Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock
Verfasst: Do 31. Okt 2019, 21:00
Tja einer hat ja eines gewonnen bei der Veranstaltung von AustrianArms. Ist nur die Frage ob er auch hier anwesend ist.
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Wenn du auf den §17 Z11 abzielst dürfte dies kein Problem sein, den es geht hier um verkürzen, nicht um verlängern. Ein Glock ist eine Pistole somit ist sie schon unter 60 cm und das USK ist nur ein Wechselsystem. Es bleibt aber rechtlich eine Glock auch wenn du eine Wechselsystem daraufmontierst. Mann kann auch heute schon einen IGB Lauf kaufen und die Glock ins Roni geben, dann kann man bei einem entsprechenden Lauf auch die 60cm überschreiten. Der Paragraf hat den Hintergrund des leichteren versteckten Tragens, einer z.B.: AR oder AK mit Klapp oder leicht abnehmbaren Schaft.
Es gibt einen Konfigurator auf norlite.de, der dir Preise anzeigt. Geschätzt würde ich so um die 1500 bis 1600 rechnen.
Danke für den Link. Ich dachte in AT gäbe es auch schon Händler-Infos oder so. Nicht mal auf der Seite von Austria Arms gibts etwas darüber. Beim - deutschen - Konfigurator kommt das günstigste Gesamtpaket das für mich Sinn macht auf über 1700€ ohne ZF u. Montage, wenn man den Import und ein paar Krümel für den Ö-Händler dazurechnet ist man bald auf 2k. Ganz schön costly für ein bloßes WS. Und dann hat man aber immer noch einen Glock-Abzug in der Kanone. Ein RRA zum Bleistift wäre "nur" gut 2 Drittel so teuer und verwendete bei mir den Velocity aus dem Unterteil (Neudeutsch: "Lower"). Für SSLG3 ist die günstigste Alternative dann eh der Chiappa M1-9, andere platzbeanspruchende Karabiner sind da deutlich drüber ohne viel mehr zu können. Platz habe ich, die Entscheidung ist gefallen.hape hat geschrieben: ↑So 3. Nov 2019, 10:47Es gibt einen Konfigurator auf norlite.de, der dir Preise anzeigt. Geschätzt würde ich so um die 1500 bis 1600 rechnen.
https://shop.norlite.de/usk-g-fuer-gloc ... igurierbar
WaffG i.d.g.F. vom 14.12.2019 (man beachte den zweiten Satz)hape hat geschrieben: ↑So 3. Nov 2019, 10:40Wenn du auf den §17 Z11 abzielst dürfte dies kein Problem sein, den es geht hier um verkürzen, nicht um verlängern. Ein Glock ist eine Pistole somit ist sie schon unter 60 cm und das USK ist nur ein Wechselsystem. Es bleibt aber rechtlich eine Glock auch wenn du eine Wechselsystem daraufmontierst. Mann kann auch heute schon einen IGB Lauf kaufen und die Glock ins Roni geben, dann kann man bei einem entsprechenden Lauf auch die 60cm überschreiten. Der Paragraf hat den Hintergrund des leichteren versteckten Tragens, einer z.B.: AR oder AK mit Klapp oder leicht abnehmbaren Schaft.
Ob bei dem System der Stichtag relevant ist, wird sich zeigen, den eine Glock mit 33 Magazin wird sowieso eine Z7 und somit Kat. A, dies dürfte auch für das WS dann gelten. Aber warten wir mal die Schulungen ab.
§ 2 Abs (4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.
Die Frage ist dann nur, ab wann ein Montieren zu einem Umbau wird. Die Gesamtlänge des Systems ändert sich ja nach dem "Montieren" (=Umbau?). Habe in dieser Sache eine Anfrage beim BM.I am Laufen, warte allerdings noch auf deren Antwort.hape hat geschrieben: ↑So 3. Nov 2019, 17:25Ja das stimmt schon mit §2, aber wir bauen ja nichts um daran, wir montieren nur ein Wechselsystem auf eine Glock. Wenn die Waffe verlängert wird, wird Sie nicht gefährlicher sonder ungefährlicher, somit wird das USK nichts an Kat B ändern, siehe erster Satz. Der zweite Satz zielt auf Umbau von HA auf Automat oder das Absägen einer z.B.: Schrotflinte ab.
Ich versteh die Panik vor dem 14.12 auch nicht. Es wurden im WaffG im wesentlichen nur Anpassungen an die EU-Richtlinie vorgenommen. Auch die Verordnungen wurden nicht geändert. Man siehe zum Vergleich DE
@salem: Teuer wird der Spaß schon, mit Händlerzuschlag werde ich mich sicher auf 2k€ hinbewegen. Da kriegst a 9mm AR auch
Schicke deine Anfrage am Besten als eingeschriebenen Brief an die Waffenbehörde (ist für die Beurteilung der Kategorie für dich zuständig), ansonsten kann es passieren dass du überhaupt keine Antwort bekommst. So kann es zwar auch passieren aber du kannst dann wenigstens eine Säumnisbeschwerde machen und musst irgendwann eine Antwort bekommen.eriochromcyanin hat geschrieben: ↑So 3. Nov 2019, 17:51Die Frage ist dann nur, ab wann ein Montieren zu einem Umbau wird. Die Gesamtlänge des Systems ändert sich ja nach dem "Montieren" (=Umbau?). Habe in dieser Sache eine Anfrage beim BM.I am Laufen, warte allerdings noch auf deren Antwort.hape hat geschrieben: ↑So 3. Nov 2019, 17:25Ja das stimmt schon mit §2, aber wir bauen ja nichts um daran, wir montieren nur ein Wechselsystem auf eine Glock. Wenn die Waffe verlängert wird, wird Sie nicht gefährlicher sonder ungefährlicher, somit wird das USK nichts an Kat B ändern, siehe erster Satz. Der zweite Satz zielt auf Umbau von HA auf Automat oder das Absägen einer z.B.: Schrotflinte ab.
Ich versteh die Panik vor dem 14.12 auch nicht. Es wurden im WaffG im wesentlichen nur Anpassungen an die EU-Richtlinie vorgenommen. Auch die Verordnungen wurden nicht geändert. Man siehe zum Vergleich DE
@salem: Teuer wird der Spaß schon, mit Händlerzuschlag werde ich mich sicher auf 2k€ hinbewegen. Da kriegst a 9mm AR auch