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OA 10 ab Februar!

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
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piflintstone
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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von piflintstone » Do 8. Mär 2012, 08:45

Jimmy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Jimmy hat geschrieben:Verstehe nicht wieso. In dem Schreiben stehen weder Staatsgeheimnisse noch persönliche sexuelle Vorlieben.


hi

ein bescheid ist nun mal nicht oeffentlich
die behoerde darf dir zum inhalt des bescheides keine auskunft geben
und wenn die "partei", also der antragsteller nicht will das andere wissen was da drinnen steht dann wirst du es nicht erfahren ....


Mein Post oben war an die Einstellung vom Fritsch gerichtet, nicht an das BMI. Wir reden hier nicht allgemein über eine Partei sondern über einen Händler.

Die Aussagen wie, wir müssen dem Fritsch dankbar sein weil er es geschafft hat sie einzustufen..., kann ich auch nicht verstehen.

Er hat es nicht gemacht weil er der Schiesssportgemeinde etwas gutes tun wollte, sondern mit der Absicht, Geld damit zu verdienen. Abgesehen davon ist eine Einstufung eines Systems, dass bereits in einem anderen Kaliber verfügbar ist, keine aussergewöhnliche Leistung.

An seiner Einstellung sind die Kunden mitschuld. € 2000 sind nicht wenig, wenn ich das schon ausgebe darf ich den Bescheid sehen wenn ich es will, sonst kauf ich sie nicht. Dann kann er sie als Wandverzierung nutzen. Der Kunde ist immer noch König, oft ist es gut einen Händler daran zu erinnern.

Das mit dem Rail ist mMn Schwachsinn. Es würde mich nicht wundern wenn er die OA-10 mit Quadrail anbietet sobald OA welche für die 10er auf den Markt bringt.


Prinzipiell ist ein Bescheid immer für ein Individuum und nicht für die Allgemeinheit, aber ich schliesse mich hier Jimmy an.
Um überhaupt zu wissen, was legal ist, muss ich den Bescheid sehen, denn sonst kaufe ich einfach nicht. Ich darf bist auf einige Ausnahmen, alles was keine Waffenrechtlichen Dokumente benötigt verbauen. Ich habe jetzt zwar nicht nachgesehen, aber ich vermute es gibt irgendwo im Waffengesetz eine taxative Aufzählung an Dingen die verboten sind, sprich, MFD & Licht auf Halbautomatischen Langwaffen oder täusche ich mich da? Ein Bescheid wäre hier sehr seltsam, denn aus einem Bescheid kann ich kein allgemeingültiges Recht ableiten, denn dieser gilt für ein Individuum.
In dem Bescheid von Fritsch kann also stehen: Er darf die Waffe verkaufen bzw. er darf die Waffe nur ohne Rail verkaufen. Dies würde dann aber ausschliesslich den Verkauf der Waffe betreffen, nicht deren Besitz, denn der Bescheid kann die Rechte eines 3. unbeteiligten m.M.n. nicht einschränken. Gibt es keine taxative Aufzählung der Dinge wie Licht & MFD, und würde das in einem Bescheid stehen, dann nehm ich oben gesagtes zurück, aber meinem Rechtsverständnis nach (das waren nur 4 Semester an der Uni, also mag ich mich täuschen) kann ein Bescheid an eine Individualperson dies nicht.

Also, entweder ich kaufe das Ding und der Fritsch gibt mir den Bescheid mit, denn nur so kann ich überhaupt etwas darüber wissen, oder ich kaufe das OA10, bekomme nichts mit ausser Hören Sagen und kann drauf bauen was ich will (ausgenommen Licht & MFD), denn ich könnte die notwendige Information gar nicht wissen (wie denn auch, die Behörde wird mir Einsicht in einen Individualbescheid nicht geben). Damit würde auch der Überprüfende (SB) nichts davon wissen, denn auch dieser darf nicht ohne weiteres einen Bescheid einsehen....der Überprüfte wüsste das schon überhaupt nicht.

