Yukon hat geschrieben:Myon hat geschrieben:Der Unterschied ist aber das ja die HA alle jetzt schon registriert sind und die Pumpen damals nicht
Die bösen Magazine sind bislang auch nicht registriert....genauso wie damals die Pumpen.
Zukünftig würde auch ein ZWR-Eintrag "Besitzt HC Magazin(e)" reichen, aber eine Angabe von der genauen Stückzahl? Das wäre inakzeptabel und abschreckend, denn was passiert, wenn du vergessen hast ein Magazin zu registrieren, weil es irgendwo im finstersten Winkel des Waffenschranks herumkugelt? Was passiert wenn eines kaputt wird, hätte dann der Besitzer gegenüber der Behörde die Verpflichtung die Plastiksplitter oder das verbogene Blech vorzulegen? Wie sollten (Pistolen-)Magazine gehandhabt werden, wie durch die Verwendung oder Entfernung von +5/+6-Böden einmal gut und einmal böse sind?
Ich denke mir, dass das administrative Dinge wären, die für unsere Behörden mit den derzeit verfügbaren Mitteln unlösbar sind, daher ist eine Implementierung der Stückzahl im ZWR im Sinne von "besitzt X HC-Magazine" eher unwahrscheinlich
Es sagt ja niemand, dass diese Magazine die im ZWR eingetragen sind auch kontrolliert werden. Kat. C und D werden ja auch nicht kontrolliert.
Glaubst du die Behörde bzw. in dem Fall eher die durchführenden Polizisten machen sich die Arbeit an und gehen jede Woche Magazine zählen ? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Es würde aber eine solche "sinnlose" Regelung nicht unwahrscheinlich machen, grad halt um die RL korrekt umzusetzen. Polizist checkt ob "Sportschütze" gegeben ist und fertig. Wieviele Magazine schlussendlich vorhanden sind wurscht...
wäre ja auch mal wieder die klassische österreichische Lösung.
edit: Um auch was zum eigentlichen Thema beizutragen: freut mich unheimlich, dass es einen weiteren HA für uns zu erwerben gibt !