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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 19:41
von hmg382
Howard-Wolowitz hat geschrieben:Ich bin nur gespannt ob das Österreichische Polizei Team mit ihren Waffen ausreisen darf nach Russland.
http://oepolsv.at/2017/06/unser-team-in-kasan/
Wissen wir da eigentlich, ob die mit den eigenen Waffen ausreisen durften?
https://www.uspe.org/mobile/m_Schiessen_de.php

Platzierungen gab es jedenfalls. Geschossen wurde nur Luft und KK.

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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 12:18
von Howard-Wolowitz
hmg382 hat geschrieben:
Howard-Wolowitz hat geschrieben:Ich bin nur gespannt ob das Österreichische Polizei Team mit ihren Waffen ausreisen darf nach Russland.
http://oepolsv.at/2017/06/unser-team-in-kasan/
Wissen wir da eigentlich, ob die mit den eigenen Waffen ausreisen durften?
https://www.uspe.org/mobile/m_Schiessen_de.php

Platzierungen gab es jedenfalls. Geschossen wurde nur Luft und KK.

Seltsamerweise haben auch Franzosen teilgenommen, denen wurde bei der Rifle WM noch mitgeteilt das sie mit persönlichen Konsequenzen rechnen müssen wenn sie dort mit Leihwaffen teilnehmen.

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 20:59
von HKgrandpa
Howard-Wolowitz hat geschrieben:...Franzosen teilgenommen, denen wurde bei der Rifle WM noch mitgeteilt das sie mit persönlichen Konsequenzen rechnen müssen wenn sie dort mit Leihwaffen teilnehmen.

Das klingt nun richtig interessant. So richtig nach DDR. Mit welchen "persönlichen Konsequenzen" wird man denn als einfacher Bürger in der EU bedroht, wenn man weit ausserhalb der DDR-Zo... ach nein, der EU-Zone - in Russland ein paar Schüsse mit einer Leihwaffe abgibt?
_

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 21:04
von raptor
Entzug der Waffenlizenz, nehme ich mal an.

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 30. Jul 2017, 10:19
von manfred
Das es von 2 Abgeordnete Anfragen an die Ministerien gibt, und Dr Raul Wagner auch aktiv ist, möchte ich klarstellen , was die angegeben Kosten betrifft, irgendwann werden auch andere Schützen nach Russland reisen wollen zu Bewerbe. ich wurde oftmals von mehreren Personen angesprochen, letztmals am Freitag in der Ramsau, wobei Bemerkungen dabei waren das Mario das schon vorher wissen hätte müssen ..... Ich hab selbst die Dienstanweisung am Handy eines Zollfahnders gesehen vom Vortag 20:00 Uhr bez Ausreise mit Waffen, weiter s nicht einmal Zielfernrohre und Teile durften wir mitnehmen. Der Höchstrichter hat für die Holländer in Holland entschieden ( Weils keine Rechtsgrundlage dagegen gibt) das sie mit ihren Waffen nach Moskau zur WM ausreisen dürfen, was das EU Waffenembargo anbelangt so ist der Export und der Handel betroffen, lt Dienstanweisung Vortag auch das Verbringen und Ausrüstung ist ein Duales System. In einiger Zeit werden wir es genau wissen ob es eine rechtliche Grundlage gibt oder gefunden wird, ob es Amtsanmaßung war oder schwerer, leichter Amtsmissbrauch, zur Zeit sind unsere AR 15 noch Kategorie B , und auch Kleinkaliberpistolen sind Kategorie B, das Zielfernrohr vom Herrn Kom.Rat der einen Steinbock in Russland schießen möchte hat auch ein Duales Zielfernrohr das auf einer A Waffe montiert werden kann oder könnte. Ein mir bekannter US Bürger ist von Hawai über Paris gereist, den wollten sie in Paris auch nicht mit Waffe weiterfliegen lassen, er hat seinen Anwalt angerufen und der hateinen Streitwert von 1 Mil $ angegeben, nach kurzen Telefonat hat die franz Zollfahndung ihn weiterreisen lassen, die restl US Bürger sind gleich nach Moskau geflogen. Holland und die Ausreisen die es bereits gegeben hat werden für die die das verhindert haben ein Problem werden. Irgendwelche Intrigen gegen ehrenamtliche Funktionäre des IPSC Sportes die viel Zeit und Energie aufwenden sind eine andere Sache, mit der ich nichts zu tun haben möchte.

