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Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von Mentor » Mo 26. Jun 2017, 21:43

Firearms United Austria Vlog - Interview mit Mario Kneringer (IPSC Austria)


https://youtu.be/HfJuad9EUms


[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=HfJuad9EUms[/youtube]
Zuletzt geändert von Mentor am Mo 26. Jun 2017, 22:06, insgesamt 1-mal geändert.

W[i]BK
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von W[i]BK » Mo 26. Jun 2017, 22:00

Danke für den Link!


Sehr informativ und sachlich/neutral.

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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von acme0905 » Di 27. Jun 2017, 06:13

also ich bin sehr gespannt ob jemals herauskommt wer
(person, organisation, partei) für diese weisung verantwortlich ist.



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Kriss
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von Kriss » Di 27. Jun 2017, 07:22

Super Video, kann man das ganze besser nachvollziehen als in ihrgendwelchen Zeitungsberichten.
Bin wirklich gespannt wer das ganze eingefädelt hat, hoffentlich erfahren wir das noch. Das einem Behörden bei Auskünften und Anfragen selten was schriftlich in die Hand geben kennt man ja. Erst wenn es so wirklich um was geht, gibts auf einmal überall Probleme. :roll:




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Orange erntefrisch 6cm
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von tousibaer » Di 27. Jun 2017, 08:22

Morgen.

Kriss hat geschrieben:Das einem Behörden bei Auskünften und Anfragen selten was schriftlich in die Hand geben kennt man ja. Erst wenn es so wirklich um was geht, gibts auf einmal überall Probleme. :roll:


Auch wenn´s mühsam ist:
Gedächtnisprotokoll schreiben, solange die Erinnerung noch frisch ist.
Ich schick mir dann immer eine email von einer meiner Adressen zu einer Anderen, dann ist auch das Datum "dokumentiert".
(Hab aber keine Ahnung ob so was im Extremfall "hält").

Lg Alex

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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von gewo » Di 27. Jun 2017, 09:32

wir machen andauernd exporte
im prinzip ist es einfach

es ist die waffenrechtliche genehmigung (anzeige) zu unterscheiden von der ausfuhrrechtlichen

ausfuhrrecht

quelle:
https://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaf ... 20Text.pdf
Artikel 9
(1) Vereinfachte Verfahren für die vorübergehende Ausfuhr
oder die Wiederausfuhr von Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentli
chen Komponenten und Munition finden wie folgt Anwendung:
a) Es ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich für
i) die vorübergehende Ausfuhr durch Jäger oder Sportschüt
zen als Teil ihres begleiteten persönlichen Gepäcks wäh
rend einer Reise in ein Drittland, sofern sie den zustän
digen Behörden den Grund für die Reise glaubhaft ma
chen, insbesondere durch Vorlage einer Einladung oder
eines sonstigen Nachweises für die Teilnahme an Jagd-
oder Schießsportveranstaltungen im Bestimmungsdritt
land, von
— einer oder mehrerer Feuerwaffen;
— deren wesentlichen Komponenten, wenn sie gekenn
zeichnet sind, sowie deren Teilen;
— der dazugehörigen Munition mit einer Höchstmenge
von 800 Schuss für Jäger und 1 200 Schuss für Sport
schützen;


damit is zamgessen die gschicht

es gibt kein ermessen fuer die behoerde was den artikel 9 betrifft, ich habe jedenfalls im ganzen AuwG keines gefunden
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von Grazer » Di 27. Jun 2017, 10:08

Ich denke, dort wirst du es auch nicht finden. Wahrscheinlich eher dort:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 1009&rid=1

Wie das Beispiel des Schweizer Forumskollegen zeigt viewtopic.php?f=50&t=37108, ist das Waffengesetz für die Beurteilung der Sachverhalte in Bezug auf die Maßnahmen gegen Russland anscheinen nicht von Belang.

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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von gewo » Di 27. Jun 2017, 10:35

Grazer hat geschrieben:Ich denke, dort wirst du es auch nicht finden. Wahrscheinlich eher dort:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 1009&rid=1

Wie das Beispiel des Schweizer Forumskollegen zeigt viewtopic.php?f=50&t=37108, ist das Waffengesetz für die Beurteilung der Sachverhalte in Bezug auf die Maßnahmen gegen Russland anscheinen nicht von Belang.


no way
ned mal im entferntesten laesst sich das anwenden

lies doch selber, geneua JENE zwecke um die es ging sind ausgenommen


(3)
Es ist angezeigt, die Ausfuhren bestimmter Güter und Technolo
gien mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 428/2009 des Rates und die Erbringung damit ver
bundener Dienstleistungen sowie bestimmte Dienstleistungen im
Zusammenhang mit der Lieferung von Rüstungsgütern und mi
litärischer Ausrüstung zu beschränken, wenn die Mitgliedstaaten
ein Embargo für solche Güter anwenden. Dieses Verbot
sollte nicht die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit dop
peltem Verwendungszweck berühren, einschließlich für die Luft
fahrt und für die Weltraumindustrie, für nichtmilitärische Zwecke
oder für nichtmilitärische Endnutzer.


