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Frage zu Vorderladerrevolver Cal 44
Frage zu Vorderladerrevolver Cal 44
Hallo !
Eine Frage an die Experten hier. Wie lange ungefähr kann man einen mit Schwarzpulver geladenen Vorderladerrevolver Cal 44 trocken gelagert und dann noch schießen ?
Ein, zwei oder drei Jahre ? Verliert das Pulver an Leistung ?
Lg Hermann
Eine Frage an die Experten hier. Wie lange ungefähr kann man einen mit Schwarzpulver geladenen Vorderladerrevolver Cal 44 trocken gelagert und dann noch schießen ?
Ein, zwei oder drei Jahre ? Verliert das Pulver an Leistung ?
Lg Hermann
- Charles
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Re: Frage zu Vorderladerrevolver Cal 44
100 Jahre. Locker. Wenn die geladene Waffe wirklich trocken aufbewahrt wird/wurde.
- Salem
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Re: Frage zu Vorderladerrevolver Cal 44
Jepp, es wurden schon geladene Steinschlosswaffen gefunden die noch schussfähig waren.
Nur beim Fett wirds hakelig, ist aber in 100 Jahren auch wurscht.
Nur beim Fett wirds hakelig, ist aber in 100 Jahren auch wurscht.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
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- Greenhorn
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Re: Frage zu Vorderladerrevolver Cal 44
Es gibt erstaunlich gut erhaltene Funde aus dem amerikanischen Bürgerkrieg. Geladen, versteht sich.
ICH würde mich NICHT davorstellen.
Andere Frage:
Warum fragst Du? Denn - nur weil etwas MÖGLICH ist, muss es noch nicht SINNVOLL sein. Also: Was beabsichtigst Du zu tun?
besten Gruß
Werner
ICH würde mich NICHT davorstellen.
Andere Frage:
Warum fragst Du? Denn - nur weil etwas MÖGLICH ist, muss es noch nicht SINNVOLL sein. Also: Was beabsichtigst Du zu tun?
besten Gruß
Werner
Wenn Schusswaffen die Ursache für Gewalt und Leid sind, muss die Menschheit vor dem 13. Jahrhundert friedlich und glücklich gewesen sein.
http://www.rifleman.at
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Re: Frage zu Vorderladerrevolver Cal 44
Hallo!
Ich könnte mir folgendes Szenario vorstellen:
Mit einem Original - also hergestellt VOR 1873 (und demnach legal erhältlich OHNE WBK) - hätte man damit eine 6-schüssige, geladenen Kurzwaffe zuhause zur Selbstverteidigung parat, legal und ohne WBK.
Alles Gute,
Marc
Greenhorn hat geschrieben:Andere Frage:
Warum fragst Du? Denn - nur weil etwas MÖGLICH ist, muss es noch nicht SINNVOLL sein. Also: Was beabsichtigst Du zu tun?
Ich könnte mir folgendes Szenario vorstellen:
Mit einem Original - also hergestellt VOR 1873 (und demnach legal erhältlich OHNE WBK) - hätte man damit eine 6-schüssige, geladenen Kurzwaffe zuhause zur Selbstverteidigung parat, legal und ohne WBK.
Alles Gute,
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IMI .44 Rem. Magnum Timberwolf Pump Action Rifle / VSR
Winchester 9422 .22 lr Lever Action Rifle / UHR
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Re: Frage zu Vorderladerrevolver Cal 44
Greenhorn hat geschrieben:Es gibt erstaunlich gut erhaltene Funde aus dem amerikanischen Bürgerkrieg. Geladen, versteht sich.
ICH würde mich NICHT davorstellen.
Andere Frage:
Warum fragst Du? Denn - nur weil etwas MÖGLICH ist, muss es noch nicht SINNVOLL sein. Also: Was beabsichtigst Du zu tun?
besten Gruß
Werner
Hallo !
Vor kurzem habe ich zum ersten mal mit einem Vorderlader COLT Cal 44
geschossen. Der Besitzer meinte das die Waffe von einem Bekannten von Ihm
vor so ca 2 Jahren geladen wurde. Die Waffe wurde dann im Tresor gelagert.
Er wollte nicht schiessen und hat mich gefragt ob ich wolle. Na net nanan. Lechtz
sicher sofort.
Am Schießstand geschloßener Raum mit nicht einmal so schlechter Belüftung.
Na ja beim erstem Schuß auf die Scheibe auf 15 Meter habe ich beim abdrücken
sicherteishalber die Augen zu gemacht. ( Dachte nicht das sich der Schuß löst, oder
wenn, das daß Ding auseinander fällt )
Ich muß sagen es war super. Der Rückstoß war ganz angenehm. Aber die Rauchentwicklung
war ganz schön gewaltig. Die Lüftung hat die 6 Schuß auf die Tafel nicht verkraftet.
Das Trefferbild war nicht besonders, aber immerhin habe ich die Scheibe getroffen.
Wahnsinn, super so ein Gerät mit Schwarzpulverladung. Ich werde mir jetzt auch so
ein Ding zulegen.
Ich dachte das der angenhme Rückstoß auf das fast zwei Jahre alte Pulver zurückzuführen ist.
Und ich muß sagen das ich nicht gedacht hätte das sich alle Schuß abfeuern lasen.
Ich habe mit einigen Zündversagern gerechnet. Aber es hat super funktioniert.
Das abfeuern von so einem Ding vergißt man sein Leben nicht mehr !
Liebe Grüße Hermann
- Charles
- Supporter Mr. Blackpowder
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- Registriert: So 9. Mai 2010, 13:24
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Re: Frage zu Vorderladerrevolver Cal 44
Ja, lieber Hermann,
willkommen im Club!
