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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 23:39
von gewo
manfred hat geschrieben:Dass die Beschwerdeführer ihre Waffen für die Teilnahme an der IPSC Rifle-Weltmeisterschaft ausführen dürfen, wurde dem RD auch in meh-reren E-Mails eines Mitarbeiters des Bundesministeriums für Finanzen (Zoll) bestätigt. Die Dienstanweisung kam am Vortag der Abreise um 20:00 Uhr an die Zollfahndung.


naja
formell ist die zustaendige behoerde halt das wirtschaftsministerium

auch wenn diverse user in der vergangenheit hier im forum immer wieder versucht haben glauben zu machen dass ausfuhrbestimmungen nur fuer gewerbliche ausfuhren gelten ....

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 13. Aug 2017, 10:21
von Incite
gewo hat geschrieben:
manfred hat geschrieben:Dass die Beschwerdeführer ihre Waffen für die Teilnahme an der IPSC Rifle-Weltmeisterschaft ausführen dürfen, wurde dem RD auch in meh-reren E-Mails eines Mitarbeiters des Bundesministeriums für Finanzen (Zoll) bestätigt. Die Dienstanweisung kam am Vortag der Abreise um 20:00 Uhr an die Zollfahndung.


naja
formell ist die zustaendige behoerde halt das wirtschaftsministerium

auch wenn diverse user in der vergangenheit hier im forum immer wieder versucht haben glauben zu machen dass ausfuhrbestimmungen nur fuer gewerbliche ausfuhren gelten ....


Das hätte (oder in meinem Fall hat) ein Anruf dort aus der Welt schaffen können. Zumindest kostet der Bescheid dort nicht noch zusätzliche € aber halt ordentlich Zeit.

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 13. Aug 2017, 11:15
von Steyrer
Müssen sich Ministerien nicht an EU-Verordnungen halten? Oder nur wenn es gerade zur eigenen Ideologie passt?

VERORDNUNG (EU) Nr. 258/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 14. März 2012: (http://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaft/exportkontrolle-online/Documents/L%2094%20258-2012%20Text.pdf)
Artikel 9
(1) Vereinfachte Verfahren für die vorübergehende Ausfuhr oder die Wiederausfuhr von Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentli­chen Komponenten und Munition finden wie folgt Anwendung:
a) Es ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich für
i) die vorübergehende Ausfuhr durch Jäger oder Sportschüt­zen als Teil ihres begleiteten persönlichen Gepäcks während einer Reise in ein Drittland, sofern sie den zustän­digen Behörden den Grund für die Reise glaubhaft ma­chen, insbesondere durch Vorlage einer Einladung oder eines sonstigen Nachweises für die Teilnahme an Jagd- oder Schießsportveranstaltungen im Bestimmungsdritt­land, von
— einer oder mehrerer Feuerwaffen;
— deren wesentlichen Komponenten, wenn sie gekenn­zeichnet sind, sowie deren Teilen;
— der dazugehörigen Munition mit einer Höchstmenge von 800 Schuss für Jäger und 1 200 Schuss für Sport­schützen;

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 13. Aug 2017, 11:42
von gewo
Steyrer hat geschrieben:Müssen sich Ministerien nicht an EU-Verordnungen halten? Oder nur wenn es gerade zur eigenen Ideologie passt?

VERORDNUNG (EU) Nr. 258/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 14. März 2012: (http://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaft/exportkontrolle-online/Documents/L%2094%20258-2012%20Text.pdf)
Artikel 9
(1) Vereinfachte Verfahren für die vorübergehende Ausfuhr oder die Wiederausfuhr von Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentli­chen Komponenten und Munition finden wie folgt Anwendung:
a) Es ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich für
i) die vorübergehende Ausfuhr durch Jäger oder Sportschüt­zen als Teil ihres begleiteten persönlichen Gepäcks während einer Reise in ein Drittland, sofern sie den zustän­digen Behörden den Grund für die Reise glaubhaft ma­chen, insbesondere durch Vorlage einer Einladung oder eines sonstigen Nachweises für die Teilnahme an Jagd- oder Schießsportveranstaltungen im Bestimmungsdritt­land, von
— einer oder mehrerer Feuerwaffen;
— deren wesentlichen Komponenten, wenn sie gekenn­zeichnet sind, sowie deren Teilen;
— der dazugehörigen Munition mit einer Höchstmenge von 800 Schuss für Jäger und 1 200 Schuss für Sport­schützen;


