gewo hat geschrieben:Coolhand1980 hat geschrieben:@gewo:
Das wäre fein. Aber was veranlasst dich zu glauben, dass sich das BMLV hier die Kompetenz absprechen lässt?
weil das waffenGESETZ im gesetzsrang ueber der kriegsmaterialVERORDNUNG steht
und im waffengesetz steht seit der novelle 2019 eben dass halbautomatische langwaffen (kat A ) von WBK inhabern besessen werden duerfen
ein echtes einvernehmen zwischen den beiden beamtenstaeben scheint es in der sache aber tatsaechlich nicht zu geben denn sonst haette man sich den bloedsinn mit import als kriegswaffe mit militaerischer waffenlizenz und verkauf als zivile waffe mit ziviler waffenlizenz nicht antun muessen
wenn das BMLVs mitgespielt haette - glaube ich - waere das einfacher gegangen
aber die einfuhrbestimmungen fuer kriegsmaterial laufen nun mal ueber das wirtschaftsministerium welches ein einvernehmen mit dem BMLVs (und nicht mit dem BMI) herstellt
daher der schmarrn mit der einfuhr
aber es haben wie gesagt eh fast alle zivilen haendler auch a militaerische lizenz
Bisschen OT:
Ist dann ein Import solcher Güter möglich über deinen günstigen Importeur aus Deutschland?
LG