ist eh im detail auf der haendlerschulung erklaert wordenhowa308 hat geschrieben: ↑So 8. Dez 2019, 01:06Was ist da mit der "getrennten zivilen fertigung" gemein?gewo hat geschrieben: ↑So 8. Dez 2019, 00:20achtung
die deutschen einstufungsbescheide sind fuer oesterreich voellig irrelevant
in deutschland wird „nur“ verlangt dass der umbau auf full auto einer neukonstruktion der waffe gleichkommt
eine getrennte fertigung der HA von den VA ist nicht verlangt
bei uns ist aber diese getrennte zivile fertigung die basis fuer eine einstufung als kat B
A) Darf nicht in der selben Halle erzeugt werden.
B) Darf nicht auf der selben Maschine erzeugt werden
C) Gleiche Maschine ist OK aber es müssen andere Werkzeuge sein.
D) Maschine und Werkzeuge dürfen gleich sein nur einmal VA Produktion und einmal HA Produktion.
Oder wie sonst?
selbe halle ist OK
selbe maschine nicht
auf gut deutsch duerfen HA nicht aus einer eigentlich fuer VA eingerichteten produktion stammen
getrennte fertigungsstrassen dann ok