Aha, deswegen haben die anscheinend eine in Pistolenversion lagernd?
https://www.shootingstore.at/pistolen/3 ... ition.html
Ich glaub, in vielen Geschäften kriegt man einfach irgendwas erzählt, damit man nicht lästig ist und wieder abhaut.
Aha, deswegen haben die anscheinend eine in Pistolenversion lagernd?
Weil der sie aus dem ausland bezieht.raptor hat geschrieben: ↑Sa 1. Okt 2022, 07:45Aha, deswegen haben die anscheinend eine in Pistolenversion lagernd?
https://www.shootingstore.at/pistolen/3 ... ition.html
Das entspricht nicht wirklich dem kaufmaennischen prinzip eines handelsbetriebs
OK, ich stehe wieder mal auf der Leitung. Wieso ist so ein Ding ohne Schaft Kat A und nicht Kat B Pistole? Weil man den Schaft werkzeugfrei raufgeben könnte?
Jepraptor hat geschrieben: ↑Sa 1. Okt 2022, 07:45Aha, deswegen haben die anscheinend eine in Pistolenversion lagernd?
https://www.shootingstore.at/pistolen/3 ... ition.html
Ich glaub, in vielen Geschäften kriegt man einfach irgendwas erzählt, damit man nicht lästig ist und wieder abhaut.
Werd nit gleich so nervös
guckst du die Waffg verordnungen.
du faengst ja erst bei der haelfte anthe_kole hat geschrieben: ↑Fr 26. Aug 2022, 12:30Montieren => Kat Agewo hat geschrieben: ↑Fr 26. Aug 2022, 12:24Schiesstaettenprivilegthe_kole hat geschrieben: ↑Fr 26. Aug 2022, 11:02Wie funktioniert das eigentlich in zusammenhang mit WaffG § 2. (4)?gewo hat geschrieben: ↑Mo 22. Aug 2022, 19:38die CZ Scorpion Evo 3 S1 pistole mit dem 8" Lauf gibts schon seit jahren
aber den schaft fuer die Evo Serie musst extra kaufen
weil mit montiertem schaft ist sie eine verbotene waffe gem. WaffG §17/1/11
montage des klappschaftes erfolgt durch quick detach, werkzeuglos
Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.
"Sinn" würde es machen wenn das montieren am Schießplatz erlaubt ist, aber ich sehe keine Ausnahme zu § 2. (4) unter dem Schießstättenparagraph.
Gibt es dazu irgendwas, dass ich übersehen habe?
Du darfst dort Kat A(verbotene) vorbehaltlos innehaben
Was fehlt dir?
Abnehmen und heimgehen => Umbau von höherer Kategorie zu niedrigerer ändert nichts? => Kat A?
Wenn das so ist, spricht dann irgendwas dagegen einen, in Amerika bei Kriminellen beliebten, "Glock Switch" oder ähnliches (Bump stock etc.) für andere Waffen in Österreich zu besitzen und auf behördlich genehmigten Schießstätten zu verwenden?gewo hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 13:18du faengst ja erst bei der haelfte anthe_kole hat geschrieben: ↑Fr 26. Aug 2022, 12:30Montieren => Kat Agewo hat geschrieben: ↑Fr 26. Aug 2022, 12:24Schiesstaettenprivilegthe_kole hat geschrieben: ↑Fr 26. Aug 2022, 11:02
Wie funktioniert das eigentlich in zusammenhang mit WaffG § 2. (4)?
Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.
"Sinn" würde es machen wenn das montieren am Schießplatz erlaubt ist, aber ich sehe keine Ausnahme zu § 2. (4) unter dem Schießstättenparagraph.
Gibt es dazu irgendwas, dass ich übersehen habe?
Du darfst dort Kat A(verbotene) vorbehaltlos innehaben
Was fehlt dir?
Abnehmen und heimgehen => Umbau von höherer Kategorie zu niedrigerer ändert nichts? => Kat A?
richtig lautet es:
1.) waffe ist kat B
2.) am schiesstand gilt das schiesstaettenprivileg, daher ist die schaftmontage egal; kat am schiesstand daher egal
3.) vor dem heimfahren wird der schaft wieder abgenommen, die waffe ist immer noch kat B
Davon abgesehen dass dich jeder Standbetreiber mit dem Besen rausjagen würde sind vollautomatische Waffen nicht durch das Schiesstättenprivileg erfasst und auch dort verboten.the_kole hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 15:43Wenn das so ist, spricht dann irgendwas dagegen einen, in Amerika bei Kriminellen beliebten, "Glock Switch" oder ähnliches (Bump stock etc.) für andere Waffen in Österreich zu besitzen und auf behördlich genehmigten Schießstätten zu verwenden?gewo hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 13:18du faengst ja erst bei der haelfte an
richtig lautet es:
1.) waffe ist kat B
2.) am schiesstand gilt das schiesstaettenprivileg, daher ist die schaftmontage egal; kat am schiesstand daher egal
3.) vor dem heimfahren wird der schaft wieder abgenommen, die waffe ist immer noch kat B
Diese Teile selber sind ja meines Wissens nicht durch das WaffG reguliert?