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iPhone goes Scope/Reddot
- Revierler_old
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- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: iPhone goes Scope/Reddot
Vorher auf Flugmodus wechseln. Oder mittels Softwareupdate von Colt auf AR15 Modus.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


Re: iPhone goes Scope/Reddot
Bin gerade dran das Teilen zum Testen anzufordern. Wenn alles klappt, sollte es in 3 bis 4 Wochen eintreffen. Jetzt muss ich mir nur noch ein iPhone ausborgen 

Re: iPhone goes Scope/Reddot
iPhone Licht/Taschenlampe:
http://www.youtube.com/watch?v=9P9muzb9zIk
Inteliscope: The Premier Tactical Rifle Adapter
http://inteliscopes.com/
Waffenrecht / Runderlass:
1. Der Gewehrscheinwerfer wurde als solcher von einem Unternehmen produziert.
Diesfalls fällt dieser Gegenstand unter § 17 Abs. 1 Z.5 WaffG und zwar sowohl
allein, als auch wenn er am Gewehr montiert ist.
2. Der Gegenstand (Taschenlampe/Handscheinwerfer) wurde umgebaut (z.B.
Anbringung einer Halterung an der Taschenlampe/Handscheinwerfer zur
Fixierung am Gewehr), sodass er für sich allein ein Gewehrscheinwerfer
(Vorrichtung) ist. Diesfalls fällt der umgebaute Gegenstand unter § 17 Abs. 1 Z.5
WaffG und zwar sowohl allein, als auch wenn er am Gewehr montiert ist.
3. Der Gegenstand (Taschenlampe/Handscheinwerfer) wurde nicht umgebaut, wird
aber am Gewehr befestigt (z.B. mit Gummiringerl oder Klebeband). Die nicht
montierte Taschenlampe stellt keine verbotene Waffe im Sinne des § 17 WaffG
dar. Die montierte Taschenlampe wird damit zum Zeitpunkt der Fixierung am
Gewehr ein verbotener Gegenstand gem. § 17 Abs. 1 Z. 5 WaffG, weil sie ab
diesem Zeitpunkt dem Wesen nach dazu bestimmt wurde, (zumindest auch) als
Gewehrscheinwerfer verwendet zu werden.
Seite 34 + 35 ... http://www.iwoe.at/img/Runderlass_VA190 ... r_2006.pdf
http://www.youtube.com/watch?v=9P9muzb9zIk
Inteliscope: The Premier Tactical Rifle Adapter
http://inteliscopes.com/
Waffenrecht / Runderlass:
1. Der Gewehrscheinwerfer wurde als solcher von einem Unternehmen produziert.
Diesfalls fällt dieser Gegenstand unter § 17 Abs. 1 Z.5 WaffG und zwar sowohl
allein, als auch wenn er am Gewehr montiert ist.
2. Der Gegenstand (Taschenlampe/Handscheinwerfer) wurde umgebaut (z.B.
Anbringung einer Halterung an der Taschenlampe/Handscheinwerfer zur
Fixierung am Gewehr), sodass er für sich allein ein Gewehrscheinwerfer
(Vorrichtung) ist. Diesfalls fällt der umgebaute Gegenstand unter § 17 Abs. 1 Z.5
WaffG und zwar sowohl allein, als auch wenn er am Gewehr montiert ist.
3. Der Gegenstand (Taschenlampe/Handscheinwerfer) wurde nicht umgebaut, wird
aber am Gewehr befestigt (z.B. mit Gummiringerl oder Klebeband). Die nicht
montierte Taschenlampe stellt keine verbotene Waffe im Sinne des § 17 WaffG
dar. Die montierte Taschenlampe wird damit zum Zeitpunkt der Fixierung am
Gewehr ein verbotener Gegenstand gem. § 17 Abs. 1 Z. 5 WaffG, weil sie ab
diesem Zeitpunkt dem Wesen nach dazu bestimmt wurde, (zumindest auch) als
Gewehrscheinwerfer verwendet zu werden.
Seite 34 + 35 ... http://www.iwoe.at/img/Runderlass_VA190 ... r_2006.pdf
Re: iPhone goes Scope/Reddot
Scaar hat geschrieben:Bin gerade dran das Teilen zum Testen anzufordern. Wenn alles klappt, sollte es in 3 bis 4 Wochen eintreffen. Jetzt muss ich mir nur noch ein iPhone ausborgen
Bitte dann auf jeden Fall ein Review machen.

