HowlingWolf hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 08:27
gewo hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 08:18
HowlingWolf hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 08:12
Die Bedingungen des Abs. 3 gelten (z.B. bei vorzeitigen Erweiterungen) übrigens pro Disziplin/Waffe.
quelle?
Balistix hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 08:19
HowlingWolf hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 08:12
Die Bedingungen des Abs. 3 gelten (z.B. bei vorzeitigen Erweiterungen) übrigens pro Disziplin/Waffe.
Bitte um eine Quelle, wo diese Interpretation/Rechtsansicht herkommt.
Edit: Wer im Stakkatostil kommuniziert, ist schneller.
(Theoretisch) einheitliche Vorgehensweise der NÖ Waffenbehörden. Selbst gelesen.
ob waffenreferenten auf sachbearbeiterebene etwas einheitlich machen, - was übrigens NICHT stimmt, ich kenne mindestens zwei behoerden in Niederösterreich die das NICHT so handhaben - oder nicht, sagt nichts ueber die rechtliche Haltbarkeit aus
es gibt seit jahren eine (inoffizielle?) arbeitsgruppe in Niederösterreich die untereinander kommuniziert, von dort kam damals auch die anfrage ans BMLVS betreffend der verbotenene halbautomaten die zu dem voellig wertlosen BMLVS schreiben mit Auflistung von waffentypen gefuehrt hat die angeblich verboten wären (was an einer Waffentype garnicht festgemacht werden konnte sondern nur an waffeneigenschaften).
vermutlich kommt das aus der Richtung ....
das ist völliger bloedsinn
die regeln nach denen vereine die sportschuetzenbestaetigung ausstellen muessen/ dürfen sind - direkt im gesetz - klar definiert
ENTWEDER mind. drei bewerbe im jahr
ODER mind. 12 trainings im jahr
jeder der das glaubhaft macht bekommt bei den vereinen die ICH kenne seine sportschuetzenbestaetigung nach .... weiss ned ... 11b (?). das passiert entsprechend der angaben der verantwortlichen im BMI und unterliegt NICHT der individuellen privat-interpretation von Sachbearbeitern
und selbstverständlich ist man nicht "pro waffe" sportschuetze oder kein sportschuetze sondern als Person sportschuetze.