Re: Halbautomaten ab dem 14.12.
Verfasst: Mo 5. Jul 2021, 23:24
Ist ab dem 14.12. jetzt eigentlich das PE90 (ziviles Stgw90, SIG550) in Österreich verfügbar?
Ich kann immer nur lesen vom SG550 Hiendlmayer Match Kempf, wobei ich aber im Forum nicht lesen konnte warum ein 550er aus der schweiz zum Hiendlmayer muss, dort diverse dinge abgeändert und dann als SG550 nach Österreich verkauft wird.
Irgendein toter Link ins Verband Forum existiert, dort steht aber nix mehr.
Warum musste das SIG550 beim Hiendlmayer in ein SG550 geändert werden?
Was sind die durchgeführten Änderungen?
Was ist der Unterschied vom PE90 zum SG550 Austria Match Kempf Edition?
Kann man das schweizer PE90(angeschweißte Diopter Trommel, )
Sind diese Requirements alle noch vorhanden?
Und ist das jetzt hinfällig. Wenn die Waffe als Kat.B Halbautomat das Werk verlässt, dann sollte das doch auch als Kat.B in Österreich importier und meldbar sein im ZWR.
Ich kann immer nur lesen vom SG550 Hiendlmayer Match Kempf, wobei ich aber im Forum nicht lesen konnte warum ein 550er aus der schweiz zum Hiendlmayer muss, dort diverse dinge abgeändert und dann als SG550 nach Österreich verkauft wird.
Irgendein toter Link ins Verband Forum existiert, dort steht aber nix mehr.
Warum musste das SIG550 beim Hiendlmayer in ein SG550 geändert werden?
Was sind die durchgeführten Änderungen?
Was ist der Unterschied vom PE90 zum SG550 Austria Match Kempf Edition?
Kann man das schweizer PE90(angeschweißte Diopter Trommel, )
Sind diese Requirements vollständig?peter42 in forum.WO hat geschrieben: Die Österreich-Variante (auch zu erkennen am "A" nach der eigentlichen Seriennummer) hat alle Umbauten, die die österreichischen Behörden wollten z.B.
Lauf fest mit Gehäuseoberteil verbunden,
kein Mündungsfeuerdämpfer,
Vollautomatikteile können nicht (bzw. nur mit erheblichem Aufwand, welcher einem Neubau entspricht - da wurden einige Teile verändert, festgeschweißt usw.) eingebaut werden,
die Läufe sind "Bull Barrels" ohne Verjüngungen (damit man den Granatwerfer nicht montieren kann),
es kann kein Bajonett montiert werden, usw.
Sind diese Requirements alle noch vorhanden?
Und ist das jetzt hinfällig. Wenn die Waffe als Kat.B Halbautomat das Werk verlässt, dann sollte das doch auch als Kat.B in Österreich importier und meldbar sein im ZWR.