosskurzwaffen
meshuggah hat geschrieben:Hey
Ist ja soweit ich weiß keine Kopie. Die Frage ist halt, ob das noch als einschüssig gewertet wird.
Hi,
irgendwie sieht das Teil nach 2 Läufen aus - oder?
Warum sollte so ein 2-schüssiger "Derringer" als einschüssig gewertet werden ?
Anscheinend gilt es in CZ als Kat. D, in AT vermutl. Kat B...
lg,
ToM
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S&W Mod. 19-3, .357 Mag.
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Re: Perkussions- und Steinschlosskurzwaffen
Hätte ja sein können, dass einschüssig ein Schuss pro Lauf, bis wieder nachgeladen werden muss, bedeutet.
In letzter Zeit vertrau ich dem Wortlaut nämlich nicht mehr. Vor allem, da immer wieder irgendwelche Erlässe, Verordnungen und Legaldefinitionen praktisch aus dem Nirgendwo auftauchen und das Waffenrecht verunnünftigen (ja ich hab ein Wort erfunden )
Aber gut, wenn das Kategorie B ist, geht die Suche halt weiter.
In letzter Zeit vertrau ich dem Wortlaut nämlich nicht mehr. Vor allem, da immer wieder irgendwelche Erlässe, Verordnungen und Legaldefinitionen praktisch aus dem Nirgendwo auftauchen und das Waffenrecht verunnünftigen (ja ich hab ein Wort erfunden )
Aber gut, wenn das Kategorie B ist, geht die Suche halt weiter.
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- .50 BMG
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- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Perkussions- und Steinschlosskurzwaffen
der IST Kat B und belegt einen Platz
Re: Perkussions- und Steinschlosskurzwaffen
Ich koche den Thread mal auf und frage speziell in richtung GSchoenbauer, weil der bei solchen Dingen mit Fachwissen glänzt... Wie schaut das aus, eine doppelläufige Derringer, Perkussionszündung, in Musketenausführung sprich mit glattem Lauf und von vorne zu Laden. Kat A, B oder D, wenn geht bitte mit Begründung
Eine einläufige Derringer mit Perkussionszündung , in Musketenausführung wäre ja Kat B oder?
Eine einläufige Derringer mit Perkussionszündung , in Musketenausführung wäre ja Kat B oder?
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- Salem
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Re: Perkussions- und Steinschlosskurzwaffen
Kollege "GSchönbauer" wird wohl nix dagegen haben wenn ich die Beantwortung übernehme:
Einschüssige Kurzwaffe mit Perkussionszündung: Frei ab 18.
Begründung: Das steht so im österreichischen Waffengesetz.
Mehrschüssige Kurzwaffe mit Perkussionszündung: Kat.B, wenn das Modell vor 1871 entwickelt wurde: Kat.B, aber platzfrei.
Begründung: Das steht so im österreichischen Waffengesetz.
Ob die Läufe gezogen sind oder nicht ist im gegenständlichen Fall Blunzen, eine "Musketenausführung" kommt weder im
Waffengesetz vor noch ist das ein anerkannter Fachbegriff - zumal hier von FFW die Rede ist und nicht von Langwaffen.
Du kannst Dich von der Richtigkeit meiner Aussagen ganz leicht überzeugen indem Du einen Blick ins österr. WaffG. wirfst...
Edit sagt: Es gibt von einigen UHR zB. eine Musketenausführung, analog gesehen müsste besagter Derringer in dieser Ausführung etwa 140 cm lang sein...
Einschüssige Kurzwaffe mit Perkussionszündung: Frei ab 18.
Begründung: Das steht so im österreichischen Waffengesetz.
Mehrschüssige Kurzwaffe mit Perkussionszündung: Kat.B, wenn das Modell vor 1871 entwickelt wurde: Kat.B, aber platzfrei.
Begründung: Das steht so im österreichischen Waffengesetz.
Ob die Läufe gezogen sind oder nicht ist im gegenständlichen Fall Blunzen, eine "Musketenausführung" kommt weder im
Waffengesetz vor noch ist das ein anerkannter Fachbegriff - zumal hier von FFW die Rede ist und nicht von Langwaffen.
Du kannst Dich von der Richtigkeit meiner Aussagen ganz leicht überzeugen indem Du einen Blick ins österr. WaffG. wirfst...
Edit sagt: Es gibt von einigen UHR zB. eine Musketenausführung, analog gesehen müsste besagter Derringer in dieser Ausführung etwa 140 cm lang sein...
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
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Re: Perkussions- und Steinschlosskurzwaffen
Salem hat geschrieben:Einschüssige Kurzwaffe mit Perkussionszündung: Frei ab 18.
Ich bin auch ein blindes Kipfl... §45 Z1
Salem hat geschrieben:Ob die Läufe gezogen sind oder nicht ist im gegenständlichen Fall Blunzen, eine "Musketenausführung" kommt weder im
Waffengesetz vor noch ist das ein anerkannter Fachbegriff - zumal hier von FFW die Rede ist und nicht von Langwaffen.
Ich dachte da wird schon unterschieden... Tja so kann man sich täuschen.
Danke für die Auskunft
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