lubinator hat geschrieben:Der Tatbestand des illegalen Waffenbesitz erlischt bei Notwehr.
Wissen die wenigsten - also hätte er die Waffe nicht mal verschwinden lassen müssen.
Ja aber die Waffe werden da ja trotzdem wegnehmen??
Heisst das jetz auch wenn ich eine Waffe besitze aber illegal führe (da kein WP) geh ich im notwehrfall auch straffrei aus?
Ja. So ist es, da man in der Notwehr zu jedem (verhältnissmäßigen) Mittel greifen darf um sein Leben zu schützen !!! Egal ob die Waffe legal oder illegal ist.
Problematisch ist die Sache nur, wenn man mit einer nicht gleichwertigen Waffe (Knüpel, Messer etc) angegriffen wird - dann kann die Sache schnell nach hinten losgehen - Notwehrüberschreitung, das ist dann wieder strafbar.
Bei Angriff mit einer Schusswaffe (Lebensgefahr) und nachweisbaren vorherigen Warnschuss (kann Anhand von Schmauchspuren am Projektil nachgewiesen werden) ist man aus dem Schneider und kommt mit Anwalt unbescholten aus der Sache raus - Trotz illegaler Waffe.
Übrigens: auch bei der verwendeten Munition sollte man aufpassen. Munition mit HollowPoint Geschossen oder selbstgeladene Munition kann jederzeit als "übertödliche" Munition und damit wieder als Notwehrüberschreitung ausgelegt werden.
Mit normaler Serienmuni ohne Hohlspitze ist man rechtlich auf der sicheren Seite.