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Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 09:31
von BR1
eriochromcyanin hat geschrieben:
Mo 7. Okt 2019, 07:04
Derzeit stimmt das schon. Nur tritt mit 14.12.19 auch der Paragraph 2 Abs. 4 WaffG in Kraft. Demnach fällt eine Waffe nach dem Umbau in eine höhere Kategorie.

iVm Paragraph 3 „Gesamtlänge von höchstens 60 cm„ - ist das dann nach dem Umbau die Kategorie A. Eben nach Paragraph 17 Abs. 1 Z 8 oder 11. Altbestand ist die Glock in der Regel aber nach Z 7.
Was hat das dann für praktische konsequenzen?
Ein norlite nach 14.12.2019 gekauft wäre auf 10/20 schuss begrenzt oder ganz verboten?

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 09:44
von gewo
BR1 hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 09:31
eriochromcyanin hat geschrieben:
Mo 7. Okt 2019, 07:04
Derzeit stimmt das schon. Nur tritt mit 14.12.19 auch der Paragraph 2 Abs. 4 WaffG in Kraft. Demnach fällt eine Waffe nach dem Umbau in eine höhere Kategorie.

iVm Paragraph 3 „Gesamtlänge von höchstens 60 cm„ - ist das dann nach dem Umbau die Kategorie A. Eben nach Paragraph 17 Abs. 1 Z 8 oder 11. Altbestand ist die Glock in der Regel aber nach Z 7.
Was hat das dann für praktische konsequenzen?
Ein norlite nach 14.12.2019 gekauft wäre auf 10/20 schuss begrenzt oder ganz verboten?
frag nochmal in zwei jahren
wenn du heut wen fragst kriegst vier antworten auf eine frage

in ca einem monat sind schulungen fuer die referenten
evt gibt es dann etwas mehr klarheit
glauben tue ichs nicht
wenn dort ein referent was konkretes fragt kriegt er dieselben halben antworten wie wir als haendler oder als waffenbesitzer
standardantwort ist da oft ... "diese frage wird man wohl ausjudizieren muessen" ..

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 09:54
von howa308
Wie sieht das dann mit einem Kapos, Roni,... aus?
Verändert des dann auch Theoretische die Kategorie der Waffe?

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 10:04
von eriochromcyanin
howa308 hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 09:54
Wie sieht das dann mit einem Kapos, Roni,... aus?
Verändert des dann auch Theoretische die Kategorie der Waffe?
Nein, weil die beiden Modelle unter 60 cm lang sind. Hera Triari könnte problematisch sein, weil > 60 cm.

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 11:27
von tiberius
Hi,

Norlite gibt auf seiner Seite die Längen ohne Schaft an.
D.h. + milspec carbine Buffer Tube = 18 cm zusätzlich.
Compact USK Gehäuse 393,5 + 18 = 537,5 mm.
Kurzwaffeneigenschaft bleibt erhalten.

Zählt ein Kompensator mit zur Gesamtlänge?

mfg tiberius

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 12:29
von gewo
eriochromcyanin hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 10:04
howa308 hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 09:54
Wie sieht das dann mit einem Kapos, Roni,... aus?
Verändert des dann auch Theoretische die Kategorie der Waffe?
Nein, weil die beiden Modelle unter 60 cm lang sind. Hera Triari könnte problematisch sein, weil > 60 cm.
Völliger Blödsinn

Ein anschlagschaft hat nichts mit einer waffenkategorie zu tun

Aus welchen stammtischgebrabbel kommt denn sowas immer wieder mal?

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 14:35
von tiberius
Hi,
IR84 hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 11:56
Und die Schützen die neben dir stehen werden dankbar sein, wenn der ganze Druck nicht seitlich weggeblasen wird.
MAGNUMREVOLVERSCHÜTZE

mfg tiberius

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 16:17
von eriochromcyanin
gewo hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 12:29
eriochromcyanin hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 10:04
howa308 hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 09:54
Wie sieht das dann mit einem Kapos, Roni,... aus?
Verändert des dann auch Theoretische die Kategorie der Waffe?
Nein, weil die beiden Modelle unter 60 cm lang sind. Hera Triari könnte problematisch sein, weil > 60 cm.
Völliger Blödsinn

Ein anschlagschaft hat nichts mit einer waffenkategorie zu tun

Aus welchen stammtischgebrabbel kommt denn sowas immer wieder mal?
Der Schaft verändert die Gesamtlänge nach dem Umbau. Derzeit ändert das nichts an der Kategorie. Nur mit 14.12.19 tritt der Paragraph 2 Abs. 4 WaffG in Kraft. Demnach wäre die Waffe nach einem Umbau zur höheren Kategorie dann in diese einzustufen.

Um Klarheit zu schaffen, habe ich die konkrete Beurteilung einer bestimmten Waffe nach dem 14.12.19 beim BM.I bereits beantragt.

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 17:14
von rupi
Wie soll aus einer Pistole ein Gewehr werden?

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 20:07
von eriochromcyanin
Ich habe 2017 eine Beurteilung der Rechtslage vom BM.I zu einer Glock im Schaftsystem eingeholt, wenn dieses über 60 cm lang ist. Zum damaligen Zeitpunkt wurde beurteilt, dass sich die Einstufung als Kategorie B nicht ändert. Allerdings war damals das anbringen einer Lampe NICHT erlaubt, da dies als Gewehrscheinwerfer einzustufen wäre. Die Gesamtlänge war somit auch nach alter Rechtslage von Relevanz - allerdings hat sich die Kategorie nicht geändert.

