Jimmy hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Jimmy hat geschrieben:Verstehe nicht wieso. In dem Schreiben stehen weder Staatsgeheimnisse noch persönliche sexuelle Vorlieben.
hi
ein bescheid ist nun mal nicht oeffentlich
die behoerde darf dir zum inhalt des bescheides keine auskunft geben
und wenn die "partei", also der antragsteller nicht will das andere wissen was da drinnen steht dann wirst du es nicht erfahren ....
Mein Post oben war an die Einstellung vom Fritsch gerichtet, nicht an das BMI. Wir reden hier nicht allgemein über eine Partei sondern über einen Händler.
Die Aussagen wie, wir müssen dem Fritsch dankbar sein weil er es geschafft hat sie einzustufen..., kann ich auch nicht verstehen.
Er hat es nicht gemacht weil er der Schiesssportgemeinde etwas gutes tun wollte, sondern mit der Absicht, Geld damit zu verdienen. Abgesehen davon ist eine Einstufung eines Systems, dass bereits in einem anderen Kaliber verfügbar ist, keine aussergewöhnliche Leistung.
An seiner Einstellung sind die Kunden mitschuld. € 2000 sind nicht wenig, wenn ich das schon ausgebe darf ich den Bescheid sehen wenn ich es will, sonst kauf ich sie nicht. Dann kann er sie als Wandverzierung nutzen. Der Kunde ist immer noch König, oft ist es gut einen Händler daran zu erinnern.
Das mit dem Rail ist mMn Schwachsinn. Es würde mich nicht wundern wenn er die OA-10 mit Quadrail anbietet sobald OA welche für die 10er auf den Markt bringt.
Prinzipiell ist ein Bescheid immer für ein Individuum und nicht für die Allgemeinheit, aber ich schliesse mich hier Jimmy an.
Um überhaupt zu wissen, was legal ist, muss ich den Bescheid sehen, denn sonst kaufe ich einfach nicht. Ich darf bist auf einige Ausnahmen, alles was keine Waffenrechtlichen Dokumente benötigt verbauen. Ich habe jetzt zwar nicht nachgesehen, aber ich vermute es gibt irgendwo im Waffengesetz eine taxative Aufzählung an Dingen die verboten sind, sprich, MFD & Licht auf Halbautomatischen Langwaffen oder täusche ich mich da? Ein Bescheid wäre hier sehr seltsam, denn aus einem Bescheid kann ich kein allgemeingültiges Recht ableiten, denn dieser gilt für ein Individuum.
In dem Bescheid von Fritsch kann also stehen: Er darf die Waffe verkaufen bzw. er darf die Waffe nur ohne Rail verkaufen. Dies würde dann aber ausschliesslich den Verkauf der Waffe betreffen, nicht deren Besitz, denn der Bescheid kann die Rechte eines 3. unbeteiligten m.M.n. nicht einschränken. Gibt es keine taxative Aufzählung der Dinge wie Licht & MFD, und würde das in einem Bescheid stehen, dann nehm ich oben gesagtes zurück, aber meinem Rechtsverständnis nach (das waren nur 4 Semester an der Uni, also mag ich mich täuschen) kann ein Bescheid an eine Individualperson dies nicht.
Also, entweder ich kaufe das Ding und der Fritsch gibt mir den Bescheid mit, denn nur so kann ich überhaupt etwas darüber wissen, oder ich kaufe das OA10, bekomme nichts mit ausser Hören Sagen und kann drauf bauen was ich will (ausgenommen Licht & MFD), denn ich könnte die notwendige Information gar nicht wissen (wie denn auch, die Behörde wird mir Einsicht in einen Individualbescheid nicht geben). Damit würde auch der Überprüfende (SB) nichts davon wissen, denn auch dieser darf nicht ohne weiteres einen Bescheid einsehen....der Überprüfte wüsste das schon überhaupt nicht.
Derzeit ist das meiner Meinung nach alles Hören Sagen und ich würde auf ein OA10 das ich OHNE Bescheid verkauft bekomme, sehr wohl eine Rail verbauen. Woher sollte ich das wissen? (Ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: das betrifft aber nur Gesetze die auch tatsächlich exisiteren und nachlesbar sind!!). Nur weil in deinem Steuerbescheid die Abschreibung für dein Auto nicht akzeptiert wurde, heisst das nicht, dass das für mich genauso gilt.