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Schmeisser 9mm AR15

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von gewo » Do 24. Okt 2019, 17:14

loksi67 hat geschrieben:
Mo 21. Okt 2019, 16:04
Wie komme ich dazu mich vor dem Kauf bei irgendeinem Amt zu vergewissern ob eine Waffe als Kat B gilt oder nicht, wenn der Händler es auf seine Internetseite bzw. Geschäftslokal zum Verkauf anbietet???
weil es dann WENN es einen bescheid gibt, dieser immer nur fuer den antragsteller gueltigkeit hat

es gibt tatsaechlich den fall das in bestimmten bezirkshauptmannschaften einzelne waffen als verboten betrachtet werden und in anderen dieselben waffen ganz normal gekauft und verkauft werden koennen

ist voellig chuzpe
das gab es aber

und gibt es jetzt wieder
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Golddot » Do 9. Jan 2020, 13:58

Eine ganz konkrete Frage:

Besitze eine Glock 17 mit einer Schublade voller 17/19 Schuss Magazinen.

Nun würde ich gern das Schmeisser S4F anschaffen.

Von meinem Verständnis her geht das seit dem 14.12.2019 nicht mehr, weil ich sonst Magazine mit mehr als 10 Schuss für die S4F hätte.

Nun werden einige sagen: Dann melde doch die Magazine aus dem Altbestand und die Behörde muss Dir eine Ausnahmegenehmigung erstellen. Dann bekomme ich sie als Zubehör eingetragen.

Aber: Wenn ich mal ne neue Glock kaufen will, oder ein paar neue Magazine, muss ich jedesmal vorher zur Behörde rennen.

Das muss doch irgendwie einfacher gehen. Oder ist Glock 19/17/45/34 mit S4F eine ab sofort unmögliche Kombination?

Ich hoffe, dass ich das einfach alles nur falsch verstanden habe und es eine ganz einfache Lösung gibt.

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Badeindi » Do 9. Jan 2020, 14:20

Du kannst die langen Magazine nicht mehr zusammen mit dem Schmeisser als Altbestand melden (ergo keine Kat. A Waffe), das wars dann aber auch schon. Wenn du die langen Magazine ohne Waffe meldest, dann kannst diese sogar an einem behördlich genehmigten Schießstand an der Waffe anstecken. Aber nicht zuhause.

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Golddot » Do 9. Jan 2020, 15:25

Danke für die schnelle Antwort.

Gut. Also am Magazin melden komme ich wohl dann nicht vorbei. Nur nochmal, damit wir uns nicht missverstehen: Es sind Magazine mit 17/19 Schuss, keine 33 Schuss Magazine.

Gilt die Meldung der Magazine nur für diese spezifische Glock, die ich jetzt besitze?
Werden die Magazine dann für diese Waffe als Zubehör eingetragen?
Was ist, wenn ich mir mal eine neue Generation Glock, also eine neue Waffe, anschaffen mag? Muss ich dann die Magazine auch umtragen lassen?
Oder was ist, wenn ich mir mal neue Magazine kaufe und sich die Anzahl der gemeldeten Magazine damit verändert?

Frage über Fragen - sorry.
Zuletzt geändert von Golddot am Do 9. Jan 2020, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Baxter » Do 9. Jan 2020, 15:27

Golddot hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 13:58
Eine ganz konkrete Frage:

Besitze eine Glock 17 mit einer Schublade voller 17/19 Schuss Magazinen.

Nun würde ich gern das Schmeisser S4F anschaffen.

Von meinem Verständnis her geht das seit dem 14.12.2019 nicht mehr, weil ich sonst Magazine mit mehr als 10 Schuss für die S4F hätte.

Nun werden einige sagen: Dann melde doch die Magazine aus dem Altbestand und die Behörde muss Dir eine Ausnahmegenehmigung erstellen. Dann bekomme ich sie als Zubehör eingetragen.

Aber: Wenn ich mal ne neue Glock kaufen will, oder ein paar neue Magazine, muss ich jedesmal vorher zur Behörde rennen.

Das muss doch irgendwie einfacher gehen. Oder ist Glock 19/17/45/34 mit S4F eine ab sofort unmögliche Kombination?