ich denke genau das war der text der frueher im exportkontrolle online portal gestanden hat
ich finde diesen nach den aenderungen auf der webseite nun nicht mehr dort

erst stand aber nachher noch einige tage drauf

ich habe selber nachgesehen weil ich ja zuerst auch einige postings lang die meinung vertreten habe es muesste beim wirtschaftsministerium um eine ausfuhrgenehmigung angesucht werden
dann ist mir die ausnahme eingefallen
ich hab sie gesucht
sie gefunden
und dann diesbezueglich nix mehr hier gepostet, weil ausnahme ist ausnahme

einen zusammenhang mit dem embargo sehe ich mitnichten

weder steht in der EU verordnung was darueber dass die ausnahme nicht bei embargolaendern gilt
noch stehen sportwaffen in der - erschoepfenden - aufzaehlung der embargo richtlinie

es gibt hier keinen ansatz dazu

ich denke man hat genau diese verordnung in der massnahmenbeschwerde mit angefuehrt
wenn nicht kann mans ja beizeiten nachreichen ...

edit:
es ist ja auch nicht so als ob das dass erste embargo ueberhaupt waere
es gibt zb seit langen ein embargo gegen aegypten
weiss ned ob wer letztens mit einem tauchermesser oder einer harpune nach aegypten geflogen ist
aber ich vermute ja
es wurden in den letzten 50 jahren sicher tausend mal mehr menschen durch messer, speere und aexte getoetet als durch sportliche halbautomaten
wenn also die sportgeraete der athleten als "waffen" im sinne des embargos gelten dann muessten es die (taucher)messer der touristen schon lange

ich kann mich an keinen vorfall erinnern bei welchem tauchern am flughafen ihre messer beschlagnahmt worden sind ...

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 13. Aug 2017, 11:50
von gewo
aber der §1 (3), 2. AußHV,

ist lt ris.gv.at
aufgehoben seit 2015 durch

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2015/430

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 13. Aug 2017, 12:06
von gewo
woolf hat geschrieben:Wenn, so wie du sagst, nichts davon in der EU-VO steht, dann haben die unseren als EU-Musterschüler anscheinend wieder mal Fleißaufgaben gemacht :whistle:


so wollte ich mich nicht ausdruecken

ich bin kein anwalt
aber bei standardtasks spar ich mir gerne einen weil die meisten eh keinen plan von ihrem job haben

wennst eine unverbindliche auskunft willst plaudern die meisten das blaue vom himmel, und wennst eine verbindliche willst dann beauftragen sie einen rechtswissenschaftler um €.€€€,- fuer ein gutachten, welches dir dann mit 100% preisaufschlag weiterverrechnet wird

das kann ich mir ned leisten

da wir immer wieder mal exportieren ( verbringen ) hab ich mir den ganzen gesetzestext inkl. verordnungen und erlaesse soweit die mir zugaenglich waren durchstudiert, und bei den sachen die mir unklar waren einen fachanwalt zur klaerung beigezogen

ich habe aber nie das embargothema grossartig studiert weil das unsere exportaktivitaeten nicht beruehrt

von daher muesste es heissen " .... mir waere in der EU-VO keinerlei bezug dazu aufgefallen ...", es kann schon sein dass die irgendwo versteckt sind ...

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 13. Aug 2017, 12:11
von gewo
woolf hat geschrieben:@ gewo: ich hab noch in einer alten Version der VO geschaut. In der neuen VO ist es jetzt Abs. (4), inhaltlich ist es aber genau gleich geblieben.

Hier der Link: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR40128356
:


hmmmm
das ist schlecht

es haette also wohl tatsaechlich eine ausfuhrgenehmigung beantragt werden muessen

aufgrund der nur teilweisen publizierung der ausnahmen im exportportal war es aber wohl wirklich sehr leicht diese ausnahme der ausnahme zu uebersehen ...

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 13. Aug 2017, 14:42
von manfred
http://www.zoll-beratung.at/zoll-news/z ... dnung.html

Dr Raul Wagner wird das schon machen und es ist so wie wenn Österreich bei der Fußball WM gewinnt oder verliert , es gibt viele Experten vorn Bildschirm und nachher im Wirtshaus, am Ergebnis ändert sich nix.