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 30. Jul 2017, 10:34
von manfred
Mitnahme von Schusswaffen
in einen „Drittstaat“
Die Mitnahme von Schusswaffen
in einen Drittstaat
(außerhalb der EU oder des
Schengenraums) ist nach Österreichischem
Waffenrecht
jedenfalls möglich. Zu beachten
sind jedoch die waffenrechtlichen
Vorschriften
des Gastlandes, die entweder
vom Reiseveranstalter wahrgenommen
werden oder bei
privat organisierten Reisen
beim jeweiligen Konsulat
zu erfragen sind. Zu erwähnen
ist in diesem Zusammenhang,
dass selbst einige
Nicht-EU-Staaten bei der
Einreise den Europäischen
Feuerwaffenpass verlangen, so war es auch für die First Rifle World Shoot in Russland, die WBK reicht nicht sondern der EU Feuerwaffenpass ,man braucht ein Veranstaltungsvisum und eine Einladung , würde man eine Waffe ins Ausland verkaufen braucht man eine Ausfuhrgenehmigung und von dort eine Einfuhrgen.

Bei Jagd und Sport wird von der Polizei immer kontrolliert am Flugplatz und man muß auch extra dafür bei der Fluglinie bezahlen.

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 30. Jul 2017, 11:08
von BigBen
manfred hat geschrieben:Mitnahme von Schusswaffen
in einen „Drittstaat“
Die Mitnahme von Schusswaffen
in einen Drittstaat
(außerhalb der EU oder des
Schengenraums) ist nach Österreichischem
Waffenrecht
jedenfalls möglich. Zu beachten
sind jedoch die waffenrechtlichen
Vorschriften
des Gastlandes, die entweder
vom Reiseveranstalter wahrgenommen
werden oder bei
privat organisierten Reisen
beim jeweiligen Konsulat
zu erfragen sind. Zu erwähnen
ist in diesem Zusammenhang,
dass selbst einige
Nicht-EU-Staaten bei der
Einreise den Europäischen
Feuerwaffenpass verlangen, so war es auch für die First Rifle World Shoot in Russland, die WBK reicht nicht sondern der EU Feuerwaffenpass ,man braucht ein Veranstaltungsvisum und eine Einladung , würde man eine Waffe ins Ausland verkaufen braucht man eine Ausfuhrgenehmigung und von dort eine Einfuhrgen.

Bei Jagd und Sport wird von der Polizei immer kontrolliert am Flugplatz und man muß auch extra dafür bei der Fluglinie bezahlen.


Unter normalen Umständen richtig, aber sobald Russland und irgendwelche Embargos ins Spiel kommen ist es leider nicht mehr ganz so einfach.

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 30. Jul 2017, 13:00
von manfred
Jagd und Sportausübung ist keine Lieferung und Export und eine Endverwendung (ENDBESTIMMUNG ) in Russland ist auch nicht gegeben.

Per Dienstanweisung ist das Verbringen angeführt worden.


