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Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Di 1. Feb 2011, 20:36
von Ing. Michael Mayerl
lubinator hat geschrieben:
Der Tatbestand des illegalen Waffenbesitz erlischt bei Notwehr.
Wissen die wenigsten - also hätte er die Waffe nicht mal verschwinden lassen müssen.


Ja aber die Waffe werden da ja trotzdem wegnehmen??

Heisst das jetz auch wenn ich eine Waffe besitze aber illegal führe (da kein WP) geh ich im notwehrfall auch straffrei aus?


Ja. So ist es, da man in der Notwehr zu jedem (verhältnissmäßigen) Mittel greifen darf um sein Leben zu schützen !!! Egal ob die Waffe legal oder illegal ist.
Problematisch ist die Sache nur, wenn man mit einer nicht gleichwertigen Waffe (Knüpel, Messer etc) angegriffen wird - dann kann die Sache schnell nach hinten losgehen - Notwehrüberschreitung, das ist dann wieder strafbar.
Bei Angriff mit einer Schusswaffe (Lebensgefahr) und nachweisbaren vorherigen Warnschuss (kann Anhand von Schmauchspuren am Projektil nachgewiesen werden) ist man aus dem Schneider und kommt mit Anwalt unbescholten aus der Sache raus - Trotz illegaler Waffe.

Übrigens: auch bei der verwendeten Munition sollte man aufpassen. Munition mit HollowPoint Geschossen oder selbstgeladene Munition kann jederzeit als "übertödliche" Munition und damit wieder als Notwehrüberschreitung ausgelegt werden.
Mit normaler Serienmuni ohne Hohlspitze ist man rechtlich auf der sicheren Seite.

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Di 1. Feb 2011, 20:48
von Nudnik
Hallo Herr Inschnör, ich habe für genau den Zweck der SV entsprechende HP Munition. Ich denke nicht, dass mir bei berechtigter Notwehr daraus ein Strick gedreht wird. Soll ich etwa besser FMJ verwenden die dann durch die nächste Wand fährt und vielleicht meine Kinder trifft?? Das ist doch Quatsch oder hab ich Dich falsch verstanden?

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Di 1. Feb 2011, 22:19
von lubinator
Also kann ich rein theoretisch eine gemeldete Pistole ohne WP führen, damit mich im Notwehrfall wehren und geh straffrei (d.h. mir wird auch nicht die WBK abgenommen) aus? Das wäre doch etwas wunderlich :D

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Di 1. Feb 2011, 22:28
von gewo
warnschuss ist fuer eine privaten buerger weder noetig noch spaeter im gerichtsverfahren irgendein vorteil
im gegenteil

mit etwas pech rechnet einem der SV dann vor dass in der zeit in der ein warnschuss abgegeben werden konnte auch davongelaufen haette werden koennen

anders sieht es bei exekutivbeamten aus
warnschuss (oder alarmschuss) ist da - wenn irgendwie moeglich - verpflichtend

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Di 1. Feb 2011, 23:05
von Ing. Michael Mayerl
Nudnik hat geschrieben:Hallo Herr Inschnör, ich habe für genau den Zweck der SV entsprechende HP Munition. Ich denke nicht, dass mir bei berechtigter Notwehr daraus ein Strick gedreht wird. Soll ich etwa besser FMJ verwenden die dann durch die nächste Wand fährt und vielleicht meine Kinder trifft?? Das ist doch Quatsch oder hab ich Dich falsch verstanden?


Leider schon passiert !!!
Deshalb FMJ Fabrikspatrone verwenden.

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Di 1. Feb 2011, 23:08
von Ing. Michael Mayerl
lubinator hat geschrieben:Also kann ich rein theoretisch eine gemeldete Pistole ohne WP führen, damit mich im Notwehrfall wehren und geh straffrei (d.h. mir wird auch nicht die WBK abgenommen) aus? Das wäre doch etwas wunderlich :D


Ob die WBK weg ist oder nicht wird wohl in jedem Fall anders entschieden werden. Mit einem guten Anwalt wäre die Wahrscheinlichkeit aber groß, die zu behalten.
Gefahr ist immer die Notwehrüberschreitung denn selbst wenn man eine bedingte Strafe (auf Bewährung) mit über 3 Monate bekommt, ist die WBK weg.

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Di 1. Feb 2011, 23:10
von lubinator
Danke für die Info :)

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 00:25
von eXistenZ
Ing. Michael Mayerl hat geschrieben:Leider schon passiert !!!
Deshalb FMJ Fabrikspatrone verwenden.

ILLEGALE Waffe im SV-Fall - "[man] kommt mit Anwalt unbescholten aus der Sache raus - Trotz illegaler Waffe."

LEGALE SV-Muni - "übertödliche Munition" = schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen

Schwer, wirklich sehr schwer, zu glauben.

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 00:43
von eXistenZ
lubinator hat geschrieben:Danke für die Info :)

Du bist deine WBK in diesem Fall zu 100% los und musst dich mit Sicherheit für die begangene Strafttat vor Gericht verantworten!