Das Ergebnis dauert halt

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 13. Aug 2017, 16:24
von Scaramanga
Bemerkenswert, dass die Friedensoasen Afghanistan und Syrien und Ukraine nicht in der Liste der Embargostaaten aufscheinen.

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 13. Aug 2017, 21:07
von manfred
Auch wird über Drittländer das Embargo umgangen, es wird zwar schwieriger weil die Waren mittlerweile Codiert sind. Aber ich kenne Firmen ( auch eine Suppenfirma) die haben in Serbien einen Firmensitz und auch welche die haben in Russland Firmen , also russische Firmen und Zuwachsraten von denen andere Firmen nur träumen können, der Markt dort ist riesengroß. Ich nenne absichtlich nicht die Firmennamen

Aber zurück zum Thema bei einer Wettkampfteilnahme handelt es sich nicht um einen Verkauf oder Handel.
Warum waren dann Frankreich BRD und Österreich es nicht erlaubt und den restlichen EU Staaten schon?
Das bei den parlamentarischen Anfragen nichts herauskommt war so oder so klar, bzw. wurde nicht darauf eingegangen wie viele Personen vorher betroffen (Jäger Sportschützen) waren, und ob das verhindert oder erlaubt wurde, bzw wie das gehandhabt wurde. Ich kenne einen Jäger der mit Jagdgewehr und Einladung (Visum und EU Feuerwaffenpass) nach Russland ( ins Embargoland und zurück) problemlos geflogen ist und auch nicht vorher angesucht hat. Sein ZF ( C Gewehr ) könnte ja auch dual verwendet werden
Er ist auch mit der AUA geflogen und hat es so wie wir gemeldet, da war die Zollfahndung nicht da.
-

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: So 13. Aug 2017, 21:36
von Maddin
manfred hat geschrieben:Auch wird über Drittländer das Embargo umgangen, es wird zwar schwieriger weil die Waren mittlerweile Codiert sind. Aber ich kenne Firmen ( auch eine Suppenfirma) die haben in Serbien einen Firmensitz und auch welche die haben in Russland Firmen , also russische Firmen und Zuwachsraten von denen andere Firmen nur träumen können, der Markt dort ist riesengroß. Ich nenne absichtlich nicht die Firmennamen

Aber zurück zum Thema bei einer Wettkampfteilnahme handelt es sich nicht um einen Verkauf oder Handel.
Warum waren dann Frankreich BRD und Österreich es nicht erlaubt und den restlichen EU Staaten schon?
Das bei den parlamentarischen Anfragen nichts herauskommt war so oder so klar, bzw. wurde nicht darauf eingegangen wie viele Personen vorher betroffen (Jäger Sportschützen) waren, und ob das verhindert oder erlaubt wurde, bzw wie das gehandhabt wurde. Ich kenne einen Jäger der mit Jagdgewehr und Einladung (Visum und EU Feuerwaffenpass) nach Russland ( ins Embargoland und zurück) problemlos geflogen ist und auch nicht vorher angesucht hat. Sein ZF ( C Gewehr ) könnte ja auch dual verwendet werden
Er ist auch mit der AUA geflogen und hat es so wie wir gemeldet, da war die Zollfahndung nicht da.
-


Eine Firma ohne Namen zu nennen wird ja auch tatsächlich schwierig sein. Die Firma ist nämlich der Name des Unternehmers im Firmenbuch. :whistle: ;)

Die einzelnen Reisen nach Russland sind sicher nicht mit einer WM mit etwas Medienpräsenz zu vergleichen, die Medien haben ja auch sofort Wind davon bekommen. Offenbar haben sie aber tatsächlich nicht alle Rechtsvorschriften eingehalten, womit sich das Thema eigentlich eh erledigt hat.

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen

Verfasst: Mo 14. Aug 2017, 15:41
von SIPR
Scaramanga hat geschrieben:Bemerkenswert, dass die Friedensoasen Afghanistan und Syrien und Ukraine nicht in der Liste der Embargostaaten aufscheinen.


Die 3 genannten failed States haben ja auch kein Territorium eines anderen Staates besetzt.