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Haenel muss CR223 vernichten
Re: Haenel muss CR223 vernichten
Hier übrigens das Patent + die Zeichnungen: https://data.epo.org/publication-server ... x1rMx7779g
Re: Haenel muss CR223 vernichten
Ab jetzt heisst das nicht mehr LÖCHER sondern Fluid-Durchtritts-Öffnungen>Michael< hat geschrieben: ↑Sa 31. Dez 2022, 16:36Hier übrigens das Patent + die Zeichnungen: https://data.epo.org/publication-server ... x1rMx7779g

Re: Haenel muss CR223 vernichten
Der Sinn des Patents ist es das Gewehr MK556 aus dem Rennen zu kicken weil das Gewehr CR223 Bohrungen hat die Patentrechtlich geschützt sind wobei das Gewehr MK556 diese Bohrungen NICHT besitzt ?titan hat geschrieben: ↑Sa 31. Dez 2022, 16:18Kann ich nichts dazu sagen, müsste man sich ansehen. Patentiert ist es seit 2010. Patentrechtlich ist eine Teilnahme jedenfalls egal, wenn es geschützt ist. Genau das ist ja der Sinn eines Patents.Mushr00m hat geschrieben: ↑Sa 31. Dez 2022, 15:12Ich finds ja schon lächerlich genug dass ein Gericht entscheidet welche Waffe die Bundeswehr bekommt. Da hat ja HK ganze Arbeit geleistet...
Immerhin soll das für die Ausschreibung eingereichte MK556 diese legendären Bohrungen ja gar nicht gehabt haben.
Ok wieder was dazu gelernt

"Geh, hoid ma amoi de Gun - i ziag mi amoi au"
- Peter L., professioneller Bodyguard
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Re: Haenel muss CR223 vernichten
Ich hoffe nicht aus allen tritt Flüssigkeit aus
Re: Haenel muss CR223 vernichten
Wenn du den Text genau liest, dann steht bei der ersten Quelle:
Sowie im zweiten Link:HAENEL GmbH sei verpflichtet, alle noch in ihrem Besitz befindlichen Gewehre zu vernichten, ihre gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern
Kurzum: der eigene Lagerbestand muss vernichtet werden (wobei vermutlich die Vernichtung des betreffenden Teils ausreicht, nicht die komplette Waffe). Kunden müssen aufgefordert werden, diese gegen Entschädigungszahlung zurück zu geben - wenn diese dem nicht nachkommen, dann kann Haenel aber genau garnix tun, und müssen sie auch nicht, da diese nicht verpflichtet sind, die Waffen zurück zu geben. Ein Besitzer, der seine Waffe nicht abgeben will, der hat daher auch gar nichts zu befürchten.Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass das Gewehr "Haenel CR 223" Patentrechte von Heckler & Koch verletze und deshalb derzeit in Deutschland weder hergestellt noch vertrieben werden dürfe.
In eventu (ich weiß nicht, ob das gegenständliche Patent nur in Deutschland, der EU oder weltweit gilt, und vor allem in welchem Umfang H&K dies bei Gericht geltend gemacht hat? Lesen tut es sich nach "nur Deutschland") ist außer dem deutschen Markt auch jedweder dritte Markt auch gar nicht davon betroffen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Haenel muss CR223 vernichten
Tja das Patentwesen ist eine Welt voller Überraschungen. Wie auf hoher See gilt dort "recht haben und recht bekommen sind zwei Dinge"
Re: Haenel muss CR223 vernichten
Also diese Beugung des Originals ("Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand") habe ich noch nie gehört …
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
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Re: Haenel muss CR223 vernichten
Re: Haenel muss CR223 vernichten
#offtopic# Ist aber auch egal, ob die patentiert sind oder nicht, für den Privatbedarf darfst du getrost aufs Patentrecht pfeifen. Nur wenn du deine Flüssigkeitsaustrittsöffnungen gewerblich nutzen willst, wären dann wohl Lizenzgebühren fällig
#offtopic ende#

Re: Haenel muss CR223 vernichten
Ich schon, aber das giltet nicht wie von Rhodium geschrieben auf hoher See sondern vor Gericht

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Re: Haenel muss CR223 vernichten
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Wenn eine Sache geschützt ist, ist es irrelevant ob der Patentinhaber davon Gebrauch macht oder nicht. Die Konkurrenz darf davon jedenfalls keinen Gebrauch machen.Mushr00m hat geschrieben: ↑Sa 31. Dez 2022, 18:40Der Sinn des Patents ist es das Gewehr MK556 aus dem Rennen zu kicken weil das Gewehr CR223 Bohrungen hat die Patentrechtlich geschützt sind wobei das Gewehr MK556 diese Bohrungen NICHT besitzt ?titan hat geschrieben: ↑Sa 31. Dez 2022, 16:18Kann ich nichts dazu sagen, müsste man sich ansehen. Patentiert ist es seit 2010. Patentrechtlich ist eine Teilnahme jedenfalls egal, wenn es geschützt ist. Genau das ist ja der Sinn eines Patents.Mushr00m hat geschrieben: ↑Sa 31. Dez 2022, 15:12Ich finds ja schon lächerlich genug dass ein Gericht entscheidet welche Waffe die Bundeswehr bekommt. Da hat ja HK ganze Arbeit geleistet...
Immerhin soll das für die Ausschreibung eingereichte MK556 diese legendären Bohrungen ja gar nicht gehabt haben.
Ok wieder was dazu gelernt![]()
@Promo
Es handelt sich um ein Europapatent (EP ....).
Hier sind die Mitgliedsstaaten aufgelistet.
https://www.epo.org/about-us/foundation ... es_de.html
Re: Haenel muss CR223 vernichten
Danke für die Info. Dann hat vermutlich H&K erst mal nur für Deutschland das beantragt (zwecks geringerer Kosten) und wird die EU-Verfügung dann nach vollständiger Rechtskraft in Deutschland beantragen.
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