"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)
Re: iPhone goes Scope/Reddot
Das ist der Plan
Jetzt ist allerdings die Frage, wie legal das wegen dem iPhone-Licht ist. Wahrscheinlich sollte ich sicherheitshalber für den Test die LED vom iPhone abkleben.

Re: iPhone goes Scope/Reddot
Oder einfach auf einem Triarii-oder anderem Schaftsystem- montieren.
When the pin is pulled, Mr. Grenade is not our friend.
Re: iPhone goes Scope/Reddot
Corvinus hat geschrieben:Oder einfach auf einem Triarii-oder anderem Schaftsystem- montieren.
stimmt, im Notfall auf die BT96, die wurde in der Österreich-Version als Pistole zugelassen
Re: iPhone goes Scope/Reddot
Ich weiß wie absurd das klingt. Aber wenn man sich den 2. Punkt des von mir zitierten Runderlassausschnitts durchliest muss man annehmen das der Inteliscope Rifle Adapter mit dem iPhone auch dann illegal ist wenn man in an ein Schaftsystem montiert. Ja, sogar wenn man das Teil nirgends montiert fällt es scheinbar unter § 17 Abs. 1 Z.5 WaffG
Re: iPhone goes Scope/Reddot
The Inteliscope mount system attaches your Apple device securely to any firearm with a Picatinny (Mil-STD-1913) or Weaver tactical rail and sports a number of features:...
Wenn man das genau liest dann könnte man meinen das die Montage nicht nur für Gewehre gebaut ist, und somit eigentlich kein phöses Ding darstellt.
When the pin is pulled, Mr. Grenade is not our friend.
Re: iPhone goes Scope/Reddot
Iphonehalterungen für waffen gibts ja schon und sind auch (noch)nicht verboten
Sinnvoller ist auf alle Fälle diese Halterung:


Sinnvoller ist auf alle Fälle diese Halterung:



.
- birdofprey
- .50 BMG
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- Registriert: Fr 12. Apr 2013, 14:32
Re: iPhone goes Scope/Reddot
Corvinus hat geschrieben:The Inteliscope mount system attaches your Apple device securely to any firearm with a Picatinny (Mil-STD-1913) or Weaver tactical rail and sports a number of features:...
Wenn man das genau liest dann könnte man meinen das die Montage nicht nur für Gewehre gebaut ist, und somit eigentlich kein phöses Ding darstellt.
JA so würde ich das auch sehen und man soll ja nicht gleich immer phöse Absichten unterstellen!!
"There is a beast in ever man and it stirs when you put a sword in his hand ..." GoT
Re: iPhone goes Scope/Reddot
birdofprey hat geschrieben:JA so würde ich das auch sehen und man soll ja nicht gleich immer phöse Absichten unterstellen!!
Ich wollte niemanden etwas unterstellen. Der Hinweis auf den Gesetzestext war nur gut gemeint ... denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das der Hersteller das Produkt selbst als "Rifle Adapter" bezeichnet ist halt nicht besonders vorteilhaft.
Ich wünschen Jedem der so etwas haben möchte, das es legal ist. Ob es das ist weiß ich nicht.
- birdofprey
- .50 BMG
- Beiträge: 535
- Registriert: Fr 12. Apr 2013, 14:32
Re: iPhone goes Scope/Reddot
eXistenZ hat geschrieben:birdofprey hat geschrieben:JA so würde ich das auch sehen und man soll ja nicht gleich immer phöse Absichten unterstellen!!
Ich wollte niemanden etwas unterstellen. Der Hinweis auf den Gesetzestext war nur gut gemeint ... denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das der Hersteller das Produkt selbst als "Rifle Adapter" bezeichnet ist halt nicht besonders vorteilhaft.
Ich wünschen Jedem der so etwas haben möchte, das es legal ist. Ob es das ist weiß ich nicht.
Hallo eXistenZ!
Mein Posting war ja auch wirklich gar nicht gegen dich gerichtet! Sorry, wenn das so verstanden wurde!!
Ist sehr gut und erfreulich, dass jemand wie du beim Lesen mitdenkt und auf mögliche Probleme in Zusammenhang mit der Zulässigkeit vom Gesetz her hinweist