Zur Länge vom Norlite: laut Hersteller wurde auf den deutschen Markt bedacht genommen, nicht auf den österreichischen. Beim Abmessen vor Ort hat sich bei ausgefahrenen Schubschäften ergeben, dass nur die Sub-Compact Variante verlässlich unter 60 cm ist.

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 21:55
von Yukon
eriochromcyanin hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 20:07
Ich habe 2017 eine Beurteilung der Rechtslage vom BM.I zu einer Glock im Schaftsystem eingeholt, wenn dieses über 60 cm lang ist. Zum damaligen Zeitpunkt wurde beurteilt, dass sich die Einstufung als Kategorie B nicht ändert. Allerdings war damals das anbringen einer Lampe NICHT erlaubt, da dies als Gewehrscheinwerfer einzustufen wäre. Die Gesamtlänge war somit auch nach alter Rechtslage von Relevanz - allerdings hat sich die Kategorie nicht geändert.

Zur Länge vom Norlite: laut Hersteller wurde auf den deutschen Markt bedacht genommen, nicht auf den österreichischen. Beim Abmessen vor Ort hat sich bei ausgefahrenen Schubschäften ergeben, dass nur die Sub-Compact Variante verlässlich unter 60 cm ist.
Und ich habe vor ca einem halben Jahr das BMI um einer Beurteilung der Rechtslage rund um die damals recht neuen Waffenverbotszonen in Wien gebeten, da die LPD Wien per Verordnungsermächtigung iSd SPG nicht nur die örtliche und zeitliche Ausdehnung dieser Waffenverbotszonen definiert hat, sondern auch gleich dem Wiener Bürgermeister nach dem Mund geredet hat und verordnet hat, dass von den Waffenverbotszonen Frauen (=keine Verordnungsermächtigung um bestimmte Personenkreise/Geschlechter auszunehmen) mit einem Pfefferspray (=keine Verordnungsermächtigung um bestimmte Waffen auszunehmen) nicht betroffen sein werden. Die Rechtsabteilung des BMI war dennoch der Auffassung, dass Verordnungen, welche Dinge regeln für die es gar keine Ermächtigung gibt, dennoch vollkommen rechtens sind.
Ich könnte mir lebhaft vorstellen, dass in diesem Fall das BMI am kürzeren Ast sitzen könnte, sollte jemand auf die Idee kommen das auszujudizieren.
Und genauso sehe ich die Rechtsauskunft, die du erhalten hast, nämlich qualitativ fragwürdig.

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 22:14
von gewo
wo ein verbot des anbringens von licht auf einem anschlagschaft herkommen sollte wissen wohl nur BMI rechtspraktikanten aus 2017

ist aus meiner sicht nicht fundiert

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Do 10. Okt 2019, 08:13
von cas81
Yukon hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 21:55
Die Rechtsabteilung des BMI war dennoch der Auffassung, dass Verordnungen, welche Dinge regeln für die es gar keine Ermächtigung gibt, dennoch vollkommen rechtens sind.
Stimmt auch. Ist aber nur die halbe Wahrheit: Sie gelten bis zur Aufhebung, bspw aufgrund von Rechtswidrigkeit. Nennt sich Fehlerkalkül der Rechtsordnung und ist wesentlich für die Rechtssicherheit (andernfalls würd jeder tun und lassen was er will, weil er glaubt, er kennt sich besser aus als Gesetz- und Verordnungsgeber). Ergo sitzt die Verwaltungsbehörde tatsächlich am kürzeren Ast, wennst es ausjudizierst. Dafür gibts den Rechtsweg. Aber die VO enthielt ja bloß folgenden Satz: "§1(3): Die Waffenverbotszone gilt nicht für Reizgassprays (z.B. Pfefferspray), die von Personen, die zum Besitz von Waffen berechtigt sind, zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführt werden." Von Frauen lese ich da nichts. Aber eh egal, ist ja nur ein Teil des Ganzen. Nur wird sich jeder davor hüten, ein "Entgegenkommen" des Verordnungsgebers anzutatschen, haben wir ja gesehen, nix passierte diesbezüglich.

Aber eine Rechtsauskunft hat nix Normatives und eine Strafe benötigt eine normative Grundlage. IdS hat der Antwortgeber sicher begründet, weshalb ein Gewehrscheinwerfer aus einem Lamperl wird, das an einem Anschlagschaft zum Einsatz kommt!??

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Do 10. Okt 2019, 14:50
von Yukon
cas81 hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 08:13
Stimmt auch. Ist aber nur die halbe Wahrheit: Sie gelten bis zur Aufhebung, bspw aufgrund von Rechtswidrigkeit. Nennt sich Fehlerkalkül der Rechtsordnung und ist wesentlich für die Rechtssicherheit (andernfalls würd jeder tun und lassen was er will, weil er glaubt, er kennt sich besser aus als Gesetz- und Verordnungsgeber).
Danke, der Begriff hat mir gefehlt....wir haben vor Monaten eh schon einmal darüber diskutiert

Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock

Verfasst: Do 31. Okt 2019, 10:22
von hape
Nennt das Norlite schon jemand sein Eigen und/bzw. konnte schon Erfahrung damit gesammelt werden? Verarbeitung,Zuverlässigkeit & Handling?

Schon mal Danke für Berichte.