Maddin hat geschrieben: aber sinnlose und überzogene, sprich tiefere in die Privatssphäre eingreifende gun control als jetzt ist abzulehnen. In Österreich läuft es gut, wieso braucht es Verschärfungen ? Warum braucht es diese "mehr denn je" ? Das muss man bitte erklären...
Kurze Antwort: Ich bin mit den Gesetzen, so wie diese in Österreich sind eigentlich ganz zufrieden. (das "mehr denn je" hab ich geschrieben weil mich vorhin ein LWB ein bissl aggro angegangen ist, ohne sein Gegenüber richtig einzuschätzen. Und diese aggressive Mentalität spricht für mich eindeutig gegen eine leichtfertige Vergabe von Waffenpässen.)
Lange Antwort, zu den Gesetzen selbst: Insgesamt nehme ich das vor allem so wahr, dass es in Ö zum Thema "verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwaffen" zwei Säulen gibt, die diesen gewährleisten (sollen. Ausrutscher gibts leider immer). Es sind nicht nur die staatlich definierten Vorschriften und Massnahmen, die Sinn machen ( Mindestalter, WBK, psychologisches Gutachten, etc.), sondern es gibt auch noch etwas zweites. Etwas, das ich als "gegenseitige informelle Integration" bezeichnen würde (zB. der Austausch in Schützenvereinen, oder über Foren wie diesem hier, etc. - find ich extrem wichtig). Und das ist etwas, wo ungeschriebene Regeln verhandelt und definiert werden, etwas, das ein entsprechendes Sozialverhalten untereinander regelt.
Das ist so wie: wenn man wo zum Essen eingeladen ist, dann kackt man dort nicht ins Stiegenhaus, weil man grad mal muss - und das ist jetzt nicht in der österreichischen Verfassung so verankert, das weiss man einfach - vermutlich weil man es als kleines Kind gelernt hat.
Es lernt halt aber nicht jeder schon als kleines Kind, wie man mit einer Glock umgeht (und nein, ich bin nicht dafür, verpflichtenden Schiessunterricht in der Volksschule einzuführen).
Jedenfalls, ohne diese zusätzliche informelle Säule würde ich aber die Gesetze selbst nicht als ausreichend bezeichnen - siehe zB. Nachweis den man für die WBK erbringen muss, dass man fähig ist, mit FFW umzugehen. Weil man eine halbe Stunde in nem Theoriekurs gesessen ist, und mal eine Minute lang eine Glock gehalten hat und damit 5 Schüsse auf eine 10m entfernte Scheibe abgegeben hat... Hahaha...
Insofern find ich auch die Gesetze gut, weil es auch soetwas wie einen Ermessensspielraum im Sinne einer Schnittmenge zwischen diesen beiden Säulen gibt, zB. dann wenn im Rahmen der WBK Erweiterung seitens der Behörde von (hoffentlich) fähigem Personal eingeschätzt wird, ob diese informell integrative Säule vorhanden ist.
Würdet ihr als Beamte einem manisch kichernden Typen mit wirren Blick, der weder Ergebnisse noch Tätigkeit im Verein vorweisen kann seinen Antrag auf Erweiterung um 10 Plätze genehmigen ?
Da bin ich doch liebend gern für eine Einschränkung meiner persönlichen Freiheit, und bring halt ein 100er Pack durchlöcherter und vom Vereinsvorstand unterschriebener Scheiben mit.
Alles wird gut.