es gibt dann zwar drunter noch den artikel 2 (nachstehend)
dieser ist aber dem punkt 3 untergruppiert
dh wenn die bedingung "nichtmilitaerischer endnutzer" erfuelklt ist, dann ist dieser artikel gegenstandslos

Artikel 2
(1) Es ist verboten, Güter und Technologien mit doppeltem Verwen
dungszweck mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder
mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu ver
kaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen, wenn diese Güter
ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder [b]für einen militärischen
Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein könnten
[/b].


da es sich zudem um legale waffe gehandelt hat welche von den jeweiligen legalen eigentuemern in oesterreich besessen worden sind und im ZUWR eingetragen waren, ist es nicht vorstellbar dass diese fuer militaerische enduser in russland bestimmt waren (das kann bei waffen welche ggf. gegenstand der geschaeftstaetigkeit eines unternehmens waren anders gesehen werden)


ich kann mir nach wie vor NICHT vorstellen dass es das russlandembargo war welches der grund fuer das problem war

es fehlt hier - auch im vergleich zu anderen EU-staaten deren athleten ja problemlos ausreisen durften - meiner meinung nach jede rechtsgrundlage

man kann nur hoffen dass seitens der rechtsvertretungen alle noetigen schritte gesetzt werden und es zu keinen versaeumnissen beim einbringen von rechtsmitteln gibt

es scheint hier ja auch um eine menge geld zu gehen

die reisekosten sind da ja noch das wenigste
aber was die vorbereitung und das training fuer diese grossveranstaltung betrifft, da geht es ja um viele € 10.000,- euro pro person...
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von Grazer » Di 27. Jun 2017, 11:22

gewo hat geschrieben:
Grazer hat geschrieben:[..]ich kann mir nach wie vor NICHT vorstellen dass es das russlandembargo war welches der grund fuer das problem war es fehlt hier - auch im vergleich zu anderen EU-staaten deren athleten ja problemlos ausreisen durften - meiner meinung nach jede rechtsgrundlage

man kann nur hoffen dass seitens der rechtsvertretungen alle noetigen schritte gesetzt werden und es zu keinen versaeumnissen beim einbringen von rechtsmitteln gibt[..]


Ich bin ziemlich sicher, dass letztlich mit den Sanktionen argumentiert werden wird. Worum es mir aber im Wesentlichen ging war, dass das Waffengesetz hier wohl nicht zur Anwendung kam.
Letztlich wird sich das ohne professionelle Aussage durch Juristen und/oder ein abschließendes Urteil in dieser Sache sowieso nicht lösen lassen und jede Diskussion wird bis dahin für die Würscht sein.

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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von SIPR » Di 27. Jun 2017, 11:50

Nehmt es einfach als "Testrun" der Behörde für zukünftige Aktionen.
Jetzt schauen sie mal in Brüssel, ob sie damit durchkommen.
Wenn ja, machen sie es wieder.
So einfach ist es.

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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von diver99 » Di 27. Jun 2017, 12:16

SIPR hat geschrieben:Nehmt es einfach als "Testrun" der Behörde für zukünftige Aktionen.
Jetzt schauen sie mal in Brüssel, ob sie damit durchkommen.
Wenn ja, machen sie es wieder.
So einfach ist es.


Ich weiß, ich red mir's leicht. Darum: alle Rechtsmittel ausschöpfen!
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

Benjamin Franklin (1706 - 1790)

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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von Coolhand1980 » Di 27. Jun 2017, 14:09

Wieso glaubts ihr, dass das aus Brüssel gekommen ist?
Dann wären ja alle EU Staaten betroffen gewesen.
Da hat ein drittklassiger Sesselfurzer Panik bekommen (es gab was zu entscheiden!) und aufgrund mangelnder Fachkompetenz eine falsche Entscheidung getroffen.

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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von gewo » Di 27. Jun 2017, 14:13

Coolhand1980 hat geschrieben:Wieso glaubts ihr, dass das aus Brüssel gekommen ist?
Dann wären ja alle EU Staaten betroffen gewesen.
Da hat ein drittklassiger Sesselfurzer Panik bekommen (es gab was zu entscheiden!) und aufgrund mangelnder Fachkompetenz eine falsche Entscheidung getroffen.


ja, denke ich auch
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von BigBen » Di 27. Jun 2017, 14:38

Coolhand1980 hat geschrieben:Wieso glaubts ihr, dass das aus Brüssel gekommen ist?
Dann wären ja alle EU Staaten betroffen gewesen.
Da hat ein drittklassiger Sesselfurzer Panik bekommen (es gab was zu entscheiden!) und aufgrund mangelnder Fachkompetenz eine falsche Entscheidung getroffen.


Da bin ich mir jetzt nicht ganz so sicher...betroffen waren die 2 EU-Granden FR und DE...und natürlich der Musterschüler in vorauseilendem Gehorsam AT...

Aber wir werden sehen, ich hoffe die Angelegenheit geht vor Gericht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Beitrag von Coolhand1980 » Di 27. Jun 2017, 14:45

Vor Gericht, und dann vor die Disziplinarkommission...dort setzt es dann individuelle Schmerzen...

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