Derzeit ist das meiner Meinung nach alles Hören Sagen und ich würde auf ein OA10 das ich OHNE Bescheid verkauft bekomme, sehr wohl eine Rail verbauen. Woher sollte ich das wissen? (Ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: das betrifft aber nur Gesetze die auch tatsächlich exisiteren und nachlesbar sind!!). Nur weil in deinem Steuerbescheid die Abschreibung für dein Auto nicht akzeptiert wurde, heisst das nicht, dass das für mich genauso gilt.

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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von Stickhead » Do 8. Mär 2012, 08:49

Wenn man eine Anfrage and die Behörde stellt...

Oberland OA-10 Austria
würde gerne einen Rail-Handschutz anbringen
Ersuche um Einstufung

...bekommt man sicher einen Bescheid, wo schwarz auf weiß drinnensteht, obs erlaubt ist. Den kann man dann auch veröffentlichen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von piflintstone » Do 8. Mär 2012, 08:53

@Stickhead: Exakt, und wenn da nix kommt, dann darf mans. Was Fr... und co sagen ist vollkommen irrelevant solange man keinen passenden Bescheid dazu bekommt: Wohlgemerkt für meine Person, nicht den vom Fritsch.

Stefan
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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von Stefan » Do 8. Mär 2012, 08:59

meine herren, so schön das auch alles klingt, aber ihr redets euch da in einen wirren studel von halbwahrheiten und unsinn hinein.

es gibt eine auflistung, welche elemente eine HA waffe zur Kat A machen. diese ist zwar nicht mehr ganz auf der höhe der gesetzlichen ansichten des BMI, da z.b. dort noch ein zweibein als kriegsmaterialmerkmal aufgezählt wird, doch kann sie als grobe richtlinie angesehen werden.

ihr solltet einmal akzeptieren, dass ein HA in AT laut waffenrecht per se eine Kat A waffe ist und die behörde hiervon ausnahmen erlassen kann. dies muss allerdings von einzelpersonen beauftragt und bezahlt werden. die entsprechenden händler, welche diese so zugelassenen HA verkaufen sind die schnittstelle zwischen waffenrechtlicher zulassungsstelle und endkunden. sie verkaufen nicht nur die teile, sie können/müssen auch als informationsstelle dienen. selbstverständlich darf jeder diese umgehen und direkt die behörde fragen. diese wird auch auskunft geben - keine sorge!

aber einfach mal annehmen ist wirklich die dümmste aller ideen. akzeptiert endlich, dass HA ein heißes eisen sind in AT und daher hier anders agiert werden muss.

mfg stefan

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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von Jimmy » Do 8. Mär 2012, 09:02

...
Zuletzt geändert von Jimmy am Mi 18. Jul 2012, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von Jimmy » Do 8. Mär 2012, 09:10

...
Zuletzt geändert von Jimmy am Mi 18. Jul 2012, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von piflintstone » Do 8. Mär 2012, 09:11

Stefan, du sagst es gerade selbst, lies einfach mal meinen Post. Es gibt eine taxative Aufzählung. Wenn diese taxativ ist, dann bedeutet das, das der Rest erlaubt ist. Da ist nichts von wegen Händler etc. Der Händler hat einen Bescheid für den Verkauf bekommen. Wenn der Fritsch (was er ja scheinbar nicht tut, denn niemand hat den Bescheid) diesen nicht raus rückt, dann ist alles was nicht taxativ im Waffengesetz gelistet wird, erlaubt.
Fragt die Behörde, dann wisst ihr es, aber was der Waffenhändler sagt, darauf geb ich genau gar nichts, wenn er mir kein Dokument dazu gibt. Frag einfach mal 5 Händler was sie zu einem FSC556 meinen. Ich habs getan und wenn ich danach geh, dann weiss ich genau gar nix. Schriftlich will es keiner von den Nasen bestätigen und münlich (so wie bei der OA10 Thematik) ist das einen feuchten Händedruck wert.

Kann mal jemand den Paragraphen reinlinken der hier greift?
Taxative Aufzählungen sind Ausschöpfend: Das was da steht ist erlaubt oder nicht, was anderes gibt es nicht! Das ist so, egal ein Händler erzählt.
Demonstrativ wäre eine beispielhafte Aufzählung die primär den Schweregrad darstellen soll, hier gelten auch andere Dinge.
Also, sind die Gründe durch welche eine HA WAffe zum KM wird taxativ oder demonstrativ?

