rupi hat geschrieben:ausserdem technisch mit einem AR15 nicht möglichFerrum hat geschrieben:Coolhand1980 hat geschrieben:Wäre das rechtlich ein Problem, wenn man ein legales OA15 mit einem neuen Lauf in diesem 6,5er Kaliber ausstattet?
Kompatibel mit einer militärischen Waffe ist nachher noch weniger als vorher.
Oder denke ich da zu logisch für unser Gesetz?
Ja, wäre ein Problem, da so nicht eingestuft.
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OK, wie sieht der Fall aus wenn das Kaliber 6,5 Grendel wäre?
Wäre das zulässig?!
Mit der AR15 Plattform wäre das nämlich stimmig und wenn man sich einen Wechsellauf bzw. Lauf Nachfolger in einem anderen Kaliber gönnen möchte? Oder ist man da in gesetzlich an das Kaliber .223 Rem gebunden?
Vielen Dank vorab!
birdofprey