sandman hat geschrieben:gewo hat geschrieben:........damit bleibt jagdliche
die frage ist jetzt, was kann alles jagdlich sein ..?
Ganz einfach: Nichts in 7,62x39 (zu kurze Hülsenlänge)
Nichts mit einem Magazin, das mehr als zwei Patronen fasst
Und damit fallen schon so ziemlich alle HA aus
Grüße
Sandman
hmmm
das stimmt aber ned ganz
wenn ich mir der erlass durchlese sind unter c) einige dabei die ein herausnehmebares magazin haben...:
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VB-0401 GZ BMF-010311/0041-IV/8/2007
Kein Kriegsmaterial sind u. a.:
a) halbautomatische Kleinkalibergewehre für Patronen des Kalibers .22 mit Randfeuerzündung;
b) halbautomatische Gewehre für Patronen mit Zentralfeuerzündung, sofern das Magazin einen festen Bestandteil (nicht abnehmbar) der Waffe bildet und nicht mehr als 5 Patronen aufnehmen kann;
c) der Remington "Wood(s)master"; das Gewehr Winchester 100; das Gewehr FN (Browning Selbstladebüchse BAR); die Selbstladebüchsen Heckler und Koch SL6, SL7 und 770
d) halbautomatische Schrotgewehre (Flinten).
Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein, Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren, ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.