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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von Stickhead » Do 8. Mär 2012, 09:35

Kein Kriegsmaterial sind
a) halbautomatische Kleinkalibergewehre für Patronen des Kalibers .22 mit Randfeuerzündung
b) halbautomatische Gewehre für Patronen mit Zentralfeuerzündung sofern das Magazin einen festen Bestandteil (nicht abnehmbar) der Waffe bildet und nicht mehr als 5 Patronen aufnehmen kann.
c) der Remington "Wood(s)master", das Gewehr Winchester 100, das Gewehr FN (Browning Selbstladebüchse BAR) und die Selbstladebüchse Heckler und Koch 770.
d) halbautomatische Schrotgewehre (Flinten).
Die unter a bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein, Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren-, ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von Ing. Michael Mayerl » Do 8. Mär 2012, 09:43

Jimmy hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:Was soll an einem Handschutz ein heisses Eisen sein?


Was machst du wenn dein Auto für maximal 15" Reifen zugelassen ist, 16" aber möglich wären ?
Einfach montieren ist nicht erlaubt - man muss es typisieren lassen.
Und genauso ists halt bei den Selbstladern.

Wollt ihr was anderes montieren, fragt den Importeuer der diese Variante beim BMI freigeben lassen hat oder beantragt direkt beim BMI eine Freigabe. Mit allen anderen Aktionen riskiert ihr eure waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

Das diese österr Regelung mal wieder ein Schwachsinn ist braucht man auch nicht diskutieren. Selbst in DE, dem Land mit dem strengsten Waffengesetzen, wird nicht so ein Theater gemacht.
Schuld sind die Nasen in der Regierung und die wurden leider demokratisch vom Volk gewählt.
Ing. Michael W. Mayerl - Ing. für Waffentechnik und Maschinenbau
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KONTAKT: bitte keine PN sondern per Email an: mayerl@styriaarms.com

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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von piflintstone » Do 8. Mär 2012, 09:46

@Stickhead

Danke! Demonstrativ aufgezählt, damit könnte es sein, dass die Rail verboten ist.
Damit ganz klar: Kopie des Bescheides oder Einzelbescheid durch Anfragen bei der Behörde. Mündlich vom Fr... bringt hier gar nichts.

Wobei es dazu einen Annex geben müsste? Denn mein OA15 erfüllt schon den grossteil der oben genannte Merkmale :D

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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von gewo » Do 8. Mär 2012, 09:51

piflintstone hat geschrieben:Wobei es dazu einen Annex geben müsste? Denn mein OA15 erfüllt schon den grossteil der oben genannte Merkmale :D


hallo

falls das beim OA-15 so im bescheid steht dann ist das rail dort erlaubt, logisch

wobei - zumindestens ich - auch den OA-15 bescheid noch ned gesehen habe ...
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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von Jimmy » Do 8. Mär 2012, 10:00

...
Zuletzt geändert von Jimmy am Mi 18. Jul 2012, 16:01, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von martin » Do 8. Mär 2012, 10:01

Warum will offenbar niemand dem Fritsch glauben, immerhin hat er die Waffe adaptieren lassen, diese importiert, dem BMI zur Einstufung vorgelegt und einen Bescheid bekommen ... ?
Zuletzt geändert von martin am Do 8. Mär 2012, 10:04, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von martin » Do 8. Mär 2012, 10:03

Jimmy hat geschrieben:Das System, dass ich vor ca. 2 Jahren eingereicht habe, wurde im Oktober 2011 positiv als Kategorie B eingestuft. Dieses System kommt ab Werk mit einem Quadrail, ...


welche Behörde?
und warum ist der Bescheid noch nicht hier im Forum gepostet worden? :mrgreen:

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Re: OA 10 ab Februar!

Beitrag von piflintstone » Do 8. Mär 2012, 10:05

@martin: Weil Glauben nicht Wissen ist. Mit glauben kann ich nur hoffen, dass dem so ist. Wir wollen es wissen, das hat ein Rechtssystem so an sich ;)

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