ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6965
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von AUG-andy » Di 27. Aug 2019, 18:54

HS911 hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 18:41
Myon hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 18:28
Ach und du hast einen bescheid gesehen oder daheim liegen für eine Hera, OA oder Schmeisser? Den würde ICH gerne sehen von dir....
Ich wollte genau das gleiche schreiben, habs mir aber gespart, weils eh sinnlos ist.
Ihr Zwei versteht den Unterschied zwischen einem rechtsgültigen Bescheid und einem Vergleichsgutachten nicht. Also sinnlos. ........ :doh:
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
Myon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2927
Registriert: Fr 11. Okt 2013, 17:47
Wohnort:

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von Myon » Di 27. Aug 2019, 18:54

Ok dann zeig mir den fürs Aug oder für die sig! Aber HS911 hat recht, es ist so richtig sinnlos hier was zu posten.
Und keine Sorge, ich kenn mich sehr gut aus aber halte trotzdem meine Klappe weil es eh soviele Besserwisser gibt die sich aufspielen wolle ...

Online
bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3929
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von bino71 » Di 27. Aug 2019, 18:57

Sturköpfig seid Ihr und sonst nix.
Wenn Ihr das für andere HA findets, bekommt ihr einen Orden:

Aus dem RIS:
In Österreich richtigerweise als Kategorie B Schusswaffen eingestuften Selbstladebüchsen von Mitbewerbern wie zum Beispiel der Firmen Steyr Mannlicher (AUG-Z: zivile Version bzw. Ableitung aus dem österreichischen StG 77), Oberland Arms (OA-15, Austria: zivile Version bzw. Ableitung aus den U.S. amerikanischen AR-15/M-16), HERA ARMS (zivile Version bzw. Ableitung aus dem U.S. amerikanischen AR-15/M-16) oder KEMPF (SG 550 KEMPF: zivile Version bzw. Ableitung aus dem Schweizer StG 90), um nur die wichtigsten Vertreter dieser als Kategorie B Waffen mittels Waffenbesitzkarte bzw. Waffenpass in Österreich legal erwerbbaren Selbstladebüchsen zu nennen.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2546
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von Steppenwolf » Di 27. Aug 2019, 19:00

bino71 hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 18:57
Sturköpfig seid Ihr und sonst nix.
Wenn Ihr das für andere HA findets, bekommt ihr einen Orden:

Aus dem RIS:
In Österreich richtigerweise als Kategorie B Schusswaffen eingestuften Selbstladebüchsen von Mitbewerbern wie zum Beispiel der Firmen Steyr Mannlicher (AUG-Z: zivile Version bzw. Ableitung aus dem österreichischen StG 77), Oberland Arms (OA-15, Austria: zivile Version bzw. Ableitung aus den U.S. amerikanischen AR-15/M-16), HERA ARMS (zivile Version bzw. Ableitung aus dem U.S. amerikanischen AR-15/M-16) oder KEMPF (SG 550 KEMPF: zivile Version bzw. Ableitung aus dem Schweizer StG 90), um nur die wichtigsten Vertreter dieser als Kategorie B Waffen mittels Waffenbesitzkarte bzw. Waffenpass in Österreich legal erwerbbaren Selbstladebüchsen zu nennen.
reload-smile und damit ist alles gesagt.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6965
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von AUG-andy » Di 27. Aug 2019, 19:26

Nicht Ärgern bino71 . ;)
Ist manchmal wie " Perlen vor die Säue werfen " .......
Manche sind Beratungsresistent .
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
Myon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2927
Registriert: Fr 11. Okt 2013, 17:47
Wohnort:

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von Myon » Di 27. Aug 2019, 19:55

Ich habe nie behauptet das ich euch nicht recht gebe. Aber hier wollen Leute einen Bescheid sehen für die zb Luvo und können selber für ein zb OA selber keinen herzeigen. Ist auch klar den diese Bescheide sind nicht öffentlich. Es gibt von meines Seite aus nur um das und nicht ob die Zb Luvo legal ist oder nicht. Das ist mir nämlich so richtig blunzen. Aber das versteht ihr anscheinend alle nicht den hier habe nicht ich die Scheuklappen auf.

glockat
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 448
Registriert: Sa 5. Jul 2014, 13:31

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von glockat » Di 27. Aug 2019, 20:18

Nochmal zur Erinnerung:

SIG SAUER ist sehr wohl zu finden!

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 00386_1_00

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von gewo » Di 27. Aug 2019, 20:37

Myon hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 19:55
Ich habe nie behauptet das ich euch nicht recht gebe. Aber hier wollen Leute einen Bescheid sehen für die zb Luvo und können selber für ein zb OA selber keinen herzeigen. Ist auch klar den diese Bescheide sind nicht öffentlich. Es gibt von meines Seite aus nur um das und nicht ob die Zb Luvo legal ist oder nicht. Das ist mir nämlich so richtig blunzen. Aber das versteht ihr anscheinend alle nicht den hier habe nicht ich die Scheuklappen auf.
der unterschied ist dass der importeur der LUVO in einer klarstellung an den handel gestern selbst eingeräumt hat dass er betreffend der feststellung der kategorie der waffe lediglich ein gutachten eines sachverstaendigen hat und KEINE einstufung hat machen lassen

das widerspricht dem waffengesetz
denn dort steht im par 44 eindeutig, dass nicht irgendein gutachter feststellt welcher kategorie eine waffe zuzuordnen ist, sondern dass das die behoerde macht.

quelle:
(Waffg 1196; § 44. Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist und gegebenenfalls ob nur bestimmte Regelungen dieses Bundesgesetzes (§ 45) auf sie anzuwenden sind. Im Falle von Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind, trifft diese Feststellung der Bundesminister für Landesverteidigung. Die Behörde hat dem Bundesminister für Inneres eine Abschrift des rechtskräftigen Bescheides zu übermitteln. Der Bundesminister für Inneres sowie der Bundesminister für Landesverteidigung sind ermächtigt, die Ergebnisse der aufgrund dieser Bestimmung geführten Verfahren im Internet zu veröffentlichen.)

kleiner hinweis am rande:
wer sich das mit gesendete gutachten fuer die LUVO genau durchliest der wird feststellen, dass die gutachterliche feststellung der waffenrechtlichen einstufung als kat B den zeitpunkt des inkrafttretens der bezughabenden gesetzesbestimmung betrifft.
also den 14.12.2019

es steht sogar im titel des gutachtens
aber man muesste halt sinnerfassend lesen koennen
und wollen ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Nuss_95
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1304
Registriert: Sa 26. Jan 2019, 01:13
Wohnort: Wien / Kärnten

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von Nuss_95 » Di 27. Aug 2019, 21:09

gewo hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 20:37
es steht sogar im titel des gutachtens
aber man muesste halt sinnerfassend lesen koennen
und wollen ....
Ich glaub am wollen scheitert es da bei den meisten.

Es wäre halt schön wenn man jetzt schon die billigen HA's kaufen könnte und sie als Kat A Altbesitz melden könnte. Da verweigert man schon gerne mal die Realität, damit die Wunschvorstellung wahr bleibt.

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von Yukon » Di 27. Aug 2019, 21:51

gewo hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 20:37
der unterschied ist dass der importeur der LUVO in einer klarstellung an den handel gestern selbst eingeräumt hat dass er betreffend der feststellung der kategorie der waffe lediglich ein gutachten eines sachverstaendigen hat und KEINE einstufung hat machen lassen

das widerspricht dem waffengesetz
denn dort steht im par 44 eindeutig, dass nicht irgendein gutachter feststellt welcher kategorie eine waffe zuzuordnen ist, sondern dass das die behoerde macht.

quelle:
(Waffg 1196; § 44. Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist und gegebenenfalls ob nur bestimmte Regelungen dieses Bundesgesetzes (§ 45) auf sie anzuwenden sind. Im Falle von Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind, trifft diese Feststellung der Bundesminister für Landesverteidigung. Die Behörde hat dem Bundesminister für Inneres eine Abschrift des rechtskräftigen Bescheides zu übermitteln. Der Bundesminister für Inneres sowie der Bundesminister für Landesverteidigung sind ermächtigt, die Ergebnisse der aufgrund dieser Bestimmung geführten Verfahren im Internet zu veröffentlichen.)

kleiner hinweis am rande:
wer sich das mit gesendete gutachten fuer die LUVO genau durchliest der wird feststellen, dass die gutachterliche feststellung der waffenrechtlichen einstufung als kat B den zeitpunkt des inkrafttretens der bezughabenden gesetzesbestimmung betrifft.
also den 14.12.2019

es steht sogar im titel des gutachtens
aber man muesste halt sinnerfassend lesen koennen
und wollen ....
Mir geht's beim nachfolgenden nicht um die Luvo per se, ob der Importeur weitsichtig, kurzsichtig oder vollkommen unüberlegt gehandelt hat, oder um das Gutachten, mir geht es ganz generell um die Betrachtung des §44:

Ich lese den §44 als eine "Kann-Bestimmung", nämlich dass man einen Antrag stellen kann, ich erkenne jedoch weder im §44, noch an anderer Stelle im WaffG, dass man eine Einstufung vornehmen muss. Konsequenterweise müsste man auch jede Steinschlosspistole einstufen lassen, um einen rechtskräftigen Bescheid zu erhalten, ob die Ausnahmebestimmungen des §45 anzuwenden wären, werden solche Einstufungen zur Zeit vorgenommen?

Dass zur Zeit kein rechtsgültiger Kat B Bescheid existiert heißt aber keinesfalls, dass es sich bei der Luvo zwangsweise um eine Kat A Waffe handelt (vorausgesetzt natürlich, dass nicht irgendwo bereits ein solcher Kat A Bescheid herumkugelt).
Ich glaube, dass es jedem klar ist, dass ein rechtsgültiger Bescheid der festhält, dass es sich um eine Kat B Waffe handelt, am Besten und Solidesten (und auch eigentlich gelebte Praxis) wäre, aber das Fehlen des Bescheids kann man nicht als automatischen Verstoß gegen das WaffG mitsamt allen möglichen negativen Folgen für die Betroffenen werten.
Sollte jedoch seitens Importeur behauptet worden sein, dass ein Kat B Bescheid vorliegt, es aber nur das Gutachten gibt (das sich auch noch auf die Zeit ab 14.12. bezieht), dann hätte der Importeur eventuell ein Problem mit dem StGB.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Benutzeravatar
HS911
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1419
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:29

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von HS911 » Di 27. Aug 2019, 23:25

gewo hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 20:37
es steht sogar im titel des gutachtens
aber man muesste halt sinnerfassend lesen koennen
und wollen ....
Dann nimm Dich einmal selbst bei der Nase und lies sinnerfassend was Myon geschrieben hat.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell

Benutzeravatar
HS911
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1419
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:29

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von HS911 » Di 27. Aug 2019, 23:54

AUG-andy hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 18:54
Ihr Zwei versteht den Unterschied zwischen einem rechtsgültigen Bescheid und einem Vergleichsgutachten nicht. Also sinnlos. ........ :doh:
Ich glaube ich verstehe die wesentlichen Unterschiede zwischen einem privaten Gutachten und einem Bescheid.

Andererseits bin ich davon überzeugt, dass Du massive Schwierigkeiten damit hast, einen neuen Gedanken zu erfassen, der sich nicht unbedingt auf den Blickwinkel bezieht, den Du schon vor dem Lesen des Beitrags im Kopf gehabt hast. In diesem Sinne wärs gescheider wenn Du Dich zum Thema "Verstehen" nur vorsichtig oder am besten gar nicht äußert.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von gewo » Mi 28. Aug 2019, 01:18

HS911 hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 23:25
gewo hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 20:37
es steht sogar im titel des gutachtens
aber man muesste halt sinnerfassend lesen koennen
und wollen ....
Dann nimm Dich einmal selbst bei der Nase und lies sinnerfassend was Myon geschrieben hat.
was sollte daran sinnerfassend zu lesen gewesen sein was mir entgangen wäre

dass keiner die bescheide vom OA hat?
ist bullshit
ich hab ihn
sag mir einen tag vorher bescheid und du kannst ihn dir bei mir im laden persoenlich ansehen ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
HS911
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1419
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:29

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von HS911 » Mi 28. Aug 2019, 06:34

gewo hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 20:37
Myon hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 19:55
... nicht ob die Zb Luvo legal ist oder nicht. Das ist mir nämlich so richtig blunzen.
... LUVO ...

... LUVO ...
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell

RcL
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2471
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 12:59

Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!

Beitrag von RcL » Mi 28. Aug 2019, 06:46

Seids dann bald fertig?

Antworten