The_Governor hat geschrieben:Wenn es darauf hinausläuft ist es keine Kreativität sondern leider Realität, dass das Gesetz dann als Ausgangspunkt für immer weitere zusätzliche Schikanen verwendet/missbraucht wird. Besonders weit sind wir dann vom deutschen System nicht mehr entfernt.
Nein, "Realität" ist was anderes als "Es wird dann bestimmt immer schlimmer weil ich das so befürchte". Was anderes ist es nicht, außer du hast eine wahrsagende Glaskugel. Dann würd ich dir aber Geld dafür zahlen, dass ich dich mal besuchen darf
Davon abgesehen steckt da absolut keine Logik dahinter. Wenn man hier das deutsche System einführen will, dann wird man das auch machen, völlig egal ob du nun vorher einen einheitlicheren WFS hattest oder nicht.
Es existiert einfach kein Zusammenhang. Den kannst du dir zwar vorstellen, aber das ist eine relativ unbegründete Befürchtung, keine Tatsache.
Im Übrigen lehrt der WFS aktuell Inhalte, welche so nicht im Gesetz stehen bzw. setzt nicht immer wirklich um, was im Gesetz steht.
2. WaffG DV §5 Abs. 2
Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
1.) Verlangt niemand, dass du mit deinen Waffen kommst. Wobei ich grade spontan witzig finde, dass ich, streng dem Gesetz folgend, mit meinem HA kommen könnte und der Gewerbetreibende mich u.U. nichtmal auf Wunsch damit schießen lassen würde, weil er dafür keinen Stand hat.
2.) Ist Quatschen über z.B. die Kategorien keine Schulung zum praktischen Umgang mit der Waffe. Bei mir hat das allerdings den absoluten Großteil des WFS ausgemacht. Das kann ich selbst nachlesen, das kann ich zu Hause lernen wenn du mir die Zettel ausdruckst. Das Schießen kann ich zu Hause aber ned lernen und besteht aus mehr als "Da ist der Abzug, schieß ned in den Boden"....
3.) Ist eine "Schulung" per Definition was anderes, als "Da hast, schieß 3x aufs Ziel und legs wieder hin". Ansonsten könnte ich auch im Prater zum Luftgewehrstand gehen, für 3€ ein paarmal schießen und dann behaupten, dass ich geschult wurde, weil mir ja gezeigt wurde wo ich die Diabolos reinstecken muss
Soviel mal zum "Gesetz". Streng genommen steht da witzigerweise bereits drin, dass der "praktische Umgang" "geschult" werden muss..... Wenn dich aber keiner korrigiert, wenn du falsch stehst und die Waffe falsch hältst, ist das keine Schulung im praktischen Umgang damit. Das sind ganz grundlegende Dinge und das hat nix mit.. was wurde hier genannt? Taktische Sniperausbildung? Niveau eines Polizisten / langjährigen Schützen? zu tun. Wenn ein Youtube-Video von <5 Minuten dir effektiver Fehler aufzeigt / dir das Richtige vorzeigt, als wenn du im Kurs (!) selbst schießt, rennt einfach was falsch. Meine 2 Euro-Cent.
Achja, weil du wiederholt gefragt hast... Eine einheitlichere Schulung muss nicht zwingend vom Gesetz kommen und muss auch generell nicht unbedingt "erzwungen" werden. Du kannst beispielsweise den Weg über Anreize gehen, um mal ein spontanes Beispiel zu bringen.