haunclesam hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:Weder die Behörde in OÖ noch die BPD Wien haben etwas beanstandet.... Also von daher kann da was nicht stimmen
die sind auch nicht fuer den vollzug der kriegsmaterialverordnung zustaendig
Bud Spencer hat geschrieben:Das dürfte sich wohl rein auf die sportlichen Varianten in .308 mit abnehmbaren Magazin beziehen...
ja, es gibt hier offenbar einen katalog von konstruktionsmerkmalen welche nicht vorhanden sein duerfen
wenn ich mich recht erinnere:
- keine abnehmbaren magazine
- keine montagemoeglichkeiten fuer zubehoer wie schienen ect
- keine montagemoeglichkeit fuer zweibein
- keine anbringungsmoeglichkeit fuer muendungsfeuerdaempfer
- und irgendwas mit dem gewichtsschwerpunkt der waffe ...
Und wie steht es um andere Waffen auf die diese Merkmale zutreffen!?
hi
versteh mich ned falsch
aber ich glaub die ganze spekuliererei hier bringt nix und ist eher kontraproduktiv
der vollzug der KMV wurde in AT immer schon traditionell vom BMI mitverantwortet bzw mitbetrieben
seit okt 2012 hat das BMLV den vollzug wieder selbst uebernommen (haben offenbar nix besseres zu tun oder so...)
daraus ergeben sich jetzt aenderungen
was das fuer die zukunft bedeutet (vor allem im bezug auf bereits im umlauf befindliche waffen) kann dir kein mensch sagen
das muessen sich die ueberlegen die das ganze verbockt haben
im professionellem umfeld ueberlegen sich behoerden sowas vorher
akkordieren einen gemeinsamen standpunkt und sorgen fuer evt noetige uebergangsregelungen ect
geben erlaesse raus oder sonstwas
davon ist mir bisher nichts bekannt ...
und ich weiss auch aus erster hand dass die waffenreferenten und sachbearbeiter auf den BHs und LPDs von der ganzen sache definitiv noch nie was gehoert haben
von daher ist es nicht verwunderlich dass diese beamten ohne wimpernzucken in ihren akten weiterhin ganz normal waffen hin- und herschreiben von denen ein anderes ministerium der meinung ist sie waeren ploetzlich zu KM "mutiert"...
ich weiss auch ned ob die sache schon bei einem hoechstgericht ist
evt steht da ja noch eine entscheidung an
ich kann dir dazu jedenfalls nicht mehr sagen als schon hier im thread steht