Ich hoffe, dass ich das einfach alles nur falsch verstanden habe und es eine ganz einfache Lösung gibt.
Vielleicht hilft dir noch der folgende Text aus den Erläuterungen zum WaffG weiter:

"Der gemeinsame Besitz eines halbautomatischen Gewehres mit Zentralfeuerzündung und eines Magazins
für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, das bis zu 20 Patronen aufnehmen kann, soll weiterhin
zulässig sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Besitzer einer Glock 17 mit einem Magazin für
17 Patronen keiner Bewilligung gemäß Z 8 bedarf, wenn dieses Magazin (zufällig auch) zu seinem
halbautomatischen Gewehr mit Zentralfeuerzündung passt. Diesfalls darf das Magazin jedoch nicht in
dieses Gewehr eingesetzt werden, weil sich der Betroffene dann im Besitz einer verbotenen Schusswaffe
gemäß Z 8 befinden würde.
Die Festlegung eines Magazins mit einer Kapazität zwischen 11 und 20 Patronen als verbotenes Magazin
gemäß Z 10 oder als erlaubtes Magazin für Faustfeuerwaffen, richtet sich danach, für welche Schusswaffe
dieses Magazin erzeugt wurde."

Du musst damit nicht mal die Magazine melden, weil sie für eine KW (die Glock) gemacht wurden und da nicht mehr als 20Schuss auch nicht §17.

Anstecken an die Schmeisser wie beschrieben nur am behördlichen Schießstand.

Magazine melden musst du nur wenn du keine passende Waffe dazu hast, also zb AR15 Magazine >10Schuss aber kein AR15, weil das Magazin für sich schon in den §17 fällt. Das ist bei deinen Glock Magazinen wie gesagt nicht der Fall.
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Golddot » Do 9. Jan 2020, 15:31

Baxter hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 15:27
Golddot hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 13:58
Eine ganz konkrete Frage:

Besitze eine Glock 17 mit einer Schublade voller 17/19 Schuss Magazinen.

Nun würde ich gern das Schmeisser S4F anschaffen.

Von meinem Verständnis her geht das seit dem 14.12.2019 nicht mehr, weil ich sonst Magazine mit mehr als 10 Schuss für die S4F hätte.

Nun werden einige sagen: Dann melde doch die Magazine aus dem Altbestand und die Behörde muss Dir eine Ausnahmegenehmigung erstellen. Dann bekomme ich sie als Zubehör eingetragen.

Aber: Wenn ich mal ne neue Glock kaufen will, oder ein paar neue Magazine, muss ich jedesmal vorher zur Behörde rennen.

Das muss doch irgendwie einfacher gehen. Oder ist Glock 19/17/45/34 mit S4F eine ab sofort unmögliche Kombination?

Ich hoffe, dass ich das einfach alles nur falsch verstanden habe und es eine ganz einfache Lösung gibt.
Vielleicht hilft dir noch der folgende Text aus den Erläuterungen zum WaffG weiter:

"Der gemeinsame Besitz eines halbautomatischen Gewehres mit Zentralfeuerzündung und eines Magazins
für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, das bis zu 20 Patronen aufnehmen kann, soll weiterhin
zulässig sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Besitzer einer Glock 17 mit einem Magazin für
17 Patronen keiner Bewilligung gemäß Z 8 bedarf, wenn dieses Magazin (zufällig auch) zu seinem
halbautomatischen Gewehr mit Zentralfeuerzündung passt. Diesfalls darf das Magazin jedoch nicht in
dieses Gewehr eingesetzt werden, weil sich der Betroffene dann im Besitz einer verbotenen Schusswaffe
gemäß Z 8 befinden würde.
Die Festlegung eines Magazins mit einer Kapazität zwischen 11 und 20 Patronen als verbotenes Magazin
gemäß Z 10 oder als erlaubtes Magazin für Faustfeuerwaffen, richtet sich danach, für welche Schusswaffe
dieses Magazin erzeugt wurde."

Du musst damit nicht mal die Magazine melden, weil sie für eine KW (die Glock) gemacht wurden und da nicht mehr als 20Schuss auch nicht §17.

