Und die 20er Mags kann auch jeder normal erwerben?
Nur das anstecken an die lange Scorpion Variante ohne die "Sportschützengenehmigung" wäre dann illegal,korrekt?
Und die 20er Mags kann auch jeder normal erwerben?
???
gegenfrage:
ist das so?
Nö.
definiere "HA buechse"
selbstverstaendlich darfst du es nicht besitzenraptor hat geschrieben: ↑Do 1. Sep 2022, 15:52Somit darfst Du mir das bis 20 Schuss lange Magazin (egal ob urspr. für Pi oder HA konzipiert) verkaufen, wenn ich bloß sage, ich hätte eine Pistole oder eine Genehmigung, richtig? Das Pistolenmagazin kann sich jeder holen, selbst wenn er sagt, er hätte weder WBK noch Waffe, richtig?
Ich bin aber der Meinung, dass ich es nicht besitzen darf, wenn es in einen HA passen würde und ich nicht die als Pistole gemeldete Pistolenversion davon habe (z.B. eben die Scorpion ohne Schaft) oder einen über 60cm langen HA mit Edelsportschützengenehmigung, richtig?
Mann, ich komme alle paar Wochen drauf, dass die Kapazitätsbeschränkung noch dämlicher ist, als bisher schon gedacht.
gewo hat geschrieben: ↑Do 1. Sep 2022, 16:10und zum thema daemlich:
noch spannender ist es zb wenn wer eine B&T ghm9 - G hat,
und dafuer zb 3 magazine mit mehr als 10 schuss (zb 3 magazine glock 17 mit je 17 schuss) gemeldet hat
er hat aber auch noch eine glock 17 pistole
zu der glock hat er die beiden serienmaessig im lieferumfang befindlichen G17 magazine auch
bei der waffenkontrolle legt er dann 5 magazine glock 17 vor
drei davon sind verbotene gegenstaende gem § 17/1
die anderen zwei sind frei erhaeltlich
Herrlich!gewo hat geschrieben: ↑Do 1. Sep 2022, 16:10selbstverstaendlich darfst du es nicht besitzenraptor hat geschrieben: ↑Do 1. Sep 2022, 15:52Somit darfst Du mir das bis 20 Schuss lange Magazin (egal ob urspr. für Pi oder HA konzipiert) verkaufen, wenn ich bloß sage, ich hätte eine Pistole oder eine Genehmigung, richtig? Das Pistolenmagazin kann sich jeder holen, selbst wenn er sagt, er hätte weder WBK noch Waffe, richtig?
Ich bin aber der Meinung, dass ich es nicht besitzen darf, wenn es in einen HA passen würde und ich nicht die als Pistole gemeldete Pistolenversion davon habe (z.B. eben die Scorpion ohne Schaft) oder einen über 60cm langen HA mit Edelsportschützengenehmigung, richtig?
Mann, ich komme alle paar Wochen drauf, dass die Kapazitätsbeschränkung noch dämlicher ist, als bisher schon gedacht.
und selbstverstaendlich darfst du es zwar besitzen wenn du nur 17/1/9 hast
aber du darfst es nicht in die waffe stecken
ich kann beim kauf von zb einem glock 17 magazin nur drauf hinweisen dass der kaeufer es nur in seine kurzwaffe, nicht aber in eine langwaffe stecken darf
andere optionen hab ich ned
und zum thema daemlich:
noch spannender ist es zb wenn wer eine B&T ghm9 - G hat,
und dafuer zb 3 magazine mit mehr als 10 schuss (zb 3 magazine glock 17 mit je 17 schuss) gemeldet hat
er hat aber auch noch eine glock 17 pistole
zu der glock hat er die beiden serienmaessig im lieferumfang befindlichen G17 magazine auch
bei der waffenkontrolle legt er dann 5 magazine glock 17 vor
drei davon sind verbotene gegenstaende gem § 17/1
die anderen zwei sind frei erhaeltlich
Yepebner33 hat geschrieben: ↑Do 1. Sep 2022, 18:08Herrlich!gewo hat geschrieben: ↑Do 1. Sep 2022, 16:10selbstverstaendlich darfst du es nicht besitzenraptor hat geschrieben: ↑Do 1. Sep 2022, 15:52Somit darfst Du mir das bis 20 Schuss lange Magazin (egal ob urspr. für Pi oder HA konzipiert) verkaufen, wenn ich bloß sage, ich hätte eine Pistole oder eine Genehmigung, richtig? Das Pistolenmagazin kann sich jeder holen, selbst wenn er sagt, er hätte weder WBK noch Waffe, richtig?
Ich bin aber der Meinung, dass ich es nicht besitzen darf, wenn es in einen HA passen würde und ich nicht die als Pistole gemeldete Pistolenversion davon habe (z.B. eben die Scorpion ohne Schaft) oder einen über 60cm langen HA mit Edelsportschützengenehmigung, richtig?
Mann, ich komme alle paar Wochen drauf, dass die Kapazitätsbeschränkung noch dämlicher ist, als bisher schon gedacht.
und selbstverstaendlich darfst du es zwar besitzen wenn du nur 17/1/9 hast
aber du darfst es nicht in die waffe stecken
ich kann beim kauf von zb einem glock 17 magazin nur drauf hinweisen dass der kaeufer es nur in seine kurzwaffe, nicht aber in eine langwaffe stecken darf
andere optionen hab ich ned
und zum thema daemlich:
noch spannender ist es zb wenn wer eine B&T ghm9 - hat,
und dafuer zb 3 magazine mit mehr als 10 schuss (zb 3 magazine glock 17 mit je 17 schuss) gemeldet hat
er hat aber auch noch eine glock 17 pistole
zu der glock hat er die beiden serienmaessig im lieferumfang befindlichen G17 magazine auch
bei der waffenkontrolle legt er dann 5 magazine glock 17 vor
drei davon sind verbotene gegenstaende gem § 17/1
die anderen zwei sind frei erhaeltlich
Sollte nochmal jemand nach "Logik bzw so müsste das der Logik nach ja sein" in unserem Waffenrecht fragen,einfach auf dieses Beispiel verweisen!![]()
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Noch interessanter wirds ja bei 20er AR15/AK Magazinen.
Da gibts ja von beiden auch so kurze Ausführungen,dass sie unter die 60cm fallen,somit als Pistole gelten,oder?
Sprich das gleiche Spielchen kann ich dann auch auf solche 20er Mags anwenden?
Ja, rechtlich sollte das so passen, Du bekommst 20er ohne Edelsportschützenausnahme. Solche AK und AR "Pistolen" gibt es auch, zumindest in den USA. Ob die uns lieferbar sind, ist eine andere Frage. Die ich hiermit stelle.