Mein Satz ist eher so zu verstehen, dass ich es für absurd halte dieses Teil zu kriminalisieren, auch wenn die aktuelle Gesetzeslage dies event. so sehen mag.
Zuletzt geändert von birdofprey am Sa 25. Mai 2013, 02:16, insgesamt 1-mal geändert.
"There is a beast in ever man and it stirs when you put a sword in his hand ..." GoT
Re: iPhone goes Scope/Reddot
Von Unwissenheit ist hier weit und breit keine Rede, und das lässt sich hier sicher auch keiner nachsagen!
Der Slogan besagt zwar das dieses Ding ein "Premier Tactical Rifle Adapter" ist, aber in der Produktbeschreibung steht, so wie von mir zitiert, dass es sich um eine Montage für alle Waffen handelt, die mit einer Mil-STD-1913 Schiene ausgestattet sind. Also ob der der Tatbestand eines Gewehrscheinwerfers, nach Installation eines iPhones, erfüllt ist, ist eigentlich fraglich.
Der Slogan besagt zwar das dieses Ding ein "Premier Tactical Rifle Adapter" ist, aber in der Produktbeschreibung steht, so wie von mir zitiert, dass es sich um eine Montage für alle Waffen handelt, die mit einer Mil-STD-1913 Schiene ausgestattet sind. Also ob der der Tatbestand eines Gewehrscheinwerfers, nach Installation eines iPhones, erfüllt ist, ist eigentlich fraglich.
When the pin is pulled, Mr. Grenade is not our friend.
Re: iPhone goes Scope/Reddot
Corvinus hat geschrieben:Von Unwissenheit ist hier weit und breit keine Rede, und das lässt sich hier sicher auch keiner nachsagen!
Der Slogan besagt zwar das dieses Ding ein "Premier Tactical Rifle Adapter" ist, aber in der Produktbeschreibung steht, so wie von mir zitiert, dass es sich um eine Montage für alle Waffen handelt, die mit einer Mil-STD-1913 Schiene ausgestattet sind. Also ob der der Tatbestand eines Gewehrscheinwerfers, nach Installation eines iPhones, erfüllt ist, ist eigentlich fraglich.
hi
nach einem erlass sind gegenstaende die - fuer sich genommen - nicht klar spezifiziert sind erst ab dem zeitpunkt ein verbotener gegenstand an dem sie in einer form an eine langwaffe befestigt werden die es ermoeglicht objekte auszuleuchten
eine taschenlampe iund ein gummiband ist also fuer sich genommen legal
in dem moment wo ich die taschenlampe mit dem gummiband an die waffe fixiere sind giummiband und lampe verbotene gegenstaende
wenn man das auf die halter uebertraegt ergibt sich - moeglicherweise - folgende rechtsfolge
die halterung ist "zur montage an schiene" bestimmt
schienen gibt es auch auf kurzwaffen
von daher denk ich mal laesst sich das im streitfall dann zumindestens so in den raum stellen
montage und anwendung an langwaffe ist schon heikler
das klebeband vor der iphone lampe reicht da ziemlich sicher nicht
denkbar waere aber das fixe anbringen einer art blende direkt an der halterung, welche die iphone lampe so abdeckt dass die lampe nicht im stande ist das ziel an/ auszuleuchten
auf gut deutsch: a kunststoffplatterl so an die halterung kleben oder nieten dass sie die iphone lampe zudeckt
ist aber nur meine interpretation
es gibt dazu ja klarerweise keine gesicherten erkenntnisse
dass das ding als "rifle adapter" beworben wird ist aber jedenfalsl schlecht
unabgeaendert (also ohne platte vor dem lamperl) koennte das tatsaechlich auich ohne montage an die langwaffe heikel sein ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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