Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
- mura
- Supporter .308 Win. AMAX
- Beiträge: 1491
- Registriert: So 27. Feb 2011, 11:26
- Wohnort: Vorarlberg
Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
Danke, irgendwie hab ich das nicht gefunden. Wär ne günstige Alternative für die GHM9.
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag
- Prometheus
- .50 BMG
- Beiträge: 795
- Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51
Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
Es gibt anscheinend doch einen 16,5" Lauf für die GHM9
https://www.eurooptic.com/pdf/GHM-Acces ... 45013].pdf
Aber nachdem die Waffen vom Seidler alle als Pistolen vertrieben werden wirds das nicht spielen.
https://www.eurooptic.com/pdf/GHM-Acces ... 45013].pdf
Aber nachdem die Waffen vom Seidler alle als Pistolen vertrieben werden wirds das nicht spielen.
-
- .308 Win
- Beiträge: 322
- Registriert: Sa 7. Sep 2013, 16:50
Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
Wenn man die Ghm9 nicht auf einen Altbestandsplatz melden möchte/kann, dann sollte man damit besser verlässlich unter 60 cm bleiben. Oder, wie evtl. mit der 16,5“ version, verlässlich über 60cm. Mit der langen version muss man allerdings mit den 10 schuss magazinen vorlieb nehmen.Prometheus hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 11:04Es gibt anscheinend doch einen 16,5" Lauf für die GHM9
https://www.eurooptic.com/pdf/GHM-Acces ... 45013].pdf
Aber nachdem die Waffen vom Seidler alle als Pistolen vertrieben werden wirds das nicht spielen.
Wenn man die 60 cm durch klappen/schieben über/unterschreiten kann, gibt es einen Konflikt mit §17 abs1 z11 WaffG. Dem ginge man nur mit einem z7 platz aus dem weg, wenn die waffe ursprünglich unter 60cm ist. Daher macht das mit dem ausschließlichen verkauf als pistole auf jeden fall sinn.
Disclaimer
Die Inhalte meines Betrages wurden gemäß der Nutzungsbedingungen automatisch zensiert bzw. korrigiert.
Die Inhalte meines Betrages wurden gemäß der Nutzungsbedingungen automatisch zensiert bzw. korrigiert.
Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
eriochromcyanin hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 12:50Wenn man die Ghm9 nicht auf einen Altbestandsplatz melden möchte/kann, dann sollte man damit besser verlässlich unter 60 cm bleiben. Oder, wie evtl. mit der 16,5“ version, verlässlich über 60cm. Mit der langen version muss man allerdings mit den 10 schuss magazinen vorlieb nehmen.Prometheus hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 11:04Es gibt anscheinend doch einen 16,5" Lauf für die GHM9
https://www.eurooptic.com/pdf/GHM-Acces ... 45013].pdf
Aber nachdem die Waffen vom Seidler alle als Pistolen vertrieben werden wirds das nicht spielen.
Wenn man die 60 cm durch klappen/schieben über/unterschreiten kann, gibt es einen Konflikt mit §17 abs1 z11 WaffG. Dem ginge man nur mit einem z7 platz aus dem weg, wenn die waffe ursprünglich unter 60cm ist. Daher macht das mit dem ausschließlichen verkauf als pistole auf jeden fall sinn.
So sieht meine APC 9 Pro G mit der Einschubschaft
-
- .22 lr
- Beiträge: 7
- Registriert: So 12. Jun 2016, 13:34
Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
Kann mir jemand sagen wie die GHM9 mit einem Schaft in das neue Waffengesetz passen?
Die wird ja als Pistole (Faustfeuerwaffe) zugelassen. Somit sollte doch die Montage eines Teleskopschaftes oder eines Klappschaftes ohne (waffenrechtliche) Probleme möglich sein
§17 Ziff. 11 spricht ja nur von halbautomatischen Schusswaffen. Oder wird eine Faustfeuerwaffe mit Schaft waffenrechtlich zu einer halbautomatischen Schusswaffe?
Die wird ja als Pistole (Faustfeuerwaffe) zugelassen. Somit sollte doch die Montage eines Teleskopschaftes oder eines Klappschaftes ohne (waffenrechtliche) Probleme möglich sein

§17 Ziff. 11 spricht ja nur von halbautomatischen Schusswaffen. Oder wird eine Faustfeuerwaffe mit Schaft waffenrechtlich zu einer halbautomatischen Schusswaffe?
Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
Eine Pistole ist keine halbautomatiache Schusswaffe?
member the old PD design ? oh I member
Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
@ Tenacious
Lies den §17, Z11 nochmal genau. Eine Selbstladepistole ist eine halbautomatische Schusswaffe. Und nein, eine Pistole bleibt auch mit einem Schaft eine Pistole und wird nicht zur LW. Verlängern ist nie ein Problem, denn der §11 Z11 zielt darauf ab eine LW unter 60cm zu verkürzen. Kannst auch einen Besenstiel draufschrauben wenn du dir das gefällt.