Jetzt bist Du infiziert, etwas Linderung verschafft nur das regelmäßiges Schießen mit dem Perkussionsrevolver.
Rückstoß kann ganz gewaltig sein, wenn man als Zwischenmittel Schwarzpulver hernimmt
Charles
willkommen im Club!
Jetzt bist Du infiziert, etwas Linderung verschafft nur das regelmäßiges Schießen mit dem Perkussionsrevolver.
Rückstoß kann ganz gewaltig sein, wenn man als Zwischenmittel Schwarzpulver hernimmt
Charles
- Greenhorn
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Re: Frage zu Vorderladerrevolver Cal 44
Nu, das mit der geladenen legalen Waffe ist eine Legende. Denn eine vor 1871 gebaute Waffe darf man zwar besitzen, aber noch lange nicht führen. Als WBK-Besitzer darf ich sie zu Hause legal führen, ohne WBK aber nicht. Zum Schießstand bringen darf ich sie geladen auch nicht und - blöderweise - gilt sie auch ohne Zündhütchen als geladen.
Hab' mich ein wenig mit dem Thema beschäftigt da ich - nachdem ich meine WBK für damals 2 Perkussions-Revolver erworben habe - als Begründung für den Bedarf "Selbstverteidigung" angeben musste. Dass Selbstverteidigung für diesen Waffentyp nur bei vorab geladener Waffe möglich sein kann, hat man mir damals bestätigt. Wie ich mit der Waffe dann legal zum Schießstand kommen soll, um sie regelmäßig zu entladen, konnte man mir nicht sagen.
besten Gruß
Werner
Hab' mich ein wenig mit dem Thema beschäftigt da ich - nachdem ich meine WBK für damals 2 Perkussions-Revolver erworben habe - als Begründung für den Bedarf "Selbstverteidigung" angeben musste. Dass Selbstverteidigung für diesen Waffentyp nur bei vorab geladener Waffe möglich sein kann, hat man mir damals bestätigt. Wie ich mit der Waffe dann legal zum Schießstand kommen soll, um sie regelmäßig zu entladen, konnte man mir nicht sagen.
besten Gruß
Werner
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Re: Frage zu Vorderladerrevolver Cal 44
Wie ich mit der Waffe dann legal zum Schießstand kommen soll, um sie regelmäßig zu entladen, konnte man mir nicht sagen.
ich weis es,nimm die trommel raus.
so einfach gehts.
ich weis es,nimm die trommel raus.
so einfach gehts.
Re: Frage zu Vorderladerrevolver Cal 44
Greenhorn hat geschrieben:Nu, das mit der geladenen legalen Waffe ist eine Legende. Denn eine vor 1871 gebaute Waffe darf man zwar besitzen, aber noch lange nicht führen. Als WBK-Besitzer darf ich sie zu Hause legal führen, ohne WBK aber nicht. Zum Schießstand bringen darf ich sie geladen auch nicht und - blöderweise - gilt sie auch ohne Zündhütchen als geladen.
Hab' mich ein wenig mit dem Thema beschäftigt da ich - nachdem ich meine WBK für damals 2 Perkussions-Revolver erworben habe - als Begründung für den Bedarf "Selbstverteidigung" angeben musste. Dass Selbstverteidigung für diesen Waffentyp nur bei vorab geladener Waffe möglich sein kann, hat man mir damals bestätigt. Wie ich mit der Waffe dann legal zum Schießstand kommen soll, um sie regelmäßig zu entladen, konnte man mir nicht sagen.
besten Gruß
Werner
Hallo Werner !
Der Begriff geladen: Eine Schußwaffe gilt als geladen wenn sich im Patronenlager oder in dem
in die Waffe eingeführten Magazin ein oder mehrere Patronen befinden.
Gilt da auch für Vorderlader ?
lg Hermann
- Greenhorn
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Re: Frage zu Vorderladerrevolver Cal 44
Ich denke, dass sich da - wie so oft in Österreich - die Behörde nicht einig ist. Reine Glücksache, auf welchen Beamten (Menschen) man trifft. Weshalb man gut beraten ist, wenn man nichts riskiert. Seine WBK dem Zufall zu überlassen, ist keine gute Idee.
Generell betrachten die aber eine Waffe als "geladen", wenn sich in Lauf oder Trommel Pulver und Geschoss befinden. Die Waffe gilt auch als geladen, wenn die Trommel separat vom Revolver transportiert wird und keine Zündhütchen aufgesteckt sind. Der Schütze könnte ja in einer Hand die Trommel halten, und von hinten mit einem Feuerzeug...
Na ja, - ich hatte 'mal einen Beamten zur Verwahrungs-Überprüfung da, der hat sich die Mündung an die Nase gehalten, von vorn in die Kanone geschaut und gefragt: "Is eh' ned g'ladn, oder? Wie erkenn i den des?..."
Was will man da dann schon erwarten?
besten Gruß
Werner
Generell betrachten die aber eine Waffe als "geladen", wenn sich in Lauf oder Trommel Pulver und Geschoss befinden. Die Waffe gilt auch als geladen, wenn die Trommel separat vom Revolver transportiert wird und keine Zündhütchen aufgesteckt sind. Der Schütze könnte ja in einer Hand die Trommel halten, und von hinten mit einem Feuerzeug...
Na ja, - ich hatte 'mal einen Beamten zur Verwahrungs-Überprüfung da, der hat sich die Mündung an die Nase gehalten, von vorn in die Kanone geschaut und gefragt: "Is eh' ned g'ladn, oder? Wie erkenn i den des?..."
Was will man da dann schon erwarten?
besten Gruß
Werner
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