3.Die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Güter) nach Russland ist verboten, sofern diese an bestimmte in Anhang IV der Embargoverordnung Nr. 833/2014 genannte Empfänger geliefert werden sollen. Dort sind neun große Unternehmen genannt. Eine Ausnahme gibt es, wenn diese Lieferungen einen Bezug zur Luft- und Raumfahrt haben.
4.Die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Güter) nach Russland ist verboten, sofern diese eine militärische Verwendung haben oder für einen militärischen Endverwender in Russland bestimmt sind. Auch der Verkauf, die Lieferung und die innergemeinschaftliche Verbringung mit Endbestimmung Russland sind verboten. Dual-use-Güter sind alle Güter, die in Anhang I der EG-Dual-use-Güter-Verordnung genannt sind (gelistete Dual-use-Güter). Für den Export dieser Güter in andere Länder ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Für Russland besteht das Ausfuhrverbot im Zusammenhang mit einer militärischen Verwendung. Beide Listen finden Sie in der Serviceleiste rechts neben diesem Text.
5.Weil gegen Russland ein Waffenembargo besteht, ist die Ausfuhr von nicht gelisteten Gütern dann genehmigungspflichtig, wenn diese eine militärische Endverwendung haben. Die Formen der militärischen Endverwendung sind in Artikel 4 EG-Dual-use-Güter-Verordnung definiert.
6.Bestimmte Ausrüstungsgüter und Technik zur Erdölförderung müssen vom BAFA zum Export genehmigt werden. Diese sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannt. Eine Spezifizierung erfolgte in der Verordnung (EU) Nr. 1290/2014). Nicht genehmigungsfähig sind demnach Güter zur Ölförderung in der Tiefsee, zur arktischen Ölförderung und Schieferölförderung. Bitte beachten Sie: Eine Genehmigungspflicht besteht nach aktueller Auffassung dann, wenn die Ware mit der entsprechenden Warennummer in Anhang II genannt ist, auch wenn

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 30. Jul 2017, 13:05
von Hane
Ben: Aber das Embargo bestand schon bei der Beantragung und Genehmigung der Reise, oder?

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 30. Jul 2017, 16:09
von manfred
Ja das Embargo bestand schon aber nicht für Teilnahme an Wettkämpfe oder Jagd sondern nur für Export, Handel , nicht für eine Reise wo der Waffenbesitzer die Waffe ja nach Hause zurückbringt und nicht dort verkauft.
Bei der parlamet. Anfrage werden die Minister schon darauf antworten

Da für die Waffen keine ENDVERWENDUNG ( Export Handel Kauf) in Russland vorgesehen war ist keine Ausfuhrgenehmigung nötig, bzw hätte man die auch wegen Embargo nicht bekommen.

Per Dienstanweisung wurde das VERBRINGEN aufgrund des EMBARGOS untersagt, per E mail 20:00Uhr Vortag vor Abreise ,da dies weder durch die Sanktionen noch sonnst was untersagt ( Reise zur Veranstaltung und zurück, inkl Waffentransport AUA) ist, durften die Hölländer sie mitnehmen.

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: Di 8. Aug 2017, 09:22
von Scaramanga
Heute sind auf den Tag genau 2 Monate seit dem Einlangen der diversen Anfragen im Parlament vergangen.
Immerhin ist man sich in einem Punkt einig: Antworten gibt es bis dato von keinem Ministerium. :at1:

Heute läuft eine diesbezügliche Frist ab. Was hier genau befristet ist, erschliesst sich mir nicht. Weiss Jemand Genaueres?
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml

Bin gespannt, ob sich vor der Wahl überhaupt noch etwas in dieser Angelegenheit tut.

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: Di 8. Aug 2017, 09:38
von chrystal
https://www.parlament.gv.at/PERK/KONTR/ ... IONSRECHT/

Die Anfrage MUSS innerhalb der Frist beantwortet, oder die Nichtbeantwortung begründet werden.

Da wird es jetzt wohl eine ordentliche Strafe setzen! :lol:
(not in Bananistan)

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: Di 8. Aug 2017, 10:08
von Robiwan
Ich bin jetzt mal überoptimistisch und vermute, dass die Antworten einfach nur noch nicht online sind.

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: Di 8. Aug 2017, 10:09
von gewo
wurde jetzt eigentlich massnahmenbeschwerde eingelegt oder nicht ..?

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: Di 8. Aug 2017, 10:32
von BigBen
Wer suchet, der findet

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 663006.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 662947.pdf

Fazit bis jetzt: weder BMI noch BMLV fühlen sich zuständig, aber der Herr Verteidigungsminister kann sich einen Seitenhieb auf die IPSC nicht ganz sparen. Am Ende will es also niemand gewesen sein...ich hoffe nur dass sich die Anfrage-Steller nicht so leicht zufrieden geben und dass die Betroffenen auch wirklich klagen.

Na wir dürfen uns auf die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie freuen.