Hr. Ing. Mayerl mag ein exzellenter Büchsenmachser sein, aber seine Auslegung der österreichischen Gesetzes ist in diesem Thread mit großer Vorsicht zu genießen.

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 02:30
von Vintageologist
Ich glaube, im Zweifelsfall gehe ich lieber das Risiko ein, dass mir jemand meine übertödliche HP Munition übel nimmt, als dass der Typ dann doch noch seine letzten Sekunden vor dem Zusammenbrechen Zeit hatte, mich auch zu verletzen, weil die Patrone eine weniger arge Wundwirkung gehabt hat.
Denn wenn ich abdrück, muss es ohnehin schon eine sehr kritische Situation sein (auch rein rechtlich!) + die Distanzen in der Wohnung sind nicht sonderlich groß.
Einen guten Anwalt sollte man so und so dabeihaben.

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 08:39
von pointi2009
sehe ich wie vintage - ich werde sicher meine EFMJ 9mm verwenden, da ich 1. sicher sein will, wenn ich treffe soll die Wirkung auch entsprechend sein 2. will ich keine Angst haben müssen, dass die Kugel durch alle Wände durchpfeift 3. mir wenn ich abdrücken muss nicht die Zeit hab dran zu denken, was wäre wenn.

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 10:48
von cowroper
Wenn man trifft ist die Munition egal, wenn man nicht trifft ebenso.

Aus Goethes Faust: "Grau lieber Freund ist alle Theorie"

Hoffentlich kommt keiner von euch in die Lage sich mit der Schußwaffe verteidigen zu müssen.
Es besteht nämlich die Gefahr eine plötzlichen Erkenntnis: SV doch nicht so einfach ist wie sich mancher das vorstellt.
Unabhängig von HMSSuperpenetrationsexpansivgeschoßen.

cowroper

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 10:51
von Ing. Michael Mayerl
eXistenZ hat geschrieben:
lubinator hat geschrieben:Danke für die Info :)

Du bist deine WBK in diesem Fall zu 100% los und musst dich mit Sicherheit für die begangene Strafttat vor Gericht verantworten!

Hr. Ing. Mayerl mag ein exzellenter Büchsenmachser sein, aber seine Auslegung der österreichischen Gesetzes ist in diesem Thread mit großer Vorsicht zu genießen.


§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.

Waffenrecht ist verwaltungssache und nicht sache des strafrichters - mit etwas Glück und gutem Anwalt könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man bei einer einwandfreien Notwehrsituation mit einer Verwaltungsstrafe davonkommt wenn man mit einer WBK eine Waffe geführt hat.
Bei Verwendung einer illegalen Waffe ists eh egal da man ja kein waffenrechtliches Dokument verlieren kann. Und für den illegalen Waffenbesitz gebs maximal eine bedingte Strafe auf Bewährung - außer der User ist vorgestraft etc...


Ach ja: ich bin kein Anwalt und ich hab auch gelernt "Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei unterscheidliche Sachen. Deshalb sind meine Aussagen und Meinung auch mit Vorsicht zu genießen da wohl jeder Fall anders ausgeht !!!

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 10:54
von pointi2009
würde extreme Zweifel am Rechtssystem bei allen aufkommen lassen, wennst in solch einer Situation mit einer illegalen Waffe besser aussteigen würdest, als mit einer legal besessenen Waffe auf WBK aber ohne WP und diese geführt hast. Und glaub dessen wäre sich auch die Richter/Staatsanwälte/Behörden bewusst (wobei die Hand ins Feuer würd ich dafür nicht legen)

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 10:57
von Ing. Michael Mayerl
cowroper hat geschrieben:Wenn man trifft ist die Munition egal, wenn man nicht trifft ebenso.

Aus Goethes Faust: "Grau lieber Freund ist alle Theorie"

Hoffentlich kommt keiner von euch in die Lage sich mit der Schußwaffe verteidigen zu müssen.
Es besteht nämlich die Gefahr eine plötzlichen Erkenntnis: SV doch nicht so einfach ist wie sich mancher das vorstellt.
Unabhängig von HMSSuperpenetrationsexpansivgeschoßen.

cowroper


First Rule of a Gunfight: "Have a gun!"

Daran scheiterts schon mal weil unsere Behörden kaum Waffenpässe rausgeben und selbst zu Hause muss alles getrennt versperrt sein...

Übrigens ein guter Tip für alle die sich für SV mit Kurzwaffe interessieren: http://www.idpa.com
Ich bin dort schon seit glaub ich jetzt 13 Jahren Mitglied und schieße mit Begeisterung IDPA.
Normale Dienstwaffe, normaler Holster, Jacke drüber und fertig. Wobei ich in Realität meist eine kleine KelTec P32 in der Tasche führe, ist es auf jedenfall ein sinnvolles Training um eine sichere Waffenhandhabung zu üben.