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Italien bekommt neues Selbstverteidigungsgesetz

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BigBen
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Re: Italien bekommt neues Selbstverteidigungsgesetz

Beitrag von BigBen » Do 14. Feb 2019, 16:50

Zur Situation in Italien: das italienische Notwehrrecht in Italien war eine absolute Katastrophe und es war endlich an der Zeit dass nachgebessert wurde.

Das ändert natürlich nichts daran das jeder Notwehrfall von den Staatsanwälten und Gerichten einzeln beurteilt wird - da muss sich erst zeigen wo die Reise wirklich hingeht.

Zumindest muss man jetzt aber nicht mehr im Vorhinein fürchten im Gefängnis oder im Bankrott zu landen, nur weil man Leib und Leben von sich selbst und seinen Lieben schützen möchte.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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burggraben
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Re: Italien bekommt neues Selbstverteidigungsgesetz

Beitrag von burggraben » Do 14. Feb 2019, 22:53

BigBen hat geschrieben:
Do 14. Feb 2019, 12:59
Glock1768 hat geschrieben:
Do 14. Feb 2019, 12:55


okay, die Rechtssprüche habe ich blöd formuliert ... ich meinte damit Gefahren durch Rechtsentscheidungen wie

- warum nicht das mildeste Mittel zur Abwendung verwendet? Musste es gleich die Pistole sein?
- wieso nicht ins Bein geschossen, sondern möglichst ins Herz?
- Hätte nicht ein Schuss gereicht? Warum das ganze Magazin entladen?

Für keines dieser 3 von dir genannten Beispiele gibt es meiner Kenntnis nach entsprechende Urteile. Aber ich lasse mich gerne eine Besseren belehren...
Ich kenn solche Urteile eben auch nicht, deswegen hab ich nachgefragt. Die Urteile die ich gelesen habe, waren durchwegs vernünftig. Falls es solche Urteile gibt, bitte ich um Links.

FFWGK
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Re: Italien bekommt neues Selbstverteidigungsgesetz

Beitrag von FFWGK » Sa 16. Feb 2019, 07:52

burggraben hat geschrieben:
Do 14. Feb 2019, 22:53
BigBen hat geschrieben:
Do 14. Feb 2019, 12:59
Glock1768 hat geschrieben:
Do 14. Feb 2019, 12:55


okay, die Rechtssprüche habe ich blöd formuliert ... ich meinte damit Gefahren durch Rechtsentscheidungen wie

- warum nicht das mildeste Mittel zur Abwendung verwendet? Musste es gleich die Pistole sein?
- wieso nicht ins Bein geschossen, sondern möglichst ins Herz?
- Hätte nicht ein Schuss gereicht? Warum das ganze Magazin entladen?

Für keines dieser 3 von dir genannten Beispiele gibt es meiner Kenntnis nach entsprechende Urteile. Aber ich lasse mich gerne eine Besseren belehren...
Ich kenn solche Urteile eben auch nicht, deswegen hab ich nachgefragt. Die Urteile die ich gelesen habe, waren durchwegs vernünftig. Falls es solche Urteile gibt, bitte ich um Links.
Als ich das mal so dargelegt habe wurde ich von den „Forumsjuristen“ noch gesteinigt.
Schön, dass man sich hier weiterentwickelt hat...
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

Coolhand1980
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Re: Italien bekommt neues Selbstverteidigungsgesetz

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 20. Feb 2019, 15:37

Es muss hier nicht zu einem Urteil kommen.
Ein Urteil kann es nur geben, wenn es eine Anklage gibt. Und nicht immer wird die StA eine Anklage erheben.
Die StA lässt den Fall von der Kriminalpolizei untersuchen, und wird dann entscheiden, ob die Notwehr gerechtfertigt war, oder nicht.
Ist die nach Meinung der StA nicht gerechtfertigt gewesen, gibt's eine Anklage und man findet sich vor Gericht wieder. Die Frage ist jetzt, was ist das angeklagte Delikt? Das kann von Mord bis fahrlässige KV alles sein. (Und kann auch vom Richter geändert werden!)
Und jetzt geht's darum, wer den Richter überzeugen kann. Und dann geht's drum, wer den Richter in der 2. Instanz überzeugen kann. Nicht zu vergessen, dass man eine Rechtsschutzversicherung haben sollte, und diese auch nicht aussteigt, weil die meisten (alle?) keine Vorsatzdelikte nach dem StGB abdecken.
Zu den Fragen ist zu sagen, dass man sich nur der Verteidigung bedienen darf, die zur Abwehr nötig ist. Und das ist abhängig von den eigenen Möglichkeiten und den Möglichkeiten des Angreifers. Ist man selber Profi Boxer mit 100kg oder eine Mutter mit Kind im Arm und 60kg Lebendgewicht, macht das im Falle eines Angriffs einen sehr großen Unterschied, was man darf und was nicht.
Das ist aber auch irgendwo logisch, oder?
Was man nie muss, ist das Risiko einer schweren Verletzung eingehen. Die Gesundheit/körperl. Unversehrtheit ist ein notwehrfähiges Rechtsgut.
Problematisch wird es bei der Verteidigung von Sachgütern. Die sind prinzipiell notwehrfähige Rechtsgüter, aber eben erst, wenn ihr Verlust keinen geringen Nachteil mehr darstellt...

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