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Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 10:59
von pointi2009
und wo schiesst du IDPA?

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 11:07
von Expat
Würde mich auch interessieren wo man IDPA öfter als 1mal jährlich schiessen kann.
Folgende Aussage wundert mich sehr:
...und selbst zu Hause muss alles getrennt versperrt sein...

In Österreich werfe ich all meinen Kram in welchem Zustand auch immer (durchgeladen und entsichert, wenn man "lustig" ist) in den Schrank und fertig - ist wohl anders gemeint?

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 11:12
von warbird
Ing. Michael Mayerl hat geschrieben: und selbst zu Hause muss alles getrennt versperrt sein...


Wir sind nicht in Deutschland. :!:

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 13:24
von Marc
Hallo!

Ing. Michael Mayerl hat geschrieben:
... und selbst zu Hause muss alles getrennt versperrt sein...


Einspruch, das ist nicht korrekt. Munition und Waffen müssen in Österreich keineswegs getrennt aufbewahrt werden.

In Österreich kannst Du sogar die geladene Waffe zuhause im Schrank eingesperrt aufbewahren (wenn Du nicht vor Ort bist) oder die geladenen Waffe zuhause offen liegen lassen bzw. unverschlossen aufbewahren, solange Du vor Ort bist und niemand ohne WBK (bei kat B) oder unter 18 (bei kat C oder D) sich in der Wohnung befindet.

Ansonsten wäre ja auch die Begrünndung "Selbstverteidigung in den eigenen 4 Wänden" absolut witzlos.

Alles Gute,

Marc

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 14:10
von wolf
#

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 14:11
von Vintageologist
Es gibt sogar einen offiziellen Schrieb, wo explizit erwähnt wird, dass es legal ist, die Waffe mit der Munition zusammen zu verwahren.

Re: Nach tödlichen Schüssen in Hannover: 43-Jähriger wieder

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 17:30
von eXistenZ
@ Ing. Michael Mayerl

Die Straftat "Notwehr mit illegaler Waffe" od. "Notwehr mit illegal geführter Schußwaffe" gibt es nicht.

ABER die Straftat eines illegalen Waffenbesitzes bzw. das illegale führen einer legalen Schußwaffe erlischt nicht durch eine rechtlich gerechtfertigte Notwehr.

Dafür muss man sich sehr wohl vor Gericht verantworten.

Im übrigen ist es mir nicht ganz klar warum FMJ-Munition vor Gericht einen Vorteil bringen sollte. Das man den Angreifer großartig damit schont trifft eher nicht zu da die Anzahl der Treffer dazu tendiert zu steigen, da sich eine Stoppwirkung weniger rasch einstellt. Gefährdung von Unbeteiligten steigt.

Die Polizei verwendet meines Wissens Teilmantel Flachkopf-Muni. Wenn es denn vor Gericht einen Vorteil bringen KÖNNTE eine andere Muni zu verwenden als die effektivste/geeignetste die legal zur Verfügung steht dann wäre wahrscheinlich die Dienstmunition der Polizei am erfolgsversprechendsten.