Anstecken an die Schmeisser wie beschrieben nur am behördlichen Schießstand.
Thx Baxter!

Dann ist das ja doc alles nicht so kompliziert.

Also selbst, wenn ich die Glockmagazine nicht melde, darf ich sie am behördlich gemeldeten Stand weiterhin zum Training in der S4F verwenden? Nur eben daheim darf maximal ein 10 Schuss Magazin rein?

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Baxter » Do 9. Jan 2020, 15:44

Also daheim darfst ohne weitere Bewilligung mal sicher nur die 10 Schuss anstecken. Zum Schießstand empfehle ich dir diesen Thread viewtopic.php?f=20&t=48140&start=45 ab Page 4 oder so wirds interessant.

Du kannst aber auch den Weg der Bewilligung für Sportschützen gehen (falls du zb IPSC PCC angehst) ....
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Golddot » Do 9. Jan 2020, 16:56

Habe den mal „eben“ den von Dir empfohlenen Thread gelesen.

Es gibt also keine Einschränkungen des Schießstandprivilegs für behördlich zugelassene Schießstände (außer für Kriegsmaterial...)?

Daheim zum Trockentraining also nur 10 Schussmags und beim Training auf dem behördlich genehmigten Schießstand dann auch die „normalen“ 17/19 Schuss Magazine der Glock.

Hätte noch eine kleine Frage zur Schmeisser S4F:
Wie sieht es in AT rechtlich mit Klappadaptern am Buffertube aus? Beispiel: https://www.lawtactical.com/ar_folding_ ... /99312.htm

Würde sie damit zur Kat A werden?

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Baxter » Do 9. Jan 2020, 16:59

Golddot hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 16:56
Habe den mal „eben“ den von Dir empfohlenen Thread gelesen.

Es gibt also keine Einschränkungen des Schießstandprivilegs für behördlich zugelassene Schießstände (außer für Kriegsmaterial...)?

Daheim zum Trockentraining also nur 10 Schussmags und beim Training auf dem behördlich genehmigten Schießstand dann auch die „normalen“ 17/19 Schuss Magazine der Glock.

Hätte noch eine kleine Frage zur Schmeisser S4F:
Wie sieht es in AT rechtlich mit Klappadaptern am Buffertube aus? Beispiel: https://www.lawtactical.com/ar_folding_ ... /99312.htm

Würde sie damit zur Kat A werden?
Nur wenn sie dadurch ohne Funktionseinbuße unter 60cm Gesamtlänge verkürzt wird.
Zuletzt geändert von Baxter am Do 9. Jan 2020, 17:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Golddot » Do 9. Jan 2020, 17:05

Danke für all die Antworten!

Ich weiß das zu schätzen.

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von abactus » Sa 11. Jan 2020, 17:11

kann mir jemand von den AR15-9 Besitzern bitte ein Foto von der feed ramp machen? dankeschön

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Baxter » Sa 11. Jan 2020, 17:42

abactus hat geschrieben:
Sa 11. Jan 2020, 17:11
kann mir jemand von den AR15-9 Besitzern bitte ein Foto von der feed ramp machen? dankeschön
Hast Schleifspuren oben auf der Rampe vom Verschluss? Oder irgendwas spezielles das du sehen willst?
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von abactus » Sa 11. Jan 2020, 17:44

mich hätt interessiert, obs eine "große" feed ramp wie zb bei CMMG hat oder zwei "kleine" wie mans von standard 223rem ARs kennt.

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Baxter » Sa 11. Jan 2020, 17:50

abactus hat geschrieben:
Sa 11. Jan 2020, 17:44
mich hätt interessiert, obs eine "große" feed ramp wie zb bei CMMG hat oder zwei "kleine" wie mans von standard 223rem ARs kennt.
Die Rampe ist im Lower

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von abactus » Sa 11. Jan 2020, 18:00

danke dir, kannst du mir bitte in den lauf hinein fotografieren.

darum gehts mir:
bei einem standard AR15 magazin kommt einmal eine patrone von links versetzt, einmal von rechts.
bei einem Glock magazin kommt die patrone aber von der mitte.
würd mich interessieren wie das Schmeisser gelöst hat.

danke!

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