DerLukas hat geschrieben:...
Ich bin wirklich froh, dass die Frau Mag. den Antrag zurückgezogen hat, ....
Nicht die Frau Mag. P. hat den Antrag zurückgezogen, sondern die Fa. B. den Antrag für die M400. Damit konnten die 516 und 716 entschieden werden.
Eher interessant:
3.3.4.3. Für den Revisionsfall ergibt sich daraus Folgendes:
Ob die in Rede stehenden halbautomatischen Gewehre Kriegsmaterial iSd §§ 5 und 18 WaffG darstellen, bemisst sich nicht daran, ob sie von militärischen Waffen ‚konstruktiv abgeleitet' sind, sondern daran, ob sie bei einer Gesamtbetrachtung als Gewehre anzusehen sind, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden. In diese Gesamtbetrachtung werden Herstellerangaben ebenso einzufließen haben wie die objektive Eignung der Waffen für den Schießsport, sowie gegebenenfalls ein tatsächlicher Einsatz solcher Waffen im Rahmen des Schießsports. Je mehr Merkmale solche Waffen aufweisen, die für rein militärische Waffen kennzeichnend sind, desto weniger wird eine Einstufung als Sportgewehre in Betracht kommen."
und weiter oben
Anzumerken wäre an dieser Stelle noch, dass derartige halbautomatische Langwaffen ausschließlich in sportlichen Disziplinen seit ca. 2004 ihre Anwendung finden. Diese sportlichen Bewerbe, von denen es sowohl statische, als auch dynamische Disziplinen gibt, sind im IPSC Sport verankert und werden sowohl auf nationaler, als auch internationaler Ebene ausgetragen.
Diese Institutionen haben äußerst strenge Regeln in Handhabung und Sicherheit, dadurch sind alle Schützen bestens geschult und im Umgang mit ihren Waffen vertraut, sodass es zu keinerlei Unfällen bei der Sportausübung mit halbautomatischen Schusswaffen kommt.
Der statische Präzisionsbewerb für halbautomatische Langwaffen ‚SLG 1' ist in Österreich im Dachverband "Österreichischer Schützenbund" verankert, dieser führt in der vorher genannten Disziplin eine jährliche Staatsmeisterschaft durch.
Genau diese Verwendung als Sportgewehr wurde von den BMLV-Juristen immer in Abrede gestellt. Es gäbe keine national normierte Sportordnung...
Und das Lob über die sichere Verwendung tut gut - vorallem weil's stimmt! Das Konzept der IPSC'ler ist schon durchdacht. Und natürlich der sSLG1-er.
LG
Steyrer