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Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 17:18
von gewo
Evilcannibal79 hat geschrieben:wenn man jetzt den "Wilderer vom Annaberg" als Beispiel nehmen will.
Wie viele Delikte werden wohl von so jemandem in so einer Statistik geführt? Ich denke mal einige.
Ich weiß, dieser Fall kann hier nicht aufscheinen, weil schon 2013.
Es wird aber die eine oder andere Tragödie gegeben haben, da kommen dann schon ein paar Delikte zusammen obwohl es nur 1 Ereignis gegeben hat.
So können auch bestimmte Zahlen zustande kommen, ich denke nämlich nicht das hier differenziert wurde.


fallen "verschwundene" behoerdenwaffen eigentlich unter "legalwaffen" oder unter illegale waffen?

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 17:22
von bino71
Interessant, weil was ist die Definition einer legalen oder illegalen Waffe?
2017: Wären das Kat B, Kat C und das wars, oder?
2013 waren es nur Kat B, daher illegal, weil es eine KAt A gab. Hatte er auch Kat B im Lager ... keine Ahnung.

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 17:30
von gewo
und:
ist eine nicht gemeldete Kat D oder Kat C eine "legalwaffe" oder eine "illegale Waffe"

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 17:49
von bino71
Ist für mich recht klar ... das was Mai, Juni 2016 als Gesetz gegolten hat.
Was das Ministerium verwendet hat, wird wohl nur das Ministerium wissen.

Der Hintergrund der Anfrage ist ersichtlich: legal/illegal und Nationalität.
Wenn man davon ausgeht, daß das Ministerium die gleiche Werte und Vorgaben verwendet hat, ändert es nichts am Verhältnis.
Die gleiche Anfrage würde ich gerne heute stellen und schauen, wie das Ergebnis dann ausschaut.

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 20:28
von Norander
@ Robiwan

Beim 76er StTGB greift nicht nur eine Affekthandlung, obwohl diese vermutlich das Paradesbeispiel darstellt. Eine allgemein begreifliche, heftige Gemütsregung kann durchaus länger andauern.

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Fr 30. Mär 2018, 12:10
von chrystal
@ derdaniel: Hast du da echt den Gesamt-Prozentanteil aus den jeweiligen Einzelprozentzahlen/StGB/Jahr gerechnet?

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Fr 30. Mär 2018, 13:49
von DerDaniel
chrystal hat geschrieben:@ derdaniel: Hast du da echt den Gesamt-Prozentanteil aus den jeweiligen Einzelprozentzahlen/StGB/Jahr gerechnet?

Der Prozentsatz ganz unten ist "Anzahl Legaler über alle § und Jahre" / " Anzahl aller über alle § und Jahre". Schreib mir eine PN mit deiner Mail Adresse, dann kann ich dir das Excel schicken und du kannst selbst mit den Zahlen rumspielen.

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 15:50
von Sanity
gewo hat geschrieben:und:
ist eine nicht gemeldete Kat D oder Kat C eine "legalwaffe" oder eine "illegale Waffe"


oder:

wenn ein Familienmitglied mit der Kat. B Legalwaffe eines anderen Familienmitglieds (absichtlich oder aus Versehen) irgendwen erschiesst, war die Waffe dann legal ?

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 16:11
von Mindfreeq
Sanity hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:und:
ist eine nicht gemeldete Kat D oder Kat C eine "legalwaffe" oder eine "illegale Waffe"


oder:

wenn ein Familienmitglied mit der Kat. B Legalwaffe eines anderen Familienmitglieds (absichtlich oder aus Versehen) irgendwen erschiesst, war die Waffe dann legal ?



Die Waffe wird ja nicht plötzlich illegal nur weil jemand sie benutzt der eigentlich keinen zugang dazu haben dürfte, derjenige verliert seine Zuverlässigkeit die waffe selbst bleibt bis dahin legal...

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 17:17
von Bell
Sanity hat geschrieben:oder:

wenn ein Familienmitglied mit der Kat. B Legalwaffe eines anderen Familienmitglieds (absichtlich oder aus Versehen) irgendwen erschiesst, war die Waffe dann legal ?

der BESITZ der waffe war - sofern selbst keine WBK/WP vorhanden - illegal.

was soll denn eine „illegale waffe“ sein?
ein StG77, ein üsMg, ein Mg74 oder eine pumpgun ist ja auch nicht „illegal“. deren besitz für private aber schon - sofern keine ausnahmegenehmigung vorhanden.

wenn also in einer statistik von „legalwaffen“ die rede ist, sollte es eigentlich „legal besessene waffe“ heißen. sonst wirds schwammig... wie jede statistik.

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 20:42
von Mindfreeq
Schwammig du sagst es... für mein verständniss ist eine illegale Waffe eine die ich mir über inoffizielle wege beschaffe.

Im oben beschriebenen Fall wird die Waffe ja Legal gekauft und bessesen, sie wird halt von jemandem benutzt der sie nicht in die Finger bekommen dürfte.

