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Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von gewo » Fr 3. Nov 2017, 09:33

manfred hat geschrieben:... Das in der Dienstanweisung VERBRINGEN stand ist keine genaue Definition.


VERBRINGUNG ist der waffenrechtliche terminus fuer eine ausfuhr bzw einfuhr von waffen innerhalb der EU

dieser terminus wird dafuer durchgehend in allen formularen und verordnungen auch vom wirtschaftsministerium verwendet

wenn also von einer "verbringung" von waffen nach "russland" geschrieben wurde dann kann es sich um keinen rechtlichen terminus handeln denn eine solche verbringung (im rechtlichen sinn) kann es nicht geben - solange russland nicht mitglied der EU ist ;-)

es handelt es sich dabei also um eine handlungsbeschreibung (etwas nehmen und wo hin bringen) ned mehr und ned weniger

der begriff trifft keine aussage darueber zu welchem zweck die waren ausgefuehrt werden

das statement "die verbringung nach russland ist unzulaessig" ist eine nullaussage
festzustellen waere gewesen zu welchem zweck die ausfuhr erfolgt
eigentlich das tagesgeschaeft eines zoellners .... anweisung hin oder her
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von gewo » Fr 3. Nov 2017, 09:41

W[i]BK hat geschrieben:Also kurz und knapp die Antworten zusammengefasst:


Niemand is zuständig.
Das Team hat sich im Vorfeld nicht darum gekümmert.


schaut so aus

wobei man dem armen kneringer zu gute halten muss dass bis kurz nach dem vorfall auf der offiziellen webseite des wirtschaftsministeriums ausdruecklich festgeschreiben stand dass fuer die ausreise von jaegern und sportschuetzen mit ihren jagd oder sportwaffen der EU feuerwaffenpass eine ausreichende legitimation ist

ich hab den text auch mal gescreenshooted monate vorher (weil es da darum ging dass genau an dieser stelle auch festgeschrieben stand dass voruebergehende ausfuhren von reparaturwaffen ect nicht den ausfuhrbestimmungen des wirtschaftsministeriums unterliegen, wohl aber den waffenrechtlichen ausfuhrbestimmungen - und das wurde von den zustaenidgen beamten im wirtschftsministerum immer leidenschaftich bestritten, ich dachte es ist in solchen faellen immer gut was schwarz auf weiss zu haben)

habs auf die schnelle aber nicht gefunden neulich ...
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