burggraben hat geschrieben:Ja man kann die Richtlinie so wie von dir beschrieben umsetzten, aber so schlimm muss und sollte es auch nicht kommen. Was ich vermute: HAs mit 10er Mags kannst weiter normal kaufen, große Mags dazu nur mit der Sportschützenausnahme und dann wird der HA zur Kat A7.
ja so kann es ausgehen
wie gesagt, es gibt seit mehreren wochen keine - neuen - infos mehr
der eine oder andere kommt mit infos vom april und mai daher aber die sind eben alt
ohne die ganze diskusssion wieder anstossen zu wollen ein kurzer theorien(denn fakten sidn es ja keine) check zum thema halbautomaten / HiCap magazine:
- die lt EU erforderliche regelmaessigen ueberpruefungen alle fuenf jahre haben wir, da gibt es keine handlungsbedarf
- fuer die magazine ueber 10/20 stueck (hicap) gibt es ab dem stichtag ein generelles handels- und ueberlassungsverbot verbot
- wer einen halbautomaten langwaffe hat fuer den aendert sich nichts
- wer zu seinem halbautomaten solche hicap magazine hat muss angeben dass bzw wieviele stueck er besitzt, das wird ins ZWR eingetragen, die darf er ohen weitere rechtfertigung zu seiner waffe behalten
- wer einen halbautoamten laenger 60cm nach dem stichtag erwerben will fuer den aendert sich nichts
- wer hi cap magazine nach dem stichtag erwerben will der muss bedingungen erfuellen zb "sportschuetzen" lt EU definition dh. mind ein jahr mitglied in einem verein und regelmaessiges training oder bewerbe
unklar ist ob man hicap magazine
- wird nachkaufen koennen wenn defekt geworden
- mit seinem halbautomaten wird weiterverkaufen koennen
usw
das ist im wesentlichen die basis ueber die seit einem vierteljahr fast diskutiert wird
je nach persoenlicher wesenslage kann man jetzt drueber spekulieren was davon bleiben wird und was rausfallen wird
neue fakten gibt sind mir dazu seit mehreren wochen keine mehr bekannt