martin hat geschrieben:.
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Wie man mittlerweile im RIS nachlesen kann gab es im Amt für Rüstung und Wehrtechnik, dort werden nämlich die Gutachten von der BMLV Rechtsabteilung in Auftrag gegeben, eine nicht ganz unwesentliche Veränderung. Der Amtssachverständige für Schusswaffen ist jetzt (wieder) jener Experte der 2002 im Auftrag des BMI das Gutachten zum OA15-Austria erstellt hat. Er hat in einem laufenden Verfahren (ziviler AR15 Klon) auch schon der Rechtsabteilung widersprochen und bestätigt, dass solche Gewehrsysteme als Kat. B eingestuft worden sind. Auch diverse schwere Mängel bei der (unterlassenen) Beurteilung von zwei anderen Halbautomaten wurden durch seine Expertise aufgezeigt.
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Darf ich fragen, woher du diese Info hast?