mura hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:Das Ding ist ein troy medieval muzzle brake. Länge: 2.25 inch
Und schon ist das Thema erledigt, Dreck!
naja
MFD anschweissen geht schon auch
gutachten dazu
passt
mura hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:Das Ding ist ein troy medieval muzzle brake. Länge: 2.25 inch
Und schon ist das Thema erledigt, Dreck!
Red6 hat geschrieben:Wieso wird eigentlich auf die Länge mit eingeklappten Schaft abgestellt? Immerhin heißt es in §3 WaffG:Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Oder gibt es hierzu eine offizielle Rechtsmeinung oder ein entsprechendes klärendes Urteil, dass hier die geringste mögliche Länge heranzuziehen ist (was in meinen meinen Augen allerdings nur schwer mit "höchstens" vereinbar wäre)?
gewo hat geschrieben:mura hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:Das Ding ist ein troy medieval muzzle brake. Länge: 2.25 inch
Und schon ist das Thema erledigt, Dreck!
naja
MFD anschweissen geht schon auch
gutachten dazu
passt
gewo hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:Das Ding ist ein troy medieval muzzle brake. Länge: 2.25 inch
und mehr als 10mm hat des laufgewinde sicher nicht
also 57mm minus 10mm gewinde am lauf
macht 47mm weniger lang wenn der MFD herunten ist
damit geht es sich genau um an centimeter ned aus ...
wurscht
is halt kat B ..
PS:
evt rettet dich der pistolengriff
der scheint weiter nach hinten zu stehen als das klappscharnier oben
ist die frage ob der mit eingerechnet wurde in die geklappte laenge ...
gewo hat geschrieben:Red6 hat geschrieben:Wieso wird eigentlich auf die Länge mit eingeklappten Schaft abgestellt? Immerhin heißt es in §3 WaffG:Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Oder gibt es hierzu eine offizielle Rechtsmeinung oder ein entsprechendes klärendes Urteil, dass hier die geringste mögliche Länge heranzuziehen ist (was in meinen meinen Augen allerdings nur schwer mit "höchstens" vereinbar wäre)?
hi
ja, da gibts an haufen OGH urteile
du musst von der definition der kat C waffen ausgehen
also "MINDESTlaenge 60cm"
dann ist es auch logisch ....
Schusswaffen der Kategorie C sind Schusswaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter den 3. noch unter den 4. Abschnitt dieses Bundesgesetzes fallen.
Red6 hat geschrieben:
Könntest mir bitte ein entsprechendes OGH-Urteil nennen? Ich finde auf Jusline nämlich keine diesbezüglichen.
eXistenZ hat geschrieben:Gewo, hättest du grundsätzliches Interesse das troy PAR zu importieren?
(Nach Klärung der tatsächlichen rechtlichen Situation die hoffentlich Kat. C lautet)
Irwin J. Finster hat geschrieben:Bei einer Bestellung wär ich auch dabei!