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STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 10:05
von maggus

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 10:52
von BlackWolf
Bin ich gespannt was die Differenz zum klassischen HA AUG ist

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 11:03
von the_law
BlackWolf hat geschrieben:Bin ich gespannt was die Differenz zum klassischen HA AUG ist


i würd fast wetten das sich preislich ka große differenz ergeben wird :mrgreen:

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 11:03
von rupi
gibts das Ding nicht eh schon seit Jahren ?

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 11:07
von gunlove
the_law hat geschrieben:
BlackWolf hat geschrieben:Bin ich gespannt was die Differenz zum klassischen HA AUG ist


i würd fast wetten das sich preislich ka große differenz ergeben wird :mrgreen:

Das befürchte ich auch!

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 11:28
von jagawirth
rupi hat geschrieben:gibts das Ding nicht eh schon seit Jahren ?

In England jedenfalls aufgrund ihres Waffenrechts :tipphead:

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 11:41
von BlackWolf
gunlove hat geschrieben:
the_law hat geschrieben:
BlackWolf hat geschrieben:Bin ich gespannt was die Differenz zum klassischen HA AUG ist


i würd fast wetten das sich preislich ka große differenz ergeben wird :mrgreen:

Das befürchte ich auch!



wenn die Differenz "groß" ist und Steyr die raren WBK Plätze bedenkt, könnte sich da ein größeres Geschäft auftun

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 12:18
von piefke
Gab Mal eine umgebaute Charge für den deutschen Markt. Ich glaube blendinger hatte die verkauft.
Verkaufte sich aber nicht so super und in Österreich war die trotzdem Kat B.

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 13:09
von titan
Es gab schon mal eine Initiative hier für die Einstufung in Ö. Rausgekommen ist damals dies. Laut Hersteller nicht kompatibel, aber mangels Herausrücken von Originalplänen an das einzustufende Ministerium nicht erlaubt und einen Import zum Zwecke der ungewissen Feststellung wollten sich sowohl Interessenten sowie ein wiener Händler nicht antun. Das war noch zu Zeiten, als Kat C Waffen nur meldepflichtig waren. Laut Auskunft eines Steyr Mitarbeiters der höheren Riege war es auch vonseiten Steyr nicht sonderlich erwünscht, ein Gewehr mit potentiell halbautomatischem Funktionsdesign auf den nur meldepflichtigen Markt zu bringen - wohlgemerkt unter dem Hinweiß, dass es sich seiner Einschätzung nach bei den damaligen Interessenten und Käufern des Kat B AUG Z (das halbautomatische) um sehr anständige Personen handelt. Wer ein Aug wollte/will sollte sich um ein Kat B AUG Z bemühen. Möglicherweise hat sich die Meinung des Herstellers dazu seit der Einführung des ZWR geändert. Dadurch wäre jeder Käufer dauerhaft registriert.

Technischs Detail: Das Repetiergewehr hat keine Gasabnahme gleich wie die MP88. Und das dauernde Repetieren ist ein Krampf!

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 13:45
von 30-06
Seit wann bedarf es bei einem Repetiergewehr einer Einstufung?
Kann mir auch nicht vorstellen dass dafür ein grosser Markt hierzulande ist wenn das Teil vermutlich deutlich über 1000.- € VK liegt....werden aber wohl zumindest besser verarbeitet sein als die IO AR-15 Repetierer - da durfte ich mal eins zerlegt sehen,das hat mir eher nach Bastelstunde ausgesehen bzw. für 1600.- € eigentlich eine Frechheit.

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 14:02
von rupi
30-06 hat geschrieben:Seit wann bedarf es bei einem Repetiergewehr einer Einstufung?

wenn es eine Bauteilgleichheit von waffenrelevanten Kat. B Bauteilen gibt

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 14:06
von Incite
30-06 hat geschrieben:Seit wann bedarf es bei einem Repetiergewehr einer Einstufung?
Kann mir auch nicht vorstellen dass dafür ein grosser Markt hierzulande ist wenn das Teil vermutlich deutlich über 1000.- € VK liegt....werden aber wohl zumindest besser verarbeitet sein als die IO AR-15 Repetierer - da durfte ich mal eins zerlegt sehen,das hat mir eher nach Bastelstunde ausgesehen bzw. für 1600.- € eigentlich eine Frechheit.


Ich nehme mal an falls waffenrechtlich relevante Teile in A oder möglichweise die B Kategorie passen oder gar gleich sind. Durch die EU Richtlinie wird ja auch noch die Anzahl der relevanten Teile erhöht aber das steht noch auf einem anderen Blatt.

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 14:12
von titan
Waffenrechtlich relevante Teile wie Verschluss Verschlusskopf oder Lauf dürfen nicht von einer Kat A oder Kat B Waffe stammen bzw damit kompatibel sein - es sei denn es gibt eine Einstufung dazu, dass sie es nicht sind oder ein Umbau ausgeschlossen ist. Aus dem gleichen Grund gibt es Beispielsweise keine umgebauten S&W Revolver mit mehr 60cm Gesamtlänge der Kat C . Für die Interordnonanz gibt es diese Nachweise und in Folge Zulassungen.

Edit - andere waren schneller mit dem Beantworten.

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 15:24
von Tacticoll
jagawirth hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:gibts das Ding nicht eh schon seit Jahren ?

In England jedenfalls aufgrund ihres Waffenrechts :tipphead:


Das britische Waffenrecht hat allerdings einige interessante Geradezugvarianten beliebter Halbautomaten hervorgebracht... so gibt es dort etwa neben Geradezug-AUGs und Geradezug-AKs auch Geradezug-AR-15 und Geradezug-AR-10, Geradezug-FAL (L1A1), Geradezug-Bushmaster M17S, Geradezug-VZ-58,...

Manches davon wäre als Kathegorie C schon sehr interessant...

Re: STEYR SPR (AUG als Geradezug Repetierer)

Verfasst: So 10. Dez 2017, 19:05
von Hane
:shock: :oops: :twisted: ICH WILL DAS FAL!!!! :whistle: :whistle: