Re: Sig Sauer HA modelle in Ö?!
Verfasst: Do 6. Jul 2017, 19:37
Hallo, ich habe heute gelesen das 3 Modelle von Sig seit kurzem in Österreich zugelassen sind. Weis jemand ob das stimmt?
Diese Waffen sind auf Grund konstruktiver Ableitung vom US-Sturmgewehr M-16 als Militärwaffen
konzipiert, ein national systemisierter Sport für die Waffen als halbautomatische Büchse ist in den Schießsparten
nicht abgebildet.
bino71 hat geschrieben:Ganz im Gegenteil:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2015110089_20170228L00/JWT_2015110089_20170228L00.pdf
Red6 hat geschrieben:bino71 hat geschrieben:Ganz im Gegenteil:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2015110089_20170228L00/JWT_2015110089_20170228L00.pdf
Ist das nicht der Spruch, der die KM Einstufung aufgehoben hat und das Verfahren wieder an die durchführende Stelle zurückgewiesen hat?
18 Die Mitbeteiligte habe zu Recht gerügt, dass die Fachexpertise dazu keine Feststellungen getroffen,
sondern sich damit begnügt hätte, als nicht bekannt festzustellen, ob eine Austauschbarkeit gegeben sei. Diese
Feststellung sei jedoch unhaltbar, weil dem Experten des ARWT die Feststellungsbescheide des deutschen
Bundeskriminalamtes zu den identen Gewehrtypen zur Verfügung gestanden seien, in denen davon die Rede sei,
dass es sich bei den in Rede stehenden Waffen um zivile Neuanfertigungen handelte, wobei alle Bauteile neu
produziert worden wären und nicht für Waffen mit vollautomatischer Schussfolge verwendet werden könnten,
ferner auch nicht so verändert werden könnten, dass daraus eine vollautomatische Schussfolge abgegeben
werden könne.
19 Der Revisionswerber habe auch jegliche Auseinandersetzung mit dem konkreten Vorbringen der
Mitbeteiligten unterlassen, wonach es eine Reihe von auch von Militärwaffen abgeleiteten Sportgewehren von
Mitbewerbern gäbe, welche bereits seit Jahren in Österreich als Kategorie B Schusswaffen eingestuft seien.
20 Schließlich sei im Revisionsfall auffällig, dass die Befundaufnahme durch das ARWT nicht durch
Untersuchung der antragsgegenständlichen Gewehre selbst erfolgt sei, vielmehr von einer Vorlage der Waffen
ausdrücklich Abstand genommen worden sei.
21 Der Revisionswerber habe zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts völlig ungeeignete
Ermittlungsschritte gesetzt bzw. solche nur ansatzweise getätigt. Damit seien die Voraussetzungen für eine
Vorgangsweise nach § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG (Behebung und Zurückverweisung) gegeben
HiPhi hat geschrieben:Hab mir das verlinkte Dokument durchgelesen und als Nicht-Jurist kann ich auch nichts Definitives herauslesen. Ich hab den Eindruck als wäre das die Ablehnung der Revision/Berufung zum Urteil aus 07/2015: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvw ... 6_1_00.pdf
Aber wie es jetzt weitergeht - keine Ahnung.
piefke hat geschrieben:Fraglich ob sich die ganze Geschichte der Einstufung überhaupt lohnt , der Markt ist klein , der Markt ist gesättigt und es gibt ja schon drei Könige ,
Incite hat geschrieben:piefke hat geschrieben:Fraglich ob sich die ganze Geschichte der Einstufung überhaupt lohnt , der Markt ist klein , der Markt ist gesättigt und es gibt ja schon drei Könige ,
Ich besitze alle drei Könige und ein OA10 ist bestellt aber ich würde mir das SIG in 308 sofort kaufen
Myon hat geschrieben:Die 3 Könige sind OA, Hera und Schmeisser AR, ist eigentlich alles gesagt was er besitzt
Myon hat geschrieben:Die 3 Könige sind OA, Hera und Schmeisser AR, ist eigentlich alles gesagt was er besitzt