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 21:29
von Bell
Mindfreeq hat geschrieben:Schwammig du sagst es... für mein verständniss ist eine illegale Waffe eine die ich mir über inoffizielle wege beschaffe.

Im oben beschriebenen Fall wird die Waffe ja Legal gekauft und bessesen, sie wird halt von jemandem benutzt der sie nicht in die Finger bekommen dürfte.

ok, das könnte man gelten lassen.
wobei zB eine G17 (irgendwo gestohlen und sonst unverändert), die man sich in irgend einem dunklen hinterstüberl besorgt ja auch eine „legale waffe“ ist, solange sie allen vorschriften entspricht.
da ist dann wieder nur der besitz (bzw die überlassung) illegal.
aaaber: zB eine waffe ohne seriennummer!! DA passt der begriff „illegale waffe“ IMHO sehr gut.

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: So 29. Apr 2018, 09:33
von T0M
Bell hat geschrieben:aaaber: zB eine waffe ohne seriennummer!! DA passt der begriff „illegale waffe“ IMHO sehr gut.

Da kommt mir gleich noch eine Frage in den Sinn:
Lt. der National Geografic - Doku werden die auf den Philippinen illegal produzierten Nachbauten mit Fake-Seriennummern versehen. Werden diese Waffen dann eigentlich auf "Originalität" untersucht, oder wird einfach angenommen, dass dies die legale Waffe des Besitzers des Originals (irgendwo auf der Welt) ist, und nur illegal hierher verbracht und besessen wurde?

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: So 29. Apr 2018, 12:18
von Bell
T0M hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:aaaber: zB eine waffe ohne seriennummer!! DA passt der begriff „illegale waffe“ IMHO sehr gut.

Da kommt mir gleich noch eine Frage in den Sinn:
Lt. der National Geografic - Doku werden die auf den Philippinen illegal produzierten Nachbauten mit Fake-Seriennummern versehen. Werden diese Waffen dann eigentlich auf "Originalität" untersucht, oder wird einfach angenommen, dass dies die legale Waffe des Besitzers des Originals (irgendwo auf der Welt) ist, und nur illegal hierher verbracht und besessen wurde?

ich stell mir das so vor:
es wird mit einer waffe ein verbrechen begangen. die polizei stellt die waffe sicher und checkt die SN. da kommens drauf, dass das laut ZWR „meine“ waffe ist und kommen mich besuchen. auf die frage, wo DIE kanone ist, zeig ich ihnen, dass sie im safe liegt.
jetzt kennens zwei waffen mit identer nummer. eine wurde in einem verbrechen (von einem verbrecher) verwendet, die andere liegt bei einem unbescholtenen bürger, sicher verwahrt im safe.

also HOFFENTLICH nehmen sie dann an, dass mit meiner alles in ordnung ist und lassen mich wieder in ruhe.

da ja diese nachbau-waffen eher nicht ihren weg über den lizenzierten fachhandel gehen, wird es auch niemanden jucken, was genau die für eine SN haben.


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Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: So 29. Apr 2018, 17:02
von T0M
Bell hat geschrieben:
T0M hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:aaaber: zB eine waffe ohne seriennummer!! DA passt der begriff „illegale waffe“ IMHO sehr gut.

Da kommt mir gleich noch eine Frage in den Sinn:
Lt. der National Geografic - Doku werden die auf den Philippinen illegal produzierten Nachbauten mit Fake-Seriennummern versehen. Werden diese Waffen dann eigentlich auf "Originalität" untersucht, oder wird einfach angenommen, dass dies die legale Waffe des Besitzers des Originals (irgendwo auf der Welt) ist, und nur illegal hierher verbracht und besessen wurde?

ich stell mir das so vor:
es wird mit einer waffe ein verbrechen begangen. die polizei stellt die waffe sicher und checkt die SN. da kommens drauf, dass das laut ZWR „meine“ waffe ist und kommen mich besuchen. auf die frage, wo DIE kanone ist, zeig ich ihnen, dass sie im safe liegt.
jetzt kennens zwei waffen mit identer nummer. eine wurde in einem verbrechen (von einem verbrecher) verwendet, die andere liegt bei einem unbescholtenen bürger, sicher verwahrt im safe.

also HOFFENTLICH nehmen sie dann an, dass mit meiner alles in ordnung ist und lassen mich wieder in ruhe.

da ja diese nachbau-waffen eher nicht ihren weg über den lizenzierten fachhandel gehen, wird es auch niemanden jucken, was genau die für eine SN haben.

Ja in diesem einfachen Fall lassen sie Dich sicher in Ruhe, da sie den Weg Deiner Waffe kennen, und wenn 2 gleiche Waffen mit gleicher Seriennummer da sind, ist eine davon sicher illegal (und im direkten Vergleich lässt sich das Original sicher leicht identifizieren).

Was ich aber meinte ist, dass die Originalwaffe irgendwo - z.B. in den USA - ist, und bei uns passiert etwas mit dem Nachbau. Wird da eben genau nachgeforscht, oder ist das dann einfach wie von den Vorpostern geschrieben eine legale Waffe illegal verbracht und besessen?