Alaskan454 hat geschrieben: ↑Sa 31. Aug 2019, 19:26
brianmcgee hat geschrieben: ↑Sa 31. Aug 2019, 19:16
Spatzen pfeifen vom Dach das ein Großhändler (!) dagegen vorgeht/Einspruch erhoben hat/wie auch immer.
Falls das stimmt muss ich sagen das a) Der Neid/Missgunst im Waffengewerbe wohl unermesslich ist und b) es durchaus interessant wird falls dem stattgeben wird.
a) Das gibt's überall, vor allem dort wo es ums Geld geht.
b) Ich weiß nicht ob die das Urteil dazu einfach so kippen können nur weil es eben nicht passt. Aber für die Juristen unter uns sicher eine Interessante Frage,vor allem was die dazu sagen.
Das Erkenntnis vom Bundesverwaltungsgericht, wonach Sig 516/716 Kat B sind, ist vom 17.08.2018:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 00386_1_00
Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde nicht zugelassen (Spruchpunkt 3.3.), die einzige Möglichkeit wäre eine außerordentliche Revision durch das BMLV als beteiligte Behörde gewesen. (Eine solche wurde scheinbar aber damals nicht eingebracht...?)
Das Bundesverwaltungsgericht wird kaum ein Erkenntnis "kippen" das es erst vor einem Jahr getroffen hat wenn alle Vorraussetzungen gleich geblieben sind.
"Wirkliche Rechtssicherheit" hätte man nur, wenn es damals (nochmals) zum Verwaltungsgerichtshof gekommen wäre (durch eine außerordentliche Revision) und der diese dann abgelehnt hätte.
Denkbar ist meiner Meinung nach nur, dass jemand erneut gem. §44 WaffG beantragt festzustellen, welcher Kategorie Sig 516/716 zuzuordnen sind. Die Behörde wird sie aufgrund des Erkenntnis der Kat B zuordnen (müssen), einem Rechtsmittel an das Bundesverwaltungsgericht in dem man als "Beschwerdeführer" vorbringt sie seien Kat A würde wie erwähnt wohl auch dort nicht stattgegeben werden, ebensowenig eine ordentliche Revision zugelassen (wurde ja bereits letztes Jahr vom Bundesverwaltungsgericht so entschieden). Bleibt dem "Beschwerdeführer" nur die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof damit der es dann "kippt".
Spannend finde ich die Frage, ob man überhaupt aktiv legitimiert ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einzubringen, deren Gegenstand einzig und allein die "Hinaufstufung" von Kat B auf Kat A ist? Wie will man das begründen, man hat ja keine "Beschwer" ect.? Irgendein Jurist hier der dazu eine Idee hat?
(Alle Angaben ohne Gewähr)