Und normal stellt man sich vor wenn man in eine Gesellschaft eintritt.
Lies den §17, Z11 nochmal genau. Eine Selbstladepistole ist eine halbautomatische Schusswaffe. Und nein, eine Pistole bleibt auch mit einem Schaft eine Pistole und wird nicht zur LW. Verlängern ist nie ein Problem, denn der §11 Z11 zielt darauf ab eine LW unter 60cm zu verkürzen. Kannst auch einen Besenstiel draufschrauben wenn du dir das gefällt.
Und normal stellt man sich vor wenn man in eine Gesellschaft eintritt.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
...
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
Ob die GHM9 jetzt aber eine Pistole oder ein Selbstladegewehr ist wär halt noch interessant
Selbe Geschichte mit der HK SP5K
Selbe Geschichte mit der HK SP5K
member the old PD design ? oh I member
-
- .22 lr
- Beiträge: 7
- Registriert: So 12. Jun 2016, 13:34
Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
Danke für die Info!Huck_Finn hat geschrieben: ↑Sa 25. Apr 2020, 14:49Lies den §17, Z11 nochmal genau. Eine Selbstladepistole ist eine halbautomatische Schusswaffe. Und nein, eine Pistole bleibt auch mit einem Schaft eine Pistole und wird nicht zur LW. Verlängern ist nie ein Problem, denn der §11 Z11 zielt darauf ab eine LW unter 60cm zu verkürzen. Kannst auch einen Besenstiel draufschrauben wenn du dir das gefällt.
Die Unterscheidung wäre ja auch bezüglich der Kapazität der Magazine interessant...
Aber wenn eine halbautomatische Faustfeuerwaffe trotz Verlängerung keine halbautomatische Langwaffe wird, sollte das ja kein Problem sein.
Seidler bewirbt sie ja als B&T Pistolen, also gehe ich mal davon aus, dass diese auch so eingetragen werden.
-
- .308 Win
- Beiträge: 322
- Registriert: Sa 7. Sep 2013, 16:50
Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
Stimmt so nicht mehr ganz (war früher so). Durch einen Umbau (§ 2 Abs. 4 WaffG) kann auch eine Faustfeuerwaffe zu einer Verbotenen Waffe werden. In diesem Fall, wenn durch Anbringen eines Klappschaftes die Gesamtlänge der halbautomatischen Schusswaffe über 60 cm ist und durch zusammenklappen auf unter 60 cm verkürzt werden kann. Ausnahme: wenn es bereits eine Verbotene Waffe nach § 17 Abs. 1 Z 7 WaffG ist (also mit > 20 Schuss Magazinen).Huck_Finn hat geschrieben: ↑Sa 25. Apr 2020, 14:49@ Tenacious
Lies den §17, Z11 nochmal genau. Eine Selbstladepistole ist eine halbautomatische Schusswaffe. Und nein, eine Pistole bleibt auch mit einem Schaft eine Pistole und wird nicht zur LW. Verlängern ist nie ein Problem, denn der §11 Z11 zielt darauf ab eine LW unter 60cm zu verkürzen. Kannst auch einen Besenstiel draufschrauben wenn du dir das gefällt.
Und normal stellt man sich vor wenn man in eine Gesellschaft eintritt.
Dein Beispiel mit dem Besenstiel stimmt teilweise. Wenn du an eine Faustfeuerwaffe (die halbautomatisch ist) diesen Besenstiel montierst (=sie umbaust), dann wird die Gesamtlänge > 60 cm. Sie ist dadurch keine Faustfeuerwaffe mehr, sondern eine Halbautomatische Schusswaffe mit Zentralfeuerzündung. Bleibt weiterhin Kategorie B. Bis du ein Magazin ansteckst, das > 10 Patronen fasst. Dann fällt sie in § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG und wird zur verbotenen Waffe.
Bei der GHM9 sieht das dann so aus:
- Auslieferungszustand: Pistole, 19 Schuss Magazin, Kategorie B
- Klappschaft: länger als 60 cm und kann unter 60 cm verkürzt werden. --> § 17 Abs. 1 Z 11 WaffG, sofern sie nicht Z 7 leg.cit. (> 20 Schuss Magazin), Kat. A
- werksmäßiger Schubschaft: gleich wie Klappschaft, Kat. A
- Schubschaft, letzte Rast blockiert: bleibt verlässlich unter 60 cm, Kategorie B (max. 20 Schuss-Magazin)
- Klappschaft, mit Blockierhülse: bleibt dauerhaft über 60 cm, nur mit Funktionseinbuße verkürzbar. Kategorie B (max. 10 Schuss-Magazin)
Disclaimer
Die Inhalte meines Betrages wurden gemäß der Nutzungsbedingungen automatisch zensiert bzw. korrigiert.
Die Inhalte meines Betrages wurden gemäß der Nutzungsbedingungen automatisch zensiert bzw. korrigiert.
Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
Wenn ich mich in diese Debatte mit einer Frage einklinken darf; was wird dann aus jeder Pistole, wenn ich diese in einen Umbau Kit ala Roni inkl. Klappschaft (>60cm Gesamtwaffenlänge) gesteckt habe? Deiner Aufzählung nach eine verbotene Waffe, die dann unter Kat. A fällt? Denn das wäre das einzig Logische.
Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
neinBadeindi hat geschrieben: ↑Sa 25. Apr 2020, 18:43Wenn ich mich in diese Debatte mit einer Frage einklinken darf; was wird dann aus jeder Pistole, wenn ich diese in einen Umbau Kit ala Roni inkl. Klappschaft (>60cm Gesamtwaffenlänge) gesteckt habe? Deiner Aufzählung nach eine verbotene Waffe, die dann unter Kat. A fällt? Denn das wäre das einzig Logische.
ein anschlagschaft ist ein adapter
er aendert nicht die kategorie der waffe
ein klappschaft zb aendert die kategorie der waffe wenn zb nach umbau 17 1 11
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
Edit (zu lange Textwurst):
Faktum ist, eine Glock mit Anschlagschaft kannst von unter 60 auf über 60 cm verlängern und dadurch das tun, was ansonsten mit "normalem" Klappschaft bei Kurzwaffen verboten sein soll (bspw. verdeckt tragen). All das macht ein "Adapter" (wo findet man die Definition) möglich? Diese doppelte Moral innerhalb der Gesetzgebung führt sich imo selber ad absurdum.
Faktum ist, eine Glock mit Anschlagschaft kannst von unter 60 auf über 60 cm verlängern und dadurch das tun, was ansonsten mit "normalem" Klappschaft bei Kurzwaffen verboten sein soll (bspw. verdeckt tragen). All das macht ein "Adapter" (wo findet man die Definition) möglich? Diese doppelte Moral innerhalb der Gesetzgebung führt sich imo selber ad absurdum.
Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen
Bedeutet das vereinfacht gesagt, bei allen Waffen die als Kat A gem. § 17 Abs. 1 Z 7 gemeldet sind kann man Klappschäfte, Teleskopschäfte ect. in jeder beliebigen Länge anbringen (mehr als 60cm ausgeklappt/ausgefahren, weniger als 60cm eingeklappt/eingefahren) OHNE dass diese Waffe dadurch eine Z 11 wird..?eriochromcyanin hat geschrieben: ↑Sa 25. Apr 2020, 16:26Stimmt so nicht mehr ganz (war früher so). Durch einen Umbau (§ 2 Abs. 4 WaffG) kann auch eine Faustfeuerwaffe zu einer Verbotenen Waffe werden. In diesem Fall, wenn durch Anbringen eines Klappschaftes die Gesamtlänge der halbautomatischen Schusswaffe über 60 cm ist und durch zusammenklappen auf unter 60 cm verkürzt werden kann. Ausnahme: wenn es bereits eine Verbotene Waffe nach § 17 Abs. 1 Z 7 WaffG ist (also mit > 20 Schuss Magazinen).Huck_Finn hat geschrieben: ↑Sa 25. Apr 2020, 14:49@ Tenacious
Lies den §17, Z11 nochmal genau. Eine Selbstladepistole ist eine halbautomatische Schusswaffe. Und nein, eine Pistole bleibt auch mit einem Schaft eine Pistole und wird nicht zur LW. Verlängern ist nie ein Problem, denn der §11 Z11 zielt darauf ab eine LW unter 60cm zu verkürzen. Kannst auch einen Besenstiel draufschrauben wenn du dir das gefällt.
Und normal stellt man sich vor wenn man in eine Gesellschaft eintritt.
Dein Beispiel mit dem Besenstiel stimmt teilweise. Wenn du an eine Faustfeuerwaffe (die halbautomatisch ist) diesen Besenstiel montierst (=sie umbaust), dann wird die Gesamtlänge > 60 cm. Sie ist dadurch keine Faustfeuerwaffe mehr, sondern eine Halbautomatische Schusswaffe mit Zentralfeuerzündung. Bleibt weiterhin Kategorie B. Bis du ein Magazin ansteckst, das > 10 Patronen fasst. Dann fällt sie in § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG und wird zur verbotenen Waffe.
Bei der GHM9 sieht das dann so aus:
- Auslieferungszustand: Pistole, 19 Schuss Magazin, Kategorie B
- Klappschaft: länger als 60 cm und kann unter 60 cm verkürzt werden. --> § 17 Abs. 1 Z 11 WaffG, sofern sie nicht Z 7 leg.cit. (> 20 Schuss Magazin), Kat. A
- werksmäßiger Schubschaft: gleich wie Klappschaft, Kat. A
- Schubschaft, letzte Rast blockiert: bleibt verlässlich unter 60 cm, Kategorie B (max. 20 Schuss-Magazin)
- Klappschaft, mit Blockierhülse: bleibt dauerhaft über 60 cm, nur mit Funktionseinbuße verkürzbar. Kategorie B (max. 10 Schuss-Magazin)