Ihr Zwei versteht den Unterschied zwischen einem rechtsgültigen Bescheid und einem Vergleichsgutachten nicht. Also sinnlos. ........
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
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SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
Ok dann zeig mir den fürs Aug oder für die sig! Aber HS911 hat recht, es ist so richtig sinnlos hier was zu posten.
Und keine Sorge, ich kenn mich sehr gut aus aber halte trotzdem meine Klappe weil es eh soviele Besserwisser gibt die sich aufspielen wolle ...
Und keine Sorge, ich kenn mich sehr gut aus aber halte trotzdem meine Klappe weil es eh soviele Besserwisser gibt die sich aufspielen wolle ...
Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
Sturköpfig seid Ihr und sonst nix.
Wenn Ihr das für andere HA findets, bekommt ihr einen Orden:
Aus dem RIS:
In Österreich richtigerweise als Kategorie B Schusswaffen eingestuften Selbstladebüchsen von Mitbewerbern wie zum Beispiel der Firmen Steyr Mannlicher (AUG-Z: zivile Version bzw. Ableitung aus dem österreichischen StG 77), Oberland Arms (OA-15, Austria: zivile Version bzw. Ableitung aus den U.S. amerikanischen AR-15/M-16), HERA ARMS (zivile Version bzw. Ableitung aus dem U.S. amerikanischen AR-15/M-16) oder KEMPF (SG 550 KEMPF: zivile Version bzw. Ableitung aus dem Schweizer StG 90), um nur die wichtigsten Vertreter dieser als Kategorie B Waffen mittels Waffenbesitzkarte bzw. Waffenpass in Österreich legal erwerbbaren Selbstladebüchsen zu nennen.
Wenn Ihr das für andere HA findets, bekommt ihr einen Orden:
Aus dem RIS:
In Österreich richtigerweise als Kategorie B Schusswaffen eingestuften Selbstladebüchsen von Mitbewerbern wie zum Beispiel der Firmen Steyr Mannlicher (AUG-Z: zivile Version bzw. Ableitung aus dem österreichischen StG 77), Oberland Arms (OA-15, Austria: zivile Version bzw. Ableitung aus den U.S. amerikanischen AR-15/M-16), HERA ARMS (zivile Version bzw. Ableitung aus dem U.S. amerikanischen AR-15/M-16) oder KEMPF (SG 550 KEMPF: zivile Version bzw. Ableitung aus dem Schweizer StG 90), um nur die wichtigsten Vertreter dieser als Kategorie B Waffen mittels Waffenbesitzkarte bzw. Waffenpass in Österreich legal erwerbbaren Selbstladebüchsen zu nennen.
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- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
und damit ist alles gesagt.bino71 hat geschrieben: ↑Di 27. Aug 2019, 18:57Sturköpfig seid Ihr und sonst nix.
Wenn Ihr das für andere HA findets, bekommt ihr einen Orden:
Aus dem RIS:
In Österreich richtigerweise als Kategorie B Schusswaffen eingestuften Selbstladebüchsen von Mitbewerbern wie zum Beispiel der Firmen Steyr Mannlicher (AUG-Z: zivile Version bzw. Ableitung aus dem österreichischen StG 77), Oberland Arms (OA-15, Austria: zivile Version bzw. Ableitung aus den U.S. amerikanischen AR-15/M-16), HERA ARMS (zivile Version bzw. Ableitung aus dem U.S. amerikanischen AR-15/M-16) oder KEMPF (SG 550 KEMPF: zivile Version bzw. Ableitung aus dem Schweizer StG 90), um nur die wichtigsten Vertreter dieser als Kategorie B Waffen mittels Waffenbesitzkarte bzw. Waffenpass in Österreich legal erwerbbaren Selbstladebüchsen zu nennen.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
Nicht Ärgern bino71 .
Ist manchmal wie " Perlen vor die Säue werfen " .......
Manche sind Beratungsresistent .
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MfG
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Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
Ich habe nie behauptet das ich euch nicht recht gebe. Aber hier wollen Leute einen Bescheid sehen für die zb Luvo und können selber für ein zb OA selber keinen herzeigen. Ist auch klar den diese Bescheide sind nicht öffentlich. Es gibt von meines Seite aus nur um das und nicht ob die Zb Luvo legal ist oder nicht. Das ist mir nämlich so richtig blunzen. Aber das versteht ihr anscheinend alle nicht den hier habe nicht ich die Scheuklappen auf.
Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
Nochmal zur Erinnerung:
SIG SAUER ist sehr wohl zu finden!
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 00386_1_00
SIG SAUER ist sehr wohl zu finden!
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 00386_1_00
Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
der unterschied ist dass der importeur der LUVO in einer klarstellung an den handel gestern selbst eingeräumt hat dass er betreffend der feststellung der kategorie der waffe lediglich ein gutachten eines sachverstaendigen hat und KEINE einstufung hat machen lassenMyon hat geschrieben: ↑Di 27. Aug 2019, 19:55Ich habe nie behauptet das ich euch nicht recht gebe. Aber hier wollen Leute einen Bescheid sehen für die zb Luvo und können selber für ein zb OA selber keinen herzeigen. Ist auch klar den diese Bescheide sind nicht öffentlich. Es gibt von meines Seite aus nur um das und nicht ob die Zb Luvo legal ist oder nicht. Das ist mir nämlich so richtig blunzen. Aber das versteht ihr anscheinend alle nicht den hier habe nicht ich die Scheuklappen auf.
das widerspricht dem waffengesetz
denn dort steht im par 44 eindeutig, dass nicht irgendein gutachter feststellt welcher kategorie eine waffe zuzuordnen ist, sondern dass das die behoerde macht.
quelle:
(Waffg 1196; § 44. Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist und gegebenenfalls ob nur bestimmte Regelungen dieses Bundesgesetzes (§ 45) auf sie anzuwenden sind. Im Falle von Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind, trifft diese Feststellung der Bundesminister für Landesverteidigung. Die Behörde hat dem Bundesminister für Inneres eine Abschrift des rechtskräftigen Bescheides zu übermitteln. Der Bundesminister für Inneres sowie der Bundesminister für Landesverteidigung sind ermächtigt, die Ergebnisse der aufgrund dieser Bestimmung geführten Verfahren im Internet zu veröffentlichen.)
kleiner hinweis am rande:
wer sich das mit gesendete gutachten fuer die LUVO genau durchliest der wird feststellen, dass die gutachterliche feststellung der waffenrechtlichen einstufung als kat B den zeitpunkt des inkrafttretens der bezughabenden gesetzesbestimmung betrifft.
also den 14.12.2019
es steht sogar im titel des gutachtens
aber man muesste halt sinnerfassend lesen koennen
und wollen ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
Ich glaub am wollen scheitert es da bei den meisten.
Es wäre halt schön wenn man jetzt schon die billigen HA's kaufen könnte und sie als Kat A Altbesitz melden könnte. Da verweigert man schon gerne mal die Realität, damit die Wunschvorstellung wahr bleibt.
Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
Mir geht's beim nachfolgenden nicht um die Luvo per se, ob der Importeur weitsichtig, kurzsichtig oder vollkommen unüberlegt gehandelt hat, oder um das Gutachten, mir geht es ganz generell um die Betrachtung des §44:gewo hat geschrieben: ↑Di 27. Aug 2019, 20:37der unterschied ist dass der importeur der LUVO in einer klarstellung an den handel gestern selbst eingeräumt hat dass er betreffend der feststellung der kategorie der waffe lediglich ein gutachten eines sachverstaendigen hat und KEINE einstufung hat machen lassen
das widerspricht dem waffengesetz
denn dort steht im par 44 eindeutig, dass nicht irgendein gutachter feststellt welcher kategorie eine waffe zuzuordnen ist, sondern dass das die behoerde macht.
quelle:
(Waffg 1196; § 44. Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist und gegebenenfalls ob nur bestimmte Regelungen dieses Bundesgesetzes (§ 45) auf sie anzuwenden sind. Im Falle von Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind, trifft diese Feststellung der Bundesminister für Landesverteidigung. Die Behörde hat dem Bundesminister für Inneres eine Abschrift des rechtskräftigen Bescheides zu übermitteln. Der Bundesminister für Inneres sowie der Bundesminister für Landesverteidigung sind ermächtigt, die Ergebnisse der aufgrund dieser Bestimmung geführten Verfahren im Internet zu veröffentlichen.)
kleiner hinweis am rande:
wer sich das mit gesendete gutachten fuer die LUVO genau durchliest der wird feststellen, dass die gutachterliche feststellung der waffenrechtlichen einstufung als kat B den zeitpunkt des inkrafttretens der bezughabenden gesetzesbestimmung betrifft.
also den 14.12.2019
es steht sogar im titel des gutachtens
aber man muesste halt sinnerfassend lesen koennen
und wollen ....
Ich lese den §44 als eine "Kann-Bestimmung", nämlich dass man einen Antrag stellen kann, ich erkenne jedoch weder im §44, noch an anderer Stelle im WaffG, dass man eine Einstufung vornehmen muss. Konsequenterweise müsste man auch jede Steinschlosspistole einstufen lassen, um einen rechtskräftigen Bescheid zu erhalten, ob die Ausnahmebestimmungen des §45 anzuwenden wären, werden solche Einstufungen zur Zeit vorgenommen?
Dass zur Zeit kein rechtsgültiger Kat B Bescheid existiert heißt aber keinesfalls, dass es sich bei der Luvo zwangsweise um eine Kat A Waffe handelt (vorausgesetzt natürlich, dass nicht irgendwo bereits ein solcher Kat A Bescheid herumkugelt).
Ich glaube, dass es jedem klar ist, dass ein rechtsgültiger Bescheid der festhält, dass es sich um eine Kat B Waffe handelt, am Besten und Solidesten (und auch eigentlich gelebte Praxis) wäre, aber das Fehlen des Bescheids kann man nicht als automatischen Verstoß gegen das WaffG mitsamt allen möglichen negativen Folgen für die Betroffenen werten.
Sollte jedoch seitens Importeur behauptet worden sein, dass ein Kat B Bescheid vorliegt, es aber nur das Gutachten gibt (das sich auch noch auf die Zeit ab 14.12. bezieht), dann hätte der Importeur eventuell ein Problem mit dem StGB.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
Dann nimm Dich einmal selbst bei der Nase und lies sinnerfassend was Myon geschrieben hat.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
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Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
Ich glaube ich verstehe die wesentlichen Unterschiede zwischen einem privaten Gutachten und einem Bescheid.
Andererseits bin ich davon überzeugt, dass Du massive Schwierigkeiten damit hast, einen neuen Gedanken zu erfassen, der sich nicht unbedingt auf den Blickwinkel bezieht, den Du schon vor dem Lesen des Beitrags im Kopf gehabt hast. In diesem Sinne wärs gescheider wenn Du Dich zum Thema "Verstehen" nur vorsichtig oder am besten gar nicht äußert.
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George Orwell
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Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
was sollte daran sinnerfassend zu lesen gewesen sein was mir entgangen wäre
dass keiner die bescheide vom OA hat?
ist bullshit
ich hab ihn
sag mir einen tag vorher bescheid und du kannst ihn dir bei mir im laden persoenlich ansehen ...
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Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
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George Orwell
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Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
Seids dann bald fertig?