yoda hat geschrieben:Ja aber ich kann nicht bei der bekannten Rechtslage als Jäger fordern keine Magazinbeschränkung zu bekommen, da muss man eben Sportschütze sein, ist halt leider so...
Das ist so nicht ganz korrekt.
Die zwei Schußbegrenzung gilt, streng nach Gesetz nur für die Jagd.
Weder fürs Schießen/Training auf dem Stand, noch fürs Einschießen und andere Fälle.
Die Einhaltung obliegt prinzipiell dem Jäger dem ich hier pauschal unterstelle das er dafür verantwortungsbewußt genug ist.
Wenn in der WBK aber ne 2 Schuß-Begrenzung drin steht muß das Magazin fest verankert werden,
durch Schweißpunkt oder weiß der Henker durch welche sinnfreien Methoden.
Und das ist nicht nur Oberschwachsinn sondern auch eine völlig falsche Auslegung des Gesetzes.
Das muß man sich nicht gefallen lassen, egal um welches Kaliber es hier geht.
Wenn man immer nur kuscht, darf man im Endeffekt nämlich bald gar nix mehr.
Der Jäger hat meiner Meinung und Sicht nach völlig zurecht geklagt,
den jetzt als Idioten abzustempeln zeigt nur wieder den Zusammenhalt